Breitbandausbau Stadt Gröditz - Institutionen
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gröditz
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.groeditz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Stadt Gröditz - Institutionen
Die Stadt Gröditz beabsichtigt, die Förderung des Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 28. November 2019; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Stadtgebietes der Stadt Gröditz sowie in Teilen des Gemeindegebietes der Gemeinde Röderaue. Ziel ist die Schließung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes.
Die Stadt Gröditz als Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bildungseinrichtungen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten, den Bau und Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet zu fördern.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Schulstandorte in den Ausbaugebieten innerhalb der Stadt Gröditz und der Gemeinden Röderaue der Kooperation Elbe-Röder-Dreieck in denen eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s je Klasse aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Der Konzessionsgeber verfolgt die Zielstellung gemäß den Fördermittelbedingungen, eine Next-Generation-Access (NGA-)Breitbandversorgung für die beschriebenen Schulstandorte in den Ausbaugebieten zu erreichen. Das Ziel ist die Herstellung einer Versorgung mit Breitbandanschlüssen und entsprechenden Diensten mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für die beschriebenen Schulstandorte in den Ausbaugebieten.
Die zur Verfügung gestellten Fördermittel dürfen ausschließlich zur Erstellung und den Betrieb der NGA-Netze verwendet werden, welche im Eigentum des Konzessionsnehmers stehen. Der Konzessionsnehmer erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, das entsprechende NGA-Netz unter Nutzung der zur Verfügung gestellten Fördermittel zu errichten, aktive und passive Komponenten zu installieren, das NGANetz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie,
Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
- Kriterium: Zuwendungsbetrag (50 %)
- Kriterium: Nachhaltigkeit der technischen Lösung (15 %)
- Kriterium: Meilensteinplanung (15 %)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien (5 %)
- Kriterium: Endabnehmerpreise Schulen (15%)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
1. Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammer Sachsen und das Oberlandesgericht Dresden der Rechtsmeinung sind, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren unzulässig ist, da bei der Art der zuvergebenden Konzession die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB vorliegt.
Sofern die Bieter anderer Rechtsansicht sind und ein Vergabenachprüfungsverfahren für zulässig erachten,gelten folgende Hinweise:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe derVergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit dieVergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf derTeilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag istebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
2. Sofern die Bieter der Rechtsansicht der Vergabekammer Sachsen und des Oberlandesgerichtes folgen, sind für Rechtsbehelfe gegen das Verfahren die Zivilgerichte zuständig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland