KiTa „Naturwerkstatt“/ Wohnhaus für behindertengerechtes Wohnen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.seb-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
KiTa „Naturwerkstatt“/ Wohnhaus für behindertengerechtes Wohnen
Der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe ("SEB") beabsichtigt im Rahmen eines Neubauvorhabens die Schaffung von acht Wohnungen sowie einer Kindertagesstätte für 213 Kinder in der Benedixstraße in 04157 Leipzig.
Beschafft werden sollen Generalunternehmerleistungen für die Kompletterrichtung des vorgenannten Gebäudekomplexes sowie der Außenanlagen. Zentrale Aufgabe der SEB ist die Förderung und Betreuung von Menschen mit und ohne Behinderungen. Aus diesem Grund soll bei der Errichtung des oben genannten Neubauvorhabens auch der Gedanke der Inklusion behinderter Menschen berücksichtigt werden.
Leipzig
Generalunternehmerleistungen sind die Kompletterrichtung des Gebäudekomplexes für die Kindertagesstätte, die darüber hinaus geplanten behindertengerechten Wohnungen sowie Teilleistungen der Herstellung der Freianlagen.
1. Die Bewerber sollen im Zuge des Vergabeverfahrens eine Grundkonzeption des Bauablaufs für das Gebäude einschließlich der Teilleistungen der Außenanlagen unter Berücksichtigung der Erschließung und des Verkehrs entwickeln.
Die künftige Baustelle liegt inmitten des Stadtteils Gohlis-Mitte in einer engen Seitenstraße zur Lützow-/ Ecke Virchowstraße und zeichnet sich hierbei insbesondere durch eine räumlich begrenzte und insgesamt ungesicherte Zufahrtssituation aus.
Aufgrund der bereits ohne Baustelle beengten Zufahrt ist während der kompletten Bauzeit mit einer erheblichen Verschärfung der Verkehrssituation zu rechnen, weshalb eine ständige Überwachung und Anpassung an den Bauverlauf notwendig sein wird. Hierbei sind auch der teilweise unmittelbar an das Baufeld angrenzenden Wohnbebauung Rechnung zu tragen. Dies betrifft neben der Koordinierung der Straßenzufahrt auch mögliche Schalldoppelungen, übermäßige Lärmbelästigungen sowie der vorhandene Parkplatz für Anlieger.
2. Insgesamt hat der Auftragnehmer sämtliche Leistungen zu erbringen, die zur vollständigen, funktionstauglichen und mangelfreien Errichtung der KiTa „Naturwerkstatt“/ Wohnhaus für behindertengerechtes Wohnen erforderlich sind, unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik sowie sämtlicher einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorschriften, Genehmigungen und Erlaubnisse in ihrer jeweils gültigen Fassung nebst aller sonstigen technischen Vorschriften und Normen in der zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden Fassung.
Weiterhin kann der SEB die für den Gebäudekomplex KiTa „Naturwerkstatt“/ Wohnhaus für behindertengerechtes Wohnen notwendigen Wartungsleistungen für fünf Jahre optional beauftragen. Hierbei handelt es sich ausdrücklich um optionale Leistungen, zu deren Annahme/ Beauftragung der SEB nicht verpflichtet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung (Ziffer II.1.7) bzw. der Wert des Auftrages (Ziffer V.2.4) entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0,01 EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland