Vergabe von Erhebungsdienstleistungen für ein Qualitätsmanagementsystem im Busverkehr
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nah.sh
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Erhebungsdienstleistungen für ein Qualitätsmanagementsystem im Busverkehr
Im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems für den Busverkehr in Schleswig-Holstein soll die Durchführung von verschiedenen Erhebungen in Bussen des ÖSPVs und an Haltestellen vergeben werden. Die Dienstleistung ist ganzjährig in verschiedenen Gebietskörperschaften in Schleswig-Holstein durchzuführen.
Schleswig-Holstein
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Durchführung und Ergebnisbereitstellung von Erhebungen im ÖSPV in Schleswig-Holstein. Die Erhebungen unterteilen sich in die drei Erhebungsbausteine „Kundenzufriedenheitsbefragungen in Bussen während Linienfahrten“, „Fahrzeugtests in Bussen während Linienfahrten“ und „Haltestellentests“. Das Erhebungsgebiet umfasst sämtliche Linien und Haltestellen in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Plön und Ostholstein, sowie der Stadt Flensburg. In einigen der aufgeführten Gebietskörperschaften sind nicht alle drei Erhebungsbausteine durchzuführen. Die Erhebungsmenge umfasst insgesamt pro Quartal ca. 2000 Kundenzufriedenheitsbefragungen, ca. 375 Fahrzeugtests und ca. 375 Haltestellentests. Der Auftrag wird mit Beginn am 01.01.2023 für 39 Monate durch die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH) vergeben und verlängert sich automatisch, sofern keine Kündigung erfolgt, um 36 Monate. Der Vertrag wird die Durchführung der Erhebungen und die Bereitstellung der Ergebnisse auf einer vorgegebenen Analyseplattform, sowie die Weiterentwicklung des Bus-QMS umfassen.
Achtung: Die Verdingungsunterlagen werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt.
Sofern der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit automatisch um drei Jahre.
Beurteilung gemäß der Bedingungen in der Teilnahmeaufforderung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Aktueller unbeglaubigter Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate), soweit der/die Bieter im Handelsregister geführt wird/werden, ansonsten geeigneter Nachweis oder Erklärung.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Angabe des Umsatzes der letzten 3 Jahre insgesamt je Jahr sowie des Umsatzes auf vergleichbare Referenzprojekte je Jahr.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Referenzliste vergleichbarer Projekte im Bereich ÖPNV/SPNV mit Angabe der Stichprobengröße der durchgeführten Kundenbefragungen bzw. der Stichprobengröße der durchgeführten Qualitätstests,
— Darstellung der für derartige Erhebungen zum Einsatz kommenden Personengruppe(n).
Alle Bewerber haben eine Eigenerklärung zu einem fehlenden Bezug zu Russland abzugeben. Die Bieter haben sich bei Angebotsabgabe für den Fall des Zuschlags zu verpflichten, für die Ausführung des Auftrags die schleswig-holsteinischen Bestimmungen über die Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alternativ zu den geforderten Nachweisen in den Abschnitten III.1.1) – III.1.3) kann der Bewerber seine Eignung vorläufig über eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV nachweisen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html