Rahmenvereinbarung Fahrradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: 1120-2022-1001-OV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Fahrradleasing
Rahmenvereinbarung Fahrrad-Leasing für tarifl. Beschäftigte
Der Landkreis Zwickau (im Folgenden: „Landkreis“) möchte seinen Bediensteten einen Anreiz geben, das Mobilitätsverhalten klimafreundlicher zu gestalten.
Deshalb hat sich der Landkreis dazu entschlossen, seinen Mitarbeiter/innen Fahrräder und Pedelecs im Rahmen des Fahrrad-Leasingmodells zu überlassen. Diese Fahrräder werden von dem jeweiligen Unternehmen geleast und direkt an die Mitarbeiterschaft ausgehändigt. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer Entgeltumwandlung und wird von den Mitarbeitern/innen selbst übernommen. Seit dem Tarifabschluss vom 25.10.2020 ist diese Form der Entgeltumwandlung auch für tariflich Beschäftigte im öffentlichen Dienst möglich.
Diese Möglichkeit soll nun genutzt werden. Die überlassenen Fahrräder können von der teilnehmenden Mitarbeiterschaft sowohl dienstlich sowie privat genutzt werden.
Vorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens des Auftragnehmers ordnungsgemäß auf der Grundlage der Vergabeunterlagen verlängert sich der Vertrag längstens um 24 Monate.
Dazu muss das Landratsamt Zwickau das einseitige Optionsrecht bis spätestens 30.06.2025 schriftlich ausüben. Sofern der Auftraggeber das Optionsrecht vollends ausübt, endet der Leistungszeitraum am 31.12.2027. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung des Optionsrechtes besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1); Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (Anlage 5); Eigenerklärung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Eintragung in das Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 6 Monate alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig; Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung;
Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2); Eigenerklärung bzw. Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung und der Zahlung der Versicherungsbeiträge. (Anlage 4); Aktuelle (nicht älter als 3 Monate ab Angebotsabgabetermin) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig; Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung;
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte (Anlage 3); • Es sind vergleichbare und abgeschlossene Referenzprojekte über die im Wesentlichen erbrachten Leistungen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vollständiger Angabe
- der Art der Leistung,
- des Auftragsgebers,
- dem Auftragswert sowie dem Leistungszeitpunkt oder -zeitraum
zu benennen.; Darstellung des Unternehmens- und Leistungsprofils; Eigenerklärung zum Umfang des Händlernetzes im Landkreis Zwickau sowie im Umkreis von 40 km; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig; Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung;
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]1044
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben.
Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen,
hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]1044
Fax: [gelöscht]