Ingenieurleistungen Herstellung der geordneten Wasserableitung und Beseitigung der Standwassergefahren des Segen-Gottes-Erbstollns nebst Sicherung/Verwahrung des Tagesbruchs auf St.-Anna-Schacht
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oba.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen Herstellung der geordneten Wasserableitung und Beseitigung der Standwassergefahren des Segen-Gottes-Erbstollns nebst Sicherung/Verwahrung des Tagesbruchs auf St.-Anna-Schacht
Ingenieurleistungen Herstellung der geordneten Wasserableitung und Beseitigung der Stand-wassergefahren des Segen-Gottes-Erbstollns nebst Erkundung und Sicherung/Verwahrung des Tagesbruchs auf St.-Anna-Tagesschacht III
Carlsfeld
Die Arbeiten dienen der Beseitigung der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die alt-bergbaulichen Anlagen des Segen-Gottes-Erbstollns mit den Fundgruben St.-Anna und Glücksburg im Bereich der Bebauung von Carlsfeld, der Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Wasserabtrags sowie der Beseitigung der Standwassergefahren im Bereich des Segen-Gottes-Erbstollns. Eine Befahrung des Stollens zur Verbesserung der Planungssicherheit ist nicht möglich. Die Verhältnisse im Bereich des Stollens, der Lichtlöcher und der Fundgruben sind mit Ausnahme des Bruchereignisses am St.-Anna-Tageschacht III nur näherungsweise bekannt. Zum Bear-beitungsbereich gehören:
• Mundloch Segen-Gottes-Erbstolln (Schadstellen-Nr. 14/02/08/0017; u. a. zu klären, ob Nutzung der Stollenwässer vorliegt),
• Lichtloch 1 (Schadstellen-Nr. 14/02/08/0018; Teufe ca. 6,5 m auf Stollen),
• Lichtloch 2 (Schadstellen-Nr. 14/02/08/0019; Teufe ca. 15,3 m auf Stollen),
• St.-Anna-Tagesschacht Nr. 1 (Schadstellen-Nr. 14/02/08/0020; Teufe unbekannt, vermutlich nicht durchschlägig),
• St.-Anna-Tagesschacht Nr. 2 (Schadstellen-Nr. 14/02/08/0021; Teufe ca. 32 m auf Stollen),
• St.-Anna-Tagesschacht Nr. 3 (Schadstellen-Nr. 14/02/08/0022; Teufe ca. 31, 6 m auf Stollen),
• St.-Anna-Tagesschacht Nr. 4 (Schadstellen-Nr. 14/02/08/0023; Teufe unbekannt, vermutlich nicht durchschlägig),
• St.-Anna-Kunstschacht (Schadstellen-Nr. 14/02/08/0024; Teufe ca. 20 m auf Stollen) und
• Glücksburg-Förderschacht (Schadstellen-Nr. 14/02/08/0025; Teufe ca. 24,1 m auf Stollen),
Gegebenenfalls sind in die Planung einzubeziehen:
• Tagesbruch Flurstück 260 (Schadstellen-Nr. 14/02/08/0003)
• Tagesbruch (Schadstellen-Nr. 14/02/08/0003) und
• Stillgelegte Bergbauanlage (Schadstellen-Nr. 14/02/08/0003; WG 061)
Die +/- Lage der Tagesöffnungen und der Verlauf des Segen-Gottes-Erbstollns gehen aus den Anhängen zur Aufgabenstellung sowie der Anlage (Altriss) zur Sachstandsermittlung Tagesbruch St.-Anna-Tageschacht hervor.
Bei der Planung der notwendigen bergtechnischen Arbeiten ist konzeptionell davon auszuge-hen, dass die Mehrheit der Tagesöffnungen oberflächennah, soweit überhaupt erforderlich, verwahrt werden sollen. Sind an den Schächten keine Verwahrungsarbeiten notwendig, ist dies konkret herauszuarbeiten. Verbrüche im Bereich von Tageschächten oder Tagesbrüchen sind auf der Stollensohle zu durchörtern und dauerhaft zu sichern. Im Bereich des Mundloches sind geordnete Vorflutverhältnisse der Stollenwässer wiederherzustellen (Wiederherstellung der Stollenrösche bis in die Vorflut). Inwieweit die Stollenwässer heute genutzt werden, ist dem Auf-traggeber noch nicht bekannt. Im Bereich des Tagesbruchs auf den St.-Anna-Tageschacht ist eine Teufe bis auf den Segen-Gottes-Erbstolln sowie die Beseitigung der Bruchmassen auf dem Stollen zu planen. Im Rah-men der Planung ist gleichfalls zu prüfen, inwieweit auf dem Segen-Gottes-Erbstolln bergwärts des St.-Anna-Tageschachts III oder Kunstschachtes ein Bauwerk gegen Standwasser mit definiertem Wasserdurchlass sinnvoll ist, um gegebenenfalls zumindest den Glücksburg-Förderschacht tagesnah verwahren zu können. Um die bergtechnischen Arbeiten effizient vornehmen zu können, sind ein bis zwei weitere Zugänge auf den Stollen vorzusehen. Hierfür bietet sich nach jetzigem Kenntnisstand eines der Lichtlöcher oder ein weiterer Tageschacht (z. B. St.-Anna-Kunstschacht) an. In der Planung zur Ausführung von bergtechnischen Sicherungsarbeiten sind ganz besonders die Anforderungen aus den Standwassergefahren zu berücksichtigen. In der Planung sind mindestens die beschriebenen Schwerpunkte zu betrachten. Grundlage der Planung soll auch der vorhandene Sachstandsbericht der Bergsicherung Sachsen GmbH vom 23. November 2021 sein. Der Auftraggeber erwartet zur Planung ergänzende Recherchen zum Stollenverlauf, zur Lage der Tagesöffnungen und gegebenenfalls in weiteren Unterlagen, wie Grubenberichten und Zechenbüchern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.oba.sachsen.de