Ersatzneubau Sporthalle Schulverband Probstei - Lufttechnische Anlagen & Kälte Referenznummer der Bekanntmachung: SVP-22-2951-003-43
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönberg
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-probstei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Sporthalle Schulverband Probstei - Lufttechnische Anlagen & Kälte
Lufttechnische Anlagen & Kälte für Neubau einer Dreifeldsporthalle mit Fitness- Sanitär- und Nebenräumen .
Abmessungen ca. 70 x 40 m
Raumhöhe ca. 11,00 m
Grundfläche : ca. 2700 m2 nach KFW 55 Standard
Lufttechnische Anlagen & Kälte für Neubau einer Dreifeldsporthalle mit Fitness- Sanitär- und Nebenräumen .
Abmessungen ca. 70 x 40 m
Raumhöhe ca. 11,00 m
Grundfläche : ca. 2700 m2 nach KFW 55 Standard
RLT Zentralgeräte, Brandschutzklappen, Kälteanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau Sporthalle Schulverband Probstei - Lufttechnische Anlagen & Kälte
Ort: Bad Bramstedt
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24576
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3)
genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
- elektronisch mit Signatur,
- elektronisch in Textform.
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte
natürliche Person zu benennen, bei elektronischer Angebotsübermittlung ist das Angebot mit der geforderten
Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die
B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über
den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D446018330 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot
-.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über dasNachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsabschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs, 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung derWartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwegsamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information derbetroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwegsamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]