Herstellung, Lagerung, Vertrieb und Abonnentenverwaltung des Amtsblattes (Los 1) und des Gesetz- und Verordnungsblattes (Los 2) für Schleswig-Holstein
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung, Lagerung, Vertrieb und Abonnentenverwaltung des Amtsblattes (Los 1) und des Gesetz- und Verordnungsblattes (Los 2) für Schleswig-Holstein
Herstellung, Lagerung, Vertrieb und Abonnentenverwaltung des Amtsblattes (Los 1) und des Gesetz- und Verordnungsblattes (Los 2) für Schleswig-Holstein einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden
Nebenleistungen für das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.
Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2022
Kiel
Ausgeschrieben werden Herstellung, Vertrieb, Lagerung und Abonnentenverwaltung des Amtsblattes für Schleswig-Holstein einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Nebenleistungen.
Das Amtsblatt ist das amtliche Bekanntmachungsblatt des Landes Schleswig-Holstein für Satzungen von Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (§ 68 S. 1 Landesverwaltungsgesetz). Im Amtsblatt werden außerdem Verwaltungsvorschriften sowie Bekanntmachungen und Stellenausschreibungen der Landesbehörden bekannt gemacht (Pkt. 2.1.1. der Grundsätze für Veröffentlichungen im Amtsblatt für S-H). Aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen können abweichend von § 60 des Landesverwaltungsgesetzes bestimmte Verordnungen im Amtsblatt für Schleswig-Holstein verkündet werden.
Die Verkündung von Normen ist ein aus rechtsstaatlichen Gründen streng formalisierter Vorgang, bei dem der Ausgabe des Bekanntmachungsblattes – dem Moment der Veröffentlichung also – hohe juristische Relevanz zukommt. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf; erfahrungsgemäß mit einer Ausgabe pro Woche, einer Auflage von derzeit 800 Stück und im Durchschnitt etwa 35 Seiten pro Ausgabe.
GVO-Blatt für Schleswig-Holstein 2022
Kiel
Ausgeschrieben werden Herstellung, Vertrieb, Lagerung und Abonnentenverwaltung des Gesetz- und Verordnungsblattes für Schleswig-Holstein einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Nebenleistungen.
Das Gesetz- und Verordnungsblatt ist das amtliche Verkündungsblatt für Gesetze und Verordnungen des Landes Schleswig-Holstein (Art. 46 Absatz 1 Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, § 60 Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz). Die Verkündung von Gesetzen und Verordnungen ist ein aus rechtsstaatlichen Gründen streng formalisierter Vorgang, bei dem der Ausgabe des Verkündungsblattes – dem Moment der Veröffentlichung also – hohe juristische Relevanz zukommt. Das Gesetz- und Verordnungsblatt erscheint nach Bedarf; erfahrungsgemäß mit etwa 20 Ausgaben pro Jahr, einer Auflage von derzeit 900 Stück und im Durchschnitt von zuletzt etwa 90 Seiten pro Ausgabe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2022
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GVO-Blatt für Schleswig-Holstein 2022
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 29. April 2022 an die GMSH, z.H. Herrn Mirco Mohrdieck (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
6. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
7. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten).
8. Ausgefülltes Preisblatt (pro Los).
9. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, des Geschäftsführers, der Mitarbeiterzahl (einschließlich der geringfügig Beschäftigten), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.
10. Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
11. Eigenerklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
12. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2019 bis 2021) erbrachten und vergleichbaren Leistung (insbesondere bezüglich Satzerstellung, Volumina, Terminvorgaben und Logistik) unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
13. Darstellung der technischen Ausstattung in der maßgeblichen Betriebsstätte in den Bereichen Satz, Druck und Buchbinderei, jeweils gesondert für Los I und Los II.
14. Nennung der Anzahl der Mitarbeiter, die in der maßgeblichen Betriebsstätte für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen, Nachweis der beruflichen Befähigung dieser Mitarbeiter, jeweils gesondert für Los I und Los II.
15. Nennung der Druckvolumina (getrennt nach Satz- und Druckseiten) im Offsetdruck in den letzten drei Jahren (2019 bis 2021).
16. Erklärung, dass der Bieter sicherstellen kann, im Ausnahmefall innerhalb kürzester Zeit nach Erteilung des Druckauftrages die Auslieferung bewirken zu können.
17. Muster vergleichbarer Leistungen (z.B. amtliche Verkündungsblätter, Rechtsvorschriften, Ministerialblätter etc., jeweils ein Exemplar).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de