Rahmenvertrag über die Lieferung von FFP2-Masken für den Freistaat Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: B6634_2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von FFP2-Masken für den Freistaat Sachsen
Rahmenvertrag über die Lieferung von FFP2-Masken für den Freistaat Sachsen (ohne Abnahmeverpflichtung)
Lieferung von ca. 4 Mio. Stück FFP2-Masken, optional weitere 1 Mio. Stück
Lieferung von ca. 4 Mio. Stück FFP2-Masken, optional weitere 1 Mio. Stück. Die Erfahrungen des Auftraggebers haben gezeigt, dass viele der auf dem Markt erhältlichen FFP2-Masken nicht den Anforderungen an ein qualitativ hochwertiges Produkt entsprechen. Durch die im Rahmenvertrag vorgesehene Vertragsstrafe möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass die FFP2-Masken den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen und fristgerecht geliefert werden. Die FFP2-Masken müssen den folgenden Anforderungen genügen: 1. Die FFP2-Masken entsprechen vollständig der Leistungsbeschreibung, Teil A und B und stimmen mit der mit dem Angebot eingereichten EUKonformitätserklärung und insbesondere mit dem in der EUBaumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster, gemäß Prüfbericht, überein. 2. Die FFP2-Masken werden in Deutschland produziert. Hiervon umfasst ist insbesondere auch die Produktion des Vliesstoffes. Die Gewinnung der für die Masken erforderlichen Rohstoffe ist von dieser Vorgabe nicht erfasst. Die Masken müssen neben den qualitativen Gesichtspunkten insbesondere auch deshalb in Deutschland produziert werden, um die Versorgung auch bei eintretenden Lieferschwierigkeiten - bspw. aufgrund von Grenzschließungen, Embargos oder kriegerischen Auseinandersetzungen sowie bei Verzögerungen bzw. dem Einbrechen des Luft- und Schiffsverkehrs - sicherstellen zu können. Die rechtzeitige Verfügbarkeit der Masken hat oberste Priorität. Weitere Anforderungen ergeben sich aus dem Rahmenvertrag und der Leistungsbeschreibung, Teil A und B. Eine Mindestabnahme besteht nicht.
Erhöhung der geschätzten Abnahme um weitere 1 Mio. Stück
Lieferung von ca. 4 Mio. Stück FFP2-Masken, optional weitere 1 Mio. Stück
Lieferung von ca. 4 Mio. Stück FFP2-Masken, optional weitere 1 Mio. Stück. Die Erfahrungen des Auftraggebers haben gezeigt, dass viele der auf dem Markt erhältlichen FFP2-Masken nicht den Anforderungen an ein qualitativ hochwertiges Produkt entsprechen. Durch die im Rahmenvertrag vorgesehene Vertragsstrafe möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass die FFP2-Masken den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen und fristgerecht geliefert werden. Die FFP2-Masken müssen den folgenden Anforderungen genügen: 1. Die FFP2-Masken entsprechen vollständig der Leistungsbeschreibung, Teil A und B und stimmen mit der mit dem Angebot eingereichten EUKonformitätserklärung und insbesondere mit dem in der EUBaumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster, gemäß Prüfbericht, überein. 2. Die FFP2-Masken werden in Deutschland produziert. Hiervon umfasst ist insbesondere auch die Produktion des Vliesstoffes. Die Gewinnung der für die Masken erforderlichen Rohstoffe ist von dieser Vorgabe nicht erfasst. Die Masken müssen neben den qualitativen Gesichtspunkten insbesondere auch deshalb in Deutschland produziert werden, um die Versorgung auch bei eintretenden Lieferschwierigkeiten - bspw. aufgrund von Grenzschließungen, Embargos oder kriegerischen Auseinandersetzungen sowie bei Verzögerungen bzw. dem Einbrechen des Luft- und Schiffsverkehrs - sicherstellen zu können. Die rechtzeitige Verfügbarkeit der Masken hat oberste Priorität. Weitere Anforderungen ergeben sich aus dem Rahmenvertrag und der Leistungsbeschreibung, Teil A und B. Eine Mindestabnahme besteht nicht.
Erhöhung der geschätzten Abnahme um weitere 1 Mio. Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Dringlichkeit gem. § 15 Abs. 3 VgV
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Gem. §135 Abs. 2 Satz 2 GWB, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363