Rahmenvertrag über Räumungs-, Entsorgungs- und Versteigerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_03-2022-0005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Räumungs-, Entsorgungs- und Versteigerungsleistungen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Räumung von Mietbereichen (Räumungs-, Transport-, Sortier-, Entsorgungs- und Einlagerungsleistungen einschließlich Zustandsdokumentation und öffentlicher Versteigerung) im Bestand des AG nach Rahmenvertrag
Die zu räumenden Mietbereiche / Räumungsobjekte sind Objekte des Auftraggebers. Sie können sich im gesamten Stadtgebiet von Leipzig befinden.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von Dienstleistungen für die Räumung von Mietbereichen in seinem Bestand (Räumungs-, Transport-, Sortier-, Entsorgungs- und Einlagerungsleistungen einschließlich Zustandsdokumentation und öffentlicher Versteigerung) bezüglich Wohnungen / Räumen von MIetern, die verstorben sind und entwerder keine Erben hinterlassen haben , deren Erben unbekannt sind oder deren Erben das Erbe ausgeschlagen haben, und bezüglich Wohnungen / Räumen von MIetern, die den unmittelbaren Besitz an ihren Räumen aufgegeben haben.
Nach den Erfahrungen der letzten Jahre könnten sich jährlich 100 - 120 bis max. zu ca. 150 zu räumende Mietbereiche ergeben. Diese Werte sind unverbindlich und gelten keinesfalls als zugesichertes Gesantauftragsvolumen pro Jahr. Auf Grund der Natur der Sache ist ein Auftragsvolumen für den Auftraggeber nicht planbar.
Festlaufzeit: 24 Monate;
Der Auftraggeber ist zur zweimaligen Ausübung einer Verlängerungsoption berechtigt, durch welche sich die Laufzeit des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr verlängert.
siehe unter II.2.7) Vertragsverlängerungsoption
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. (Formular)
3. kurze Unternehmensdarstellung (insb. Gesellschaftsstruktur, Geschäftsfelder, ggf. bestehende wirtschaftliche Verflechtungen).
Der Inhalt allgemeiner Firmenunterlagen , Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
4. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
- alle Mitglieder aufgeführt sind,
- ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. (Formblatt 234 Bieter Arbeitsgemeinschaft)
5. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/ oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters.
6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen (einschließlich Formblatt 235) .
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/ sie auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Formblatt 236 Verpflichtungserklärung).
7. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Formular)
2. Nachweise des Versicherungsschutzes: (4 Formulare zu a) bis d))
(a) Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Versteigerer mit Deckungssummen in Höhe von 100.000 EUR je Versicherungsfall sowie Maximierung der Ersatzleistungen auf das zweifache der vorbenannten Deckungssummen;
(b) Vermögensschadenshaftpflicht für Sachverständige mit Deckungssummen in Höhe von 100.000 EUR je Versicherungsfall sowie Maximierung der Ersatzleistungen auf das zweifache der vorbenannten Deckungssummen;
(c) Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von 100.000 EUR je Versicherungsfall sowie Maximierung der Ersatzleistungen auf das zweifache der vorbenannten Deckungssummen, die sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt;
(d) Haftpflichtversicherung für Güter- und Verspätungsschäden (§ 7a GüKG).
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherungen ist mit dem Angebot eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
3. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen (einschließlich Formblatt 235) .
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/ sie auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Formblatt 236 Verpflichtungserklärung).
4. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
1. mindestens 2 Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Leistungen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen (Räumung von Mietbereichen) innerhalb der letzten 3 Jahre, wie folgt untergliedert:
- Referenzobjekt und Ort,
- Auftragsgeber nebst Ansprechpartner mit dessen Kontaktdaten,
- Auftragsgegenstand,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Anzahl der eingesetzten MItarbeiter,
-kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen, insb. in technischer Hinsicht und hinsichtlich des Leistungsumfanges.
2. Zertifikat für die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb mit Anlage gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung -AW) zu Abfallarten(§ 56 KrWG i.V.m. § 57 KrWG ).
3. Eigenerklärung, dass der Bieter Verwertungsbestätigungen zur ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen erbringen kann.
4. Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft Abfallfraktionen entsprechend den Anforderungen des § 3 Abs. 1 GewAbN getrennt sammeln und getrennt befördern kann.
5. Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft die Dokumentationspflichten des § 3 Abs. 3 GewAbN erfüllen und nachweisen wird.
6. Eigenerklärung zur elektronischen Archivierung und Kommunikation.
7. Eigenerklärung zur getrennten Erfassung des Elektroabfalls nach § 10 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten,
8. Zertifikat gemäß § 21 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) für die Zulassung als zertifizierte Erstbehandlungsanlage,
9. Nachweis der öffentlichen Bestellung (Bestellungsurkunde) des Bieters/ der Bietergemeinschaft/ eines Nachunternehmers als besonders sachkundiger Versteigerer gemäß § 34b Abs. 5 Gewerbeordnung (GewO).
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ebenfalls vor, sich vor Ort über die Ordnungsmäßigkeit der erklärten Sachverhalte durch In-Augenschein-Nahme zu informieren.
Abschnitt IV: Verfahren
trifft nicht zu
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je nachdem, ob der abgeschlossene Rahmenvertrag zum Ende der Festlaufzeit am 30.09.2024 endet oder verlängert wird, wird eine nächste Bekanntmachung ca. in der 1. Jahreshälfte 2024, 2025 oder 2026 erfolgen.
Bitte informieren Sie sich auch über die beigefügten "Wichtigen Hinweise zur Angebotsbearbeitung und dem Verfahrensablauf".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Stelle zu rügen.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Das Verfahren vor der Vergabekammer ist für die unterlegene Partei kostenpflichtig.