Redaktion der Zeitschrift Klasse in 01097 Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0225
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01309
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smk.sachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Redaktion der Zeitschrift Klasse in 01097 Dresden
Ausgeschrieben werden die Redaktion und die Gestaltung der Zeitschrift Klasse.
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus ist Herausgeber der Zeitschrift „KLASSE – Das Magazin für Schule in Sachsen“. Pro Jahr erscheinen 3 maximal 4 Ausgaben der „KLASSE“.
Das Magazin „KLASSE“ richtet sich an alle sächsischen Lehrerinnen und Lehrer sowie Bildungsinstitutionen, Schulträger, Eltern- und Schülervertreter und Privatpersonen. Die „KLASSE“ greift Themen rund um die Schule und Bildung auf und stellt diese journalistisch interessant und lesenswert aufgearbeitet ihren Leserinnen und Lesern kostenlos zur Verfügung. Das Magazin ist ein wichtiges Kommunikationsmittel des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Es wird in einer Auflage von 35.000 Stück in ganz Sachsen verteilt (liegt in Schulen im Lehrerzimmer zum Mitnehmen bereit) oder kann im Abonnement bezogen werden.
Dresden, DE
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus ist Herausgeber der Zeitschrift „KLASSE – Das Magazin für Schule in Sachsen“. Pro Jahr erscheinen 3 maximal 4 Ausgaben der „KLASSE“.
Das Magazin „KLASSE“ richtet sich an alle sächsischen Lehrerinnen und Lehrer sowie Bildungsinstitutionen, Schulträger, Eltern- und Schülervertreter und Privatpersonen. Die
„KLASSE“ greift Themen rund um die Schule und Bildung auf und stellt diese journalistisch interessant und lesenswert aufgearbeitet ihren Leserinnen und Lesern kostenlos zur Verfügung. Das Magazin ist ein wichtiges Kommunikationsmittel des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Es wird in einer Auflage von 35.000 Stück in ganz Sachsen verteilt (liegt in Schulen im Lehrerzimmer zum Mitnehmen bereit) oder kann im Abonnement bezogen werden.
Der Vertrag wird mit dem Zuschlag geschlossen, die Grundlaufzeit endet am 31.12.2024. Es gibt jeweils eine Option um jährliche Verlängerung bis maximal 31.12.2026. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn nicht bis zum jeweils 30.06. eines Kalenderjahres zum Jahresende gekündigt wird.
Option 1: Verlängerung um ein Jahr bis 31.12.2025
Option 2: Verlängerung um ein weiteres Jahr bis 31.12.2026
Es gelten die Vergabeunterlagen und die VOL/B.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder Erklärung gleichen Inhalts.
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
3) Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, in etwa Redaktion, Gestaltungen, Fotografie
4) Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner) auf den oben genannten Gebieten
a. Innerhalb dieser Referenzen muss erkennbar sein, dass für die Redaktion mindestens drei Redakteure zur Verfügung stehen
5) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1-3) Abgabe der gültigen Eintragungsbecheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe ebenfalls vorzulegen:
- Blattkritik
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und / oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.