Vergabeverfahren SITA - Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0 Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2020-08a DR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sid.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren SITA - Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0
Aufbau, Bereitstellung und Betrieb des Übergangs ins öffentliche Fernsprechnetz (Sprachdienst) (II)
Sachsen
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Im SVN 2.0 sind die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2.500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN III offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN 2.0 angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN 2.0 gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes E-Government. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge im Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0 und zum KDN III benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss der Verträge über das SVN 2.0 eingetreten ist, abbilden. Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Sprachdienst sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: Für die Vertragsdauer muss der Auftragnehmer die Übernahme und Weitervermittlung des aus dem SVN 2.0 kommenden und für das öffentliche Fernsprechnetz bestimmten Breakout-Verkehrs (Sprach-, Fax- und Modemdaten) sowie die Übergabe des aus dem öffentlichen Fernsprechnetz stammenden und für das SVN 2.0 bestimmten Breakin-Verkehrs (Sprach-, Fax- und Modemdaten) gewährleisten. Der Auftragnehmer hat für die Erbringung seiner Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen an seine Infrastruktur anzubinden. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung verändern, überwachen oder administrieren zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung. Das "Grundpaket" umfasst die Überlassung von 3.500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen und die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation dieser 3.500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen. Eine Erweiterung auf mindestens 5.500 gleichzeitig verfügbare Sprachkanäle (sowohl für die Überlassung als auch für die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation) behalten sich die Auftraggeber ausdrücklich vor.
1. Verlängerungsoption
2. Leistungen für Hochschulen im Freistaat Sachsen
3. Unterstützung bei einer BSI-Zertifizierung, soweit der Leistungsbereich Sprachdienst betroffen ist
4. Bereitstellung einer Monitoring-Portalfunktion
Abschnitt IV: Verfahren
Die Dringlichkeit ist aufgrund des Auslaufens der regulären Betriebsphase des Bestandsvertrages zum 31.03.2021 gegeben, eine intererimische Verlängerung der Betriebsphase innerhalb des Bestandsvertrages soll so kurz wie möglich gehalten werden.
Das erste Vergabeverfahren für einen Anschlussvertrag im Leistungsbereich Sprachdienst (EU-Bekanntmachung 2020/S 083-196424 vom 28.04.2020) musste am 28.01.2021 aufgehoben werden. Die Anforderungen für den Teilnahmewettbewerb wurden für das zweite Vergabeverfahren reduziert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabeverfahren SITA - Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamenz
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de