Kauf und Lieferung von Bäckereiartikeln
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf und Lieferung von Bäckereiartikeln
Kauf und Lieferung von lagerfähigen Bäckereiartikeln für die Bäckerei der Justizvollzugsanstalt Neumünster. Bei den Bäckereiartikeln handelt es sich insbesondere um loses Mehl, Fette, Öle und sonstige Bäckereiartikel.
Mehle und Schrote
Neumünster
Lieferung von
- Weizenmehl Type 550 (ca. 90.000 kg pro Jahr, lose für Silo, Lieferintervall 14tägig)
- Roggenmehl Type 1150 (ca.19.000 kg pro Jahr in 25 kg Säcken, Lieferintervall wöchentlich, bzw. bei Bedarf)
- Roggenvollkornschrot grob (ca. 18.750 kg pro Jahr in 25 kg Säcken, Lieferintervall wöchentlich, bzw. bei Bedarf)
- Roggenvollkornschrot mittel (ca. 6.750 kg pro Jahr in 25 kg Säcken, Lieferintervall wöchentlich, bzw. bei Bedarf)
- Roggenvollkornschrot Flocken (ca. 1.000 kg pro Jahr in 25 kg Säcken, Lieferintervall wöchentlich, bzw. bei Bedarf)
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Der Angebotspreis ist als Festpreis inkl. aller Nebenkosten wie z.B. Frachtkosten usw., anzugeben. Die Preisbindung gilt für 2 Jahre. Bei Anschlussverträgen sind die Preise neu festzusetzen.
Mehr- oder Minderbedarf: Die in dem Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind nach bestem Wissen und Gewissen geschätzte Mengen und stellen insofern lediglich Richtwerte für die Kalkulation der Anbieter dar. Die tatsächliche Liefermenge kann von der geschätzten Menge abweichen (Mengen über- bzw. -unterschreitung). Aus einem Mehr- oder Minderbedarf gegenüber den Angaben dürfen dem Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrages keine zusätzlichen Kosten bzw. Abnahmeverpflichtungen entstehen.
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Höchstmenge:
Auf den oben dargestellten Lieferumfang wird ein Sicherheitspuffer von 20% draufgeschlagen. Lieferumfang plus Sicherheitspuffer ergibt die Höchstmenge.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Der Auftraggeber erhält ein Optionsrecht den Vertrag zweimal um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Die maximale Vertragsdauer umfasst 48 Monate.
Der Vertrag endet spätestens am 31. Juli 2026.
Bäckereiprodukte
Neumünster
Lieferung von
- Sultanien, Auslese Medium (ca. 2.800 kg pro Jahr im 14 kg Karton)
- Sahnebutterstange EG Butter (ca. 1.000 kg pro Jahr im 10 kg Karton)
- Spezial Backhefe zum Auflösen (ca. 3.750 kg im 25 kg Sack)
- Rapsöl 100% pflanzlich (ca. 1.500 l pro Jahr im 10 l Kanister)
- Sprühtrennmittel für Keg Sprühsystem (ca. 600 l im 30 l Fass)
- Weißbrotbackmittel mit Buttermilch zur Herstellung von Weißbrot (ca. 450 kg im 25 kg Sack)
- Buttermilchpulver (ca. 450 kg im 25 kg Sack)
- Sonnenblumenkerne geschält (ca. 907 kg pro Jahr im 22,68 kg Sack)
- Kürbiskerne Shine Skin (ca. 450 kg pro Jahr im 25 kg Sack)
- Pastenförmiges Spezialbackmittel zur Frischhaltung von Backwaren (ca. 225 kg im 9 kg Eimer)
- Marzipanrohmasse MO (ca. 438 kg im 12,5 kg Karton)
- Haselnussgries (ca. 125 kg im 12,5 kg Karton)
- Malzextrakt zur Herstellung von Weizenkleingebäck und Schrotbrot (ca. 315 kg im 15 kg Kanister)
- Sesam geschält (ca. 454 kg im 22,68 kg Sack)
- Schneidöl für Teigmaschinen harzfrei, Lebensmittelgeeignet (ca. 200 l im 10 l Kanister)
- Kartoffelflocken (ca. 250 kg im 25 kg Sack)
- Brötchenbackmittel für Weizen- und rustikales Kleingebäck. Für die direkte Führung, Gärunterbrechung, Gärverzögerung und gefrostete Teiglinge mit langer Lagerzeit (ca. 250 kg im 25 kg Sack)
- Großblatthaferflocken (ca. 875 kg im 25 kg Sack)
- Weizenkleber (ca. 250 kg im 12,5 kg Sack)
- Convenienceprodukt zur Herstellung von Muffins und Blechkuchen (ca. 250 kg im 10 kg Sack)
- Mohn-Grundstoff zur Herstellung von Mohnfüllungen (ca. 100 kg im 10 kg Karton)
- Mandeln, gehäutet, gestiftelt (ca. 188 kg im 12,5 kg Karton)
- Leinsamen (ca. 500 kg im 25 kg Sack)
- Röstzwiebeln (ca. 200 kg im 10 kg Karton)
- Dunstsauerkirschen (ca. 306 kg/l 4.250 g/ml Dosen)
- Backtrennpapier 57x78 cm (ca. 8.000 Stk im 1.000 VE Karton)
- Dekorsüßpuder zum Besieben und Bestäuben. Für eine gut haftende, flächendeckende Oberfläche, die wederdurchfeuchtet noch durchfettet (ca. 100 kg im 10 kg Sack)
- Backmischung aus Glukose-Fruktosesirup, Orangen-Zitronen und Cedernfruchtschalen, 3 mm gewürfelt (ca.150 kg im 15 kg Karton)
- Teigsäuerungsmittel zur Herstellung von Roggen/Roggenmischbrot Säuregrad 400 (ca. 125 kg im 25 kg Sack)
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Der Angebotspreis ist als Festpreis inkl. aller Nebenkosten wie z.B. Frachtkosten usw., anzugeben. Die Preisbindung gilt für 2 Jahre. Bei Anschlussverträgen sind die Preise neu festzusetzen.
Mehr- oder Minderbedarf: Die in dem Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind nach bestem Wissen und Gewissen geschätzte Mengen und stellen insofern lediglich Richtwerte für die Kalkulation der Anbieter dar. Die tatsächliche Liefermenge kann von der geschätzten Menge abweichen (Mengen über- bzw. -unterschreitung). Aus einem Mehr- oder Minderbedarf gegenüber den Angaben dürfen dem Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrages keine zusätzlichen Kosten bzw. Abnahmeverpflichtungen entstehen.
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Höchstmenge:
Auf den oben dargestellten Lieferumfang wird ein Sicherheitspuffer von 20% draufgeschlagen. Lieferumfang plus Sicherheitspuffer ergibt die Höchstmenge.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Der Auftraggeber erhält ein Optionsrecht den Vertrag zweimal um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Die maximale Vertragsdauer umfasst 48 Monate.
Der Vertrag endet spätestens am 31. Juli 2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
2. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Lieferung von Mehlen und Schroten / Bäckereiartikeln), getrennt nach den Jahren 2019, 2020 und 2021.
4. Eigenerklärung (Formblatt) über Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen(Lieferung von Mehlen und Schroten / Bäckereiartikeln) Angabe des Leistungsumfanges, der Ausführungszeit, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) und der Auftragswerte.
5 .Erklärung (Formblatt), ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrags/ -aufträge und Benennung der/s Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
1. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
2. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 4. Juli 2022 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Angebotsschreiben (Formblatt)
2. Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt)
3. Preisblatt pro Los
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]