Schwimmsportkomplex - Freibad Bernsdorf / 4 - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 17/22/510
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schwimmsportkomplex - Freibad Bernsdorf / 4 - Tragwerksplanung
Los 4 - Tragwerksplanung Leistungsphasen 2 - 6 und Besondere Leistung der Leistungsphase 8
Schwimmsportkomplex - Freibad Bernsdorf, Bernsdorfer Str. 213, 09125 Chemnitz
Die Stadt Chemnitz plant die Sanierung des Freibades Bernsdorf, Bernsdorfer Straße 213 in 09125 Chemnitz. Für die Tragwerksplanung der Leistungsphasen 2 - 6 und Besondere Leistung der Leistungsphase 8 nach § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14 Nr. 14.1 wird ein Planungsbüro gesucht. Gegenstand der Planungsleistung sind die Sanierung und der Umbau des vorhandenen 100 m-Schwimmerbeckens zu einem Schwimmbecken mit Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich sowie Umbau und Sanierung des Bestandsgebäudes für Personal/Schwimmmeister mit Lager, Garage und einem öffentlichen Sanitärbereich und der Ersatzneubau des Funktions-/Sanitärgebäudes (Umkleide, Duschen und Sanitäranlagen).
Die Beauftragung erfolgt entsprechend dem beigefügten Ingenieurvertrag mit Anlagen stufenweise, unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 2 und 3 der Tragwerksplanung beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphasen, besteht nicht.
Kostenrahmen:
1. Sanierung und Umbau des Schwimmbeckens:
KG 300: 2.418.080 EUR brutto
KG 472: 357.000 EUR brutto
2. Umbau und Sanierung Bestandsgebäude für Personal/Schwimmmeister mit Lager, Garage und einem öffentlichen Sanitärbereich:
KG 300: 410.000,00 EUR netto
KG 400: 200.000,00 EUR netto
3. Ersatzneubau Funktions-/Sanitärgebäude:
KG 300: 350.000,00 EUR netto
KG 400: 120.000,00 EUR netto
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen: Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 2 und 3 der Tragwerksplanung beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphasen, besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, keine Unterlagen nachzufordern.
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Ingenieurvertrag mit Anlagen
Dabei sind die folgenden Anlagen des Ingenieurvertrags auszufüllen:
- Anlage 03 - Honorarangebot
- Anlage 04 - Eigenerklärung zur Eignung mit den darin geforderten Nachweisen und Anlagen
- Anlage 05a - Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (Zuschlagskriterium) mit den darin geforderten Nachweisen und Anlagen
- Anlage 05b - Organisation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (Zuschlagskriterium) mit den darin geforderten Anlagen
- Anlage 06 - ARGE (soweit zutreffend)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gemäß § 44 VgV:
Dem Angebot ist folgender Nachweis beizufügen:
- Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung (soweit verpflichtend)
- Auszug aus dem Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Mitgliederverzeichnis der Berufskammern der Länder
- Eintragung als Qualifizierter Tragwerksplaner gemäß § 66 Absatz 2 SächsBO oder gleichwertig
Bewerber/Bieter anderer Staaten legen einen vergleichbaren Nachweis der erlaubten Berufsausübung ihres Herkunftslandes vor (Anhang XI RL 2014/24/EU).
Mit dem Angebot einzureichen:
1) Honorarumsatz
Angabe des Honorarumsatzes im Bereich Tragwerksplanung nach HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren.
2) Berufshaftpflichtversicherung mit den unten aufgeführten Mindestbedingungen
zu 1)
Es muss in den letzten 3 Geschäftsjahren ein Mindestjahresumsatz in Höhe von 50.000 € netto im oben genannten Bereich erreicht worden sein.
Bei Bietergemeinschaften gilt der gemeinsam erreichte Wert.
zu 2)
Im Auftragsfall muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit den im Architekten-/ Ingenieurvertrag unter Punkt 10. festgelegten Mindestbedingungen bestehen:
Der Auftragnehmer hat zur Absicherung von Ersatzansprüchen der Auftraggeberin aus diesem Vertrag eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von mind. 1.500.000 € für Personenschäden und mind. von 1.500.000 € für sonstige Schäden, die bei Einzelpersonen und Einzelunternehmen als Auftragnehmer 2-fach, bei Personen- und Kapitalgesellschaften als Auftrag-nehmer 4-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen müssen, abzuschließen und für die gesamte Dauer des Vertrages lückenlos aufrecht zu erhalten.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder der Auftragnehmer-ARGE bestehen.
Die Versicherung muss eine mindestens 5-jährige Nachhaftung nach Ablauf des Versicherungsver-trages für alle Ersatzansprüche umfassen.
Dem Angebot/ Teilnahmeantrag ist folgender Nachweis beizufügen:
- Police oder Deckungsbestätigung des Versicherers nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung mit den Angaben zu Deckungssummen, Maximierung und Nachhaftung (wie oben gefordert oder höher) oder
- Erklärung des Versicherers, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden bzw. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung mit den Angaben zu Deckungssummen, Maximierung und Nachhaftung (wie oben gefordert oder höher) abgeschlossen wird.
Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist zusätzlich vorzulegen:
- Erklärung des Versicherers des jeweiligen Bewerbers/ Bieters zur Übernahme der Haftung auch in Arbeitsgemeinschaften - in diesem Fall müssen die oben genannten Mindestbedingungen zu De-ckungssummen, Maximierung und Nachhaftung von der Berufshaftpflichtversicherung jedes Mitglieds der Arbeitsgemeinschaft erfüllt werden - oder
- Erklärung des Versicherers des bevollmächtigten Vertreters der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zur Übernahme der Haftung für alle dazu gehörenden Mitglieder.
Bewerber/Bieter anderer Staaten legen einen vergleichbaren Nachweis vor.
a)
Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV)
b)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Namentliche Benennung von:
- Projektleiter und
- stellvertretendem Projektleiter
c)
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
zu a)
- Nachweis einer Referenzliste
zu b)
Für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter gilt:
Berufserfahrung von mindestens: 3 Jahren
Dem Angebot sind für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter folgende Nachweise beizufügen:
- Nachweise über den Berufs-/Studienabschluss
- Nachweis über die Berufserfahrung (z.B. Eigenerklärung über den beruflichen Werdegang)
siehe Punkt III.1.1. eintragen
Einhaltung der oben aufgeführten Mindestbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]