Breitbandausbau Stadt Gröditz - Weiße Flecken und Gewerbegebiet Zeithain Nord 1

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gröditz
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.groeditz.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Breitbandausbau Stadt Gröditz - Weiße Flecken und Gewerbegebiet Zeithain Nord 1

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75200000 Kommunale Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Gröditz beabsichtigt, die Förderung des Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 28. November 2019; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Stadtgebietes der Stadt Gröditz sowie in Teilen des Gemeindegebietes der Gemeinden Glaubitz, Nünchritz, Röderaue, Wülknitz und Zeithain. Ziel ist die Schließung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 24 219 229.49 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Weiße Flecken

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2E Meißen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Gröditz als Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten, den Bau und Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet zu fördern.

Das Los 1 erstreckt sich auf Teilgebiete in den Gemeinden, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist.

Die Stadt Gröditz verfolgt die Zielstellung gemäß den Fördermittelbedingungen, eine flächendeckende Next-Generation-Access (NGA-) Breitbandversorgung im gesamten Ausbaugebiet zu erreichen. Das Ziel ist die Herstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s im Downstream für private Teilnehmer und 1 Gbit/s im Down- und Upstream für jedes Unternehmen, jede Schule und jedes Krankenhaus in den Ausbaugebieten. Mit der Fertigstellung des NGA-Netzes müssen alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Anschlussnehmer (insbesondere Haushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen etc.) zuverlässig an das NGA-Netz angeschlossen sein.

Die zur Verfügung gestellten Fördermittel dürfen ausschließlich zur Erstellung und den Betrieb der NGA-Netze verwendet werden, welche im Eigentum des Konzessionsnehmers stehen. Der Konzessionsnehmer erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, das entsprechende NGA-Netz unter Nutzung der zur Verfügung gestellten Fördermittel zu errichten, aktive und passive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebo-te (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.

Option:

Gemäß dem Einheitlichen Materialkonzept und dem Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus vom 2. April 2019 (im Folgenden: „Materialkonzept des Bundes“) sind die Dimensionierung und Verlegung neuer Leerrohre sowie die Errichtung von Verteileinrichtungen, Schächten und Zuführungen so vorzunehmen, dass auf Basis dieser Maßnahme auch die Erweiterung der realisierten Infrastruktur gewährleistet wird. Eine Erweiterung des Netzes ist z. B. denkbar, wenn Teilnehmer, die bereits mit 30 Mbit/s oder mehr versorgt sind und an den geförderten Trassen (Anschluss der „weißen Flecken“) liegen. Eine Förderung des Anschlusses sog. „schwarzer Flecken“ ist ausgeschlossen.

Um eine Erweiterung zur entsprechenden Erschließung vorzubereiten, kann ein sog. Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten gemäß der Hinweisschreiben der atene KOM GmbH vom 4. Februar 2020 und vom 31. August 2020 sowie gemäß des Begleitschreibens „Häufige Fragen und Antworten (FAQ) zum Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten“ vom 31. August 2020, der Checkliste zum Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten vom 31. August 2020 und des Schreibens „Eigenerklärung zum Vortrieb“ erfolgen. Dabei werden über die Mindestvorgaben des Materialkonzeptes des Bundes hinausgehende Reservekapazitäten verlegt. Die zukünftige Erschließung kann soweit vorbereitet werden, dass eine Muffe an der Grundstücksgrenze oder auch auf dem Grundstück abgelegt wird. Die Ausgaben für Tiefbauleistungen und Material sind bis zur oben genannten Muffe förderfähig.

Die Bieter haben mit Ihrem Angebot für das Los 1 optional den entsprechenden Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten gemäß ihrer Netzplanung für die Erschließung der „weißen Flecken“ anzubieten. Ziel des Konzessionsgebers ist es dabei, unter Einhaltung der Fördermittelbedingungen eine möglichst große Erweiterung der für die Erschließung der weißen Flecken herzustellenden und zu betreibenden NGA-Netze zu erreichen.

Dem Konzessionsgeber steht insoweit eine einseitige Option zu, die vorbeschriebene Erweiterung der NGA-Netze zusätzlich zur Erschließung der weißen Flecken zu bezuschlagen. Die Bieter haben aber ausdrücklich keinen Anspruch auf die Bezuschlagung auch der Option.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Zuwendungsbetrag (50 %)
  • Kriterium: Umsetzung (35 %)
  • Kriterium: Endabnehmerpreise (15%)
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Konzessionsgeber hat sich in Anlehnung an § 30 Abs. 3 VgV ausdrücklich vorbehalten, den Auftrag über die Lose 1 und 2 zusammen an einen Bieter auf der Grundlage einer losübergreifenden Bewertung zu vergeben. Die Bewertung der Loskombination erfolgte dabei durch die Gesamtwertung der erreichten Punkte je Los in den drei Hauptwertungskriterien („Zuwendungsbetrag“, „Umsetzung“ und „Endabnehmerpreise“).

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gewerbegebiet Zeithain Nord ZN 1

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2E Meißen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Gröditz als Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten, den Bau und Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet zu fördern.

Das Los 2 erstreckt sich auf Gewerbestandorte in dem Ausbaugebiet innerhalb der Gemeinde Zeithain der Kooperation Elbe-Röder-Dreieck in denen eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s je internetverbundenem Arbeitsplatz / Betriebsmittel von drei ortsansässigen Gewerbebetrieben aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist.

Der Konzessionsgeber verfolgt die Zielstellung gemäß den Fördermittelbedingungen, eine Next-Generation-Access (NGA-)Breitbandversorgung für die beschriebenen Gewerbetreibenden in den Ausbaugebieten zu erreichen. Das Ziel ist die Herstellung einer Versorgung mit Breitbandanschlüssen und entsprechenden Diensten mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für die beschriebenen Gewerbetreibenden in den Ausbaugebieten.

Die zur Verfügung gestellten Fördermittel dürfen ausschließlich zur Erstellung und den Betrieb der NGA-Netze verwendet werden, welche im Eigentum des Konzessionsnehmers stehen. Der Konzessionsnehmer erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, das entsprechende NGA-Netz unter Nutzung der zur Verfügung gestellten Fördermittel zu errichten, aktive und passive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Zuwendungsbetrag (50 %)
  • Kriterium: Umsetzung (35 %)
  • Kriterium: Endabnehmerpreise (15 %)
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Konzessionsgeber hat sich in Anlehnung an § 30 Abs. 3 VgV ausdrücklich vorbehalten, den Auftrag über die Lose 1 und 2 zusammen an einen Bieter auf der Grundlage einer losübergreifenden Bewertung zu vergeben. Die Bewertung der Loskombination erfolgte dabei durch die Gesamtwertung der erreichten Punkte je Los in den drei Hauptwertungskriterien („Zuwendungsbetrag“, „Umsetzung“ und „Endabnehmerpreise“).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 185-447791

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Weiße Flecken

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
16/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 24 086 331.36 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Los-Nr.: 2;

Bezeichnung des Auftrags: Gewerbegebiet Zeithain Nord;

Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe: 16. Mai 2022;

Anzahl der eingegangenen Angebote: 4;

Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3;

Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0;

Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0;

Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4;

Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: Nein;

Name und Anschrift des Konzessionärs:

Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH,

Am Kuhm 31,

46325 Borken;

Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: Ja;

Gesamtwert der Konzession/des Loses: 288.162,06 EUR

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1. Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammer Sachsen und das Oberlandesgericht Dresden der Rechtsmeinung sind, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren unzulässig ist, da bei der Art der zuvergebenden Konzession die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB vorliegt.

Sofern die Bieter anderer Rechtsansicht sind und ein Vergabenachprüfungsverfahren für zulässig erachten,gelten folgende Hinweise:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe derVergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit dieVergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf derTeilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag istebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

2. Sofern die Bieter der Rechtsansicht der Vergabekammer Sachsen und des Oberlandesgerichtes folgen, sind für Rechtsbehelfe gegen das Verfahren die Zivilgerichte zuständig.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/06/2022

Wähle einen Ort aus Sachsen

Adorf/Vogtl
Altenberg
Amtsberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Aue-Bad Schlema
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
Bannewitz
Bautzen
Beiersdorf
Beilrode
Belgern
Belgern-Schildau
Bennewitz
Bergen
Bernsdorf (Oberlausitz)
Bernstadt auf dem Eigen
Bischofswerda
Bobritzsch-Hilbersdorf
Bockau
Böhlen
Borna
Borsdorf an der Parthe
Brand-Erbisdorf
Brandis
Breitenbrunn
Burgstädt
Burkau
Burkhardtsdorf
Chemnitz
Claußnitz
Colditz
Coswig
Crimmitschau
Crottendorf
Cunewalde
Delitzsch
Deutschneudorf
Diera-Zehren
Dippoldiswalde
Döbeln
Dorfhain
Drebach
Dresden
Ehrenfriedersdorf
Eibenstock
Eilenburg
Ellefeld
Elsterberg
Elsterheide
Eppendorf
Falkenstein
Flöha
Frankenberg
Frauenstein
Fraureuth
Freiberg
Freital
Frohburg
Gablenz
Geithain
Geringswalde
Geyer
Glauchau
Görlitz
Grimma
Gröditz
Groitzsch
Großdubrau
Großenhain
Großharthau
Großolbersdorf
Großpösna
Großpostwitz
Großröhrsdorf
Großrückerswalde
Großschirma
Großschönau
Grünbach
Grünhain-Beierfeld
Grünhainichen
Hainichen
Halsbrücke
Hartha
Hartmannsdorf
Heidenau
Herrnhut
Herrnhut
Höckendorf
Hohenstein-Ernstthal
Hohnstein
Hoyerswerda
Jahnsdorf
Johanngeorgenstadt
Jöhstadt
Käbschütztal
Kamenz
Ketzerbachtal
Kirchberg
Kitzscher
Klingenberg
Klingenthal
Kodersdorf
Königstein
Kottmar
Krauschwitz
Kreischa
Langenweißbach
Laußig
Lauta
Lauter-Bernsbach
Leipzig
Leisnig
Lengefeld
Lengenfeld
Leutersdorf
Lichtenberg (Erzgeb)
Lichtenstein
Limbach-Oberfrohna
Löbau
Lößnitz
Lossatal
Lugau
Machern
Marienberg
Markkleeberg
Markranstädt
Meerane
Meißen
Mittweida
Mockrehna
Moritzburg
Mügeln
Mühlau
Muldenhammer
Mülsen
Naunhof
Neschwitz
Netzschkau
Neukieritzsch
Neukirchen
Neumark
Neusalza-Spremberg
Neustadt in Sachsen
Niederwiesa
Niesky
Nossen
Nünchritz
Oberschöna
Oberwiesenthal
Oderwitz
Oederan
Oelsnitz
Oelsnitz (Erzgeb.)
Olbernhau
Olbersdorf
Oschatz
Ostrau
Ostritz
Ottendorf-Okrilla
Oybin
Panschwitz-Kuckau
Pegau
Penig
Pirna
Plauen
Pöhl
Pulsnitz
Rabenau
Rackwitz
Radeberg
Radebeul
Radeburg
Ralbitz-Rosenthal
Rammenau
Raschau-Markersbach
Regis-Breitingen
Reichenbach im Vogtland
Reichenbach/Oberlausitz
Reinsdorf
Riesa
Rietschen
Rochlitz
Röderaue
Rodewisch
Roßwein
Rötha
Rothenburg/Oberlausitz
Sayda
Schirgiswalde-Kirschau
Schkeuditz
Schneeberg
Schöneck
Schönfeld
Schönheide
Schöpstal
Schwarzenberg
Schwepnitz
Sebnitz
Sehmatal-Cranzahl
Seiffen
Seifhennersdorf
Sohland an der Spree
Stauchitz
Steinberg
Steinigtwolmsdorf
Stollberg
Stolpen
Strehla
Striegistal
Taucha
Tharandt
Thermalbad Wiesenbad
Theuma
Thum
Torgau
Trebendorf
Trebsen
Treuen
Vierkirchen (Oberlausitz)
Waldenburg
Waldheim
Weidensdorf
Weinböhla
Weißenberg
Weißkeißel
Weißwasser
Werdau
Wilsdruff
Wolkenstein
Wurzen
Zeithain
Zittau
Zschopau
Zschorlau
Zwenkau
Zwickau
Zwönitz