Callcenter-Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: IHKL-V-001-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.ihk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Callcenter-Dienstleistungen
Unterstützungsleistungen in der Inbound-Telefonie zur Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit und damit der Erhöhung der Kundenzufriedenheit sowie Unterstützungsleistungen bei Outboundaktionen
Bereitschaftszeit: Montag bis Freitag: 07:00 Uhr - 19:00 Uhr
Leipzig, DE
Eingehende externe Anrufe, die von der IHK zu Leipzig nicht entgegengenommen werden können, werden an das externe Callcenter weitergeleitet. Hier erfolgt eine Anrufannahme mit bzw. ohne Aufnahme der Kontaktdaten des Anrufenden inkl. des Anliegens oder einer Weiterleitung des Anrufes an die IHK zu Leipzig. Die Daten werden elektronisch erfasst und stündlich, nach standardisierter Vorgabe, an eine zentrale E-Mail-Adresse der IHK zu Leipzig übergeben.
Standardisierte Erstauskünfte sind durch die Callcenter-Mitarbeiter zu erteilen. Hierfür stellt die IHK zu Leipzig Informationen in elektronischer Form zur Verfügung.
Geschätztes Anrufaufkommen pro Jahr: Inbound ca. 14.500 Calls / Outbound ca. 4.500 Nettokontakt (Terminierung Erstbesuche), ca. 2 Outboundprojekte mit je ca. 1.000 Datensätzen
Der AG hat das Recht, den Vertrag zweimal für je ein weiteres Jahr zu verlängern. Drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragszeit teilt der AG dem AN mit, ob er von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des AG. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des AN auf Weiterführung des Vertrages.
mit Verlängerungsoption um zweimal je ein weiteres Jahr, längstens bis 31.10.2026
Es gelten die Vergabeunterlagen und die VOL/B.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen oder Erklärung gleichen Inhalts.
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 1 Jahr). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der
Umsatzsteuernummer möglich.
3) Alternativ zu den vorgenannten Forderungen (Nr. 1-2): Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen).
4) Unternehmensprofil unter Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, Erklärung der Unternehmensstruktur sowie Angabe zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl (personelle Kapazitäten)
5) Erklärung über das Bestehen ein Betriebshaftpflichtversicherung
Die Versicherung muss Vermögensschäden aus der Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes mit einer Deckungssumme von 500.000 EUR absichern.
Verfügt der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder nicht mit der geforderten Mindestdeckung, kann der Bieter ersatzweise erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme und in der geforderten Ausgestaltung abschließt oder die bestehende Versicherung entsprechend erweitert.
Hinweis: Die Vergabestelle kann einen Bieter zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens auffordern, die bestehende Versicherungspolice beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
6) Angaben zu wesentlichen mindestens 3 Jahren erbrachten Leistungen (mind. 3 Referenzen) mit Angabe der Leistungszeit, dem konkreten Leistungsinhalt, Leistungsumfang (Umsatz brutto, jährliches Kontaktvolumen (Calls im Inbound und Calls im Outbound) sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit den dortigen Ansprechpartnern.
Die Referenzen sollen mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und müssen mindestens die Erfahrungen im Umgang mit mind. 15.000 Calls pro Jahr im Inbound und 2 Outboundprojekten pro Jahr mit je mind. 1.000 Datensätzen belegen.
7) Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach ISO 18295 oder ISO 9001
8) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistungen von einem Nachunternehmer ausführen zu lassen, muss er möglichst bereits im Angebot Art und Umfang der von diesem Nachunternehmer auszuführenden Leistung angeben und den Nachunternehmer zu benennen.
Der Bieter darf sich hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten berufen.
Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die vorgenannten Nachweise und Erklärungen auch für dieses Unternehmen mit dem Angebot einzureichen, soweit sie zutreffen.
Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen.
9) Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen und die in Anlage 3 beigefügte Erklärung, und von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnet, abzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
10) Erklärung des Bieters zur Einhaltung des Verbotes für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen an russische Unternehmen
11) Eigenerklärung zum eingesetzten Personal
12) Des Weiteren hat der Bieter mit seinem Angebot eine Darstellung seiner technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Auftragsverarbeitung/Sicherheit der Verarbeitung einzureichen. Es sind Aussagen die die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten auf Dauer sicherstellen, zu treffen.
Abschnitt IV: Verfahren
IHK zu Leipzig, Goerdelerring 5, 04109 Leipzig
Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Bei der IHK zu Leipzig handelt es sich um eine Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts, die weder überwiegend staatlich finanziert noch kontrolliert wird. Sie ist daher kein Auftraggeber im Sinne des GWB. Diese Rechtsauffassung beruht insbesondere auf der Rechtsprechung des EuGH im Urteil vom 12.09.2013 (C-526/11) und der nachfolgenden Entscheidung der Vergabekammer Sachsen (Beschl. V. 12.11.2015 - 1/SVK/033-15). Die IHK führt gleichwohl zur Förderung von Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig ein Vergabeverfahren für den hier in Rede stehenden Auftrag in Anlehnung an das GWB-Vergaberecht durch. Die Vorschriften des GWB und der VgV sowie des SächsVergabeG finden keine unmittelbare Anwendung. Sollte ein Bieter Bedenken gegen die aufgezeigte rechtliche Selbsteinschätzung der IHK zu Leipzig haben, ist die zuständige Stelle für ein hierauf gestütztes Nachprüfungsverfahren in Punkt VI.4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen folgende Voraussetzungen zu beachten sind: Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden dürfen.