Stahlbauarbeiten (22E00056 - 21740073 Gartenstr. 7 KI / Sanierung Liegenschaft) Referenznummer der Bekanntmachung: 22E00056 - 21740073
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stahlbauarbeiten (22E00056 - 21740073 Gartenstr. 7 KI / Sanierung Liegenschaft)
Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen (1 St. Spindeltreppe)
Gartenstraße 7, 24103 Kiel
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Sanierung des 4-geschossigen Bürogebäudes (Hinterhauses EG, 1. OG, 2. OG, 3. OG) Bürogebäudes in der Gartenstraße 7 in 24103 Kiel. Die Decken sind als Stahlbetondecken ausgebildet und die Wände bestehen aus Mauerwerk. Das Gebäude besitzt ein Steildach und ist in verschiedene Gebäudeflügel unterteilt.
Das Umfeld besteht überwiegend aus Büro-/ Verwaltungs- und Wohngebäuden.
Während der Baumaßnahme ist das Gebäude freigezogen und nicht in Nutzung.
Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen geplant:
- Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Einbau von Sicherheitsfenstern im EG
- Erneuerung der Wand- Boden- und Deckenbeläge
- Sanierung der Dusch- und WC-Räume
- Herstellung der Barrierefreiheit
- Erneuerung der IT- und Elektroinstallation
- Schadstoffsanierung
- Aufbau einer neuen Außentreppe im Innenhof der Liegenschaft
- Bau eines außenliegenden Fahrstuhls
- Neubau eines Zwischengebäudes ( zw. Vorder- u. Hinterhaus )
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stahlbauarbeiten (22E00056 - 21740073 Gartenstr. 7 KI / Sanierung Liegenschaft)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an [gelöscht] zu richten.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen Vergabeverfahren
veröffentlicht. Angebote sind je nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen.
- Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll.
- Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein
müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]