Callcenter-DL für die Stadtwerke Lübeck Gruppe Referenznummer der Bekanntmachung: R 4831/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Callcenter-DL für die Stadtwerke Lübeck Gruppe
Der Dienstleister nimmt Telefonate der Kunden des Auftraggebers entgegen, bearbeitet und beantwortet Kundenanfragen und löst den Versand von Unterlagen an die Kunden aus. Die Bearbeitung von Kundenanliegen erfolgt überwiegend im SAP/ISU-System von der Stadtwerke Lübeck Gruppe (Los 1) und optional soll die Buchung in der LÜMO-App über einen Anruf für alle Nutzer:innen ohne Smartphone ermöglicht werden (Los 2).
Call Center Stadtwerke Lübeck Gruppe
Der Dienstleister nimmt Telefonate der Kunden des Auftraggebers entgegen, bearbeitet und beantwortet Kundenanfragen und löst den Versand von Unterlagen an die Kunden aus. Die Bearbeitung von Kundenanliegen erfolgt überwiegend im SAP/ISU-System von SWL. Im Einzelnen müssen beispielhaft folgende Aufgaben erfüllt werden können:
- Einzug, Auszug, Umzug
- Abschlagsänderung
- Rechnungsklärung
- Abschluss von Ratenvereinbarungen, Stundungen
- Anfragen zu Mahnungen, Stornierung Mahnkosten
- Guthabenverrechnung
- Produktwechsel
- Zählerstandspflege
- Stammdatenpflege
- Bankdatenpflege
- Kontenklärung
- Wiederinbetriebnahme
- Produktberatung
- Allgemeine EVU-Anfragen
- Sonderaktionen (Verfügbarkeiten an Brückentagen, Karneval, Geschäftszeiten und bei Bedarf des Auftraggebers)
- Versand von Kopien (Dokumenten) an Kunden
- E-Mail-Korrespondenz zu Kundenanliegen
- Rufnummernportierung
- Erstellung von Angeboten
- Kundenrückgewinnung
- Cross-/Up-Selling
Eventuell können Erweiterungen aus den Geschäftsfeldern Mobilität oder Digitalisierung im Laufe der Vertragslaufzeit dazu kommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Call-Center-Leistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYRV8J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.