Quantitative Triple Quadrupolmassenspektrometer mit gekoppelten Chromatographieeinheiten

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01062
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://tu-dresden.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bildung und Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Quantitative Triple Quadrupolmassenspektrometer mit gekoppelten Chromatographieeinheiten

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38433100 Massenspektrometer
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Leistungsgegenstand ist die Beschaffung eines quantitative Triple Quadrupolmassenspektrometers mit gekoppelten Chromatograpieeinheiten zur / für die Erweiterung der Lipidomics-Technologieplattform des Zentrums für Membranbiochemie und Lipidforschung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand ist die Beschaffung eines quantitative Triple Quadrupolmassenspektrometers mit gekoppelten Chromatograpieeinheiten zur / für die Erweiterung der Lipidomics-Technologieplattform des Zentrums für Membranbiochemie und Lipidforschung

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei dem unter dem Punkt II.1.7) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 Euro handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert / Gesamtwert der Beschaffung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV).

Für die Beschaffung kommt ausschließlich das System / Triple Quadrupolmassenspektrometer "TSQ Altis Plus" einschließlich "Vanquish Flex HPLC, Tracefinder" des Unternehmens „Thermo Fisher Scientific GmbH“ in Betracht, da ausschließlich dieses eine anforderungsgerechte Nutzung / einen anforderungsgerechten Einsatz im Zentrum für Membranbiochemie und Lipidforschung gewährleistet und die im Folgenden aufgeführten zwingend notwendigen Anforderungen / Funktionalitäten (in seiner Gesamtheit) erfüllt / aufweist:

- hohe Geschwindigkeit und Multiplexing-Kapazität (600 SRS/sec) der Datenerfassung: Erfassung von 600 Einzelreaktionsmessungen (SRM) pro Sekunde mit einer Verweilzeit von etwa 0,5 ms und einer Zwischenabtastverzögerung von 1 ms; Polaritätsumschaltung zwischen negativem und positivem Ionenmodus innerhalb von nur 5 ms

(Ermöglichung der Entwicklung und Durchführung von Quantifizierungsmethoden für komplexe natürliche Lipidome, die für große Probensätze (Hunderte von klinischen Proben) in kurzer Zeit angewendet werden können)

- hochauflösende Isolierung von Vorläuferionen (0,2 Da FWHM)

(Nur mit einer solch hohen Präzision der Ionenselektion kann die zwingend erforderliche exakte Genauigkeit der quantitativen Daten in der Hochdurchsatz-Lipidomics-Plattform des Zentrums für Membranbiochemie und Lipidforschung garantiert werden. Die hohe Spezifität der Quantifizierung in Kombination mit der oben dargestellten hohen Geschwindigkeit der Datenerfassung ist zwingend notwendig für die zielgerichtete Hochdurchsatz-Phänotypisierung des Lipidmetabolismus und dessen Remodellierung.)

- vollständige Kompatibilität zwischen am Zentrum für Membranbiochemie und Lipidforschung vorhanden / verfügbaren nicht zielgerichteten Plattformen und der zu beschaffenden zielgerichteten Plattform in Bezug auf die Übertragung von Flüssigchromatographie- und Massenspektrometrie-Methoden (Methodentransfer)

- austauschbare FAIMS-Schnittstelle (asymetrische Feld-Ionenmobilitätsspektrometrie)

(Es wurden Protokolle für spezielle Lipidklassen (z. B. Lipide der Klasse der Phospatidylinositolphosphate) entwickelt. Dies wird mit einer FAIMS-Schnittstelle an einem bereits vorhandenen Massenspektrometrie-System realisiert und muss direkt in die zu beschaffenden zielgerichteten Plattformen übertragen werden. Ohne die Ionenmobilitätstrennung mit der FAIMS-Technologie können diese besonderen Lipide nicht aufgetrennt, identifiziert und quantifiziert werden.)

- vollständige Vergleichbarkeit der Datenanalyse-Pipelines zwischen am Zentrum für Membranbiochemie und Lipidforschung vorhandenen zielgerichteten und den zu beschaffenden nicht-zielgerichteten Anwendungen

Es ist vorliegend von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder zu besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.2.2016, S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten diese Anforderungen bzw. gewährleistet ausschließlich die Beschaffung des gegenständlichen Systems / Triple Quadrupolmassenspektrometers "TSQ Altis Plus" einschließlich "Vanquish Flex HPLC, Tracefinder" des Unternehmens „Thermo Fisher Scientific GmbH“ die Durchführung einer anforderungsgerechten Nutzung im Zentrum für Membranbiochemie und Lipidforschung (vgl. § 14 Abs. 6 VgV).

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Quantitative Triple Quadrupolmassenspektrometer mit gekoppelten Chromatographieeinheiten

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
19/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei dem unter dem Punkt V.2.4) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 EUR handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert / Gesamtwert der Beschaffung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,

(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.)

Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/06/2022

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