Erweiterung des vorhandenen Firewall-Systems Referenznummer der Bekanntmachung: 0622/I/01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikumchemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des vorhandenen Firewall-Systems
Zur Erweiterung bzw. dem Ausbau des vorhandenen Firewall-Systems des Herstellers Check Point Software Technologies Ltd., wird die Lieferung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Produkte des Herstellers Check Point Software Technologies Ltd. ausgeschrieben.
Zudem werden optionale Supportdienstleistungen des Bieters zur Unterstützung bei der Inbetriebnahme der zu beschaffenden Komponenten ausgeschrieben.
Chemnitz, DE
Zur Erweiterung bzw. dem Ausbau des vorhandenen Firewall-Systems des Herstellers Check Point Software Technologies Ltd., wird die Lieferung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Produkte des Herstellers Check Point Software Technologies Ltd. ausgeschrieben.
Zudem werden optionale Supportdienstleistungen des Bieters zur Unterstützung bei der Inbetriebnahme der zu beschaffenden Komponenten ausgeschrieben.
Zubehör & Services laut Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Legt der Bieter seinem Angebot eine aktuelle Bescheinigung der Eintragung der Präqualifizierungsdatenbank für Liefer- und Dienstleistungen (PQ-VOL) bei, entfällt die Notwendigkeit der Vorlage des jeweils ersten Nachweises der Punkte III.1.1. & III.1.2
1. Auszug aus dem Gewerbezentralregister bzw. eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde
des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters, vorzulegen (nicht älter als 3 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist).
2. Das beiliegende Dokument Eigenerklärung zur Eignung (KCLW-V13) muss generell mit dem Angebot komplett ausgefüllt und
unterzeichnet beigebracht werden (aktuelle Fassung des AG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben).
1. Nachweis Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Mindestsummen:
Personen- und/oder Sachschäden 2.000.000 €
Vermögensschäden: 200.000 €
Sollte eine Versicherung in der erforderlichen Größenordnung noch nicht vorliegen ist es ausreichend, wenn Sie zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe Ihre aktuellen Deckungssummen beilegen und darüber hinaus erklären, im Falle einer Zuschlagserteilung die
entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen (in Form einer Kopie des Versicherungsscheines).
1. Insofern es sich beim Bieter nicht um den Hersteller der angebotenen Produkte handelt, sondern um einen Händler ist die entsprechende Vertriebsautorisierung durch den Hersteller nachzuweisen (Durch den Hersteller unterzeichnetes Dokument (Zertifikat, Urkunde, o.ä.) aus dem die Vertriebsautorisierung des Bieters hervorgeht.).
2. CE-Zertifikat, Konformitätserklärung, Produktdatenblatt zu den angebotenen Produkten (Es sind die entsprechenden Zertifikate, Konformitätserklärungen bzw. Produktdatenblätter beizubringen.)
3. Nachweis, dass der Bieter über ausreichendes, im technischen Bereich durch den Hersteller Check Point Software Technologies Ltd. geschultes Personal verfügt
Die Anzahl der diesbzgl. verfügbaren Systemtechniker bzw. Systemingenieure ist anzugeben (Es ist das entsprechende Zertifikat / der entsprechende Nachweis beizubringen.).
Abschnitt IV: Verfahren
Chemnitz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst dann erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die nicht berücksichtigten Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und seit dem Absenden dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage verstrichen sind. Vor der Antragstellung muss der Bieter den jeweiligen Vergaberechtsverstoß unverzüglich nach positiver Kenntnis bzw. – soweit die Vergaberechtsverstöße aus der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind – spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber rechtzeitig und schriftlich rügen. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist nach §160 Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.