Büromöbel Rahmenvertrag (Wertkontrakt) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/03-50536
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4152870
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hereon.de
Abschnitt II: Gegenstand
Büromöbel Rahmenvertrag (Wertkontrakt)
Büromöbel Rahmenvertrag (Wertkontrakt) für
Tische, Schränke und Container (ohne Stühle)
für die folgenden Standorte:
21502 Geesthacht (Unternehmenszentrale, rd. 1000 Mitarbeiter)
20095 Hamburg c/o Chilehaus (Außenstelle, rd. 80 Mitarbeiter)
22607 Hamburg c/o DESY (Außenstelle, rd. 30 Mitarbeiter)
14513 Teltow b. Berlin (rd. 70 Mitarbeiter)
Vertragsbeginn: 01.07.2022
Laufzeit der Vereinbarung 4 Jahre
zzgl. 2x Option a` 24 Monate
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer.
Der Bedarfswert an Büromöbeln über das ausgeschriebene Programm wird geschätzt mit EUR 50.000 pro Jahr.
Der Höchstwert liegt bei EUR 300.000 (Zeitraum Jahr 1 - 4), und bei weiteren EUR 150.000 je Option (Zeitraum je Option 24 Monate), jeweils ohne Berücksichtigung etwaiger Auftragsänderungen nach § 132 GWB.
Helmholtz-Zentrum hereon GmbH Max-Planck-Straße 1 21502 Geesthacht, Hereon / Chilehaus Fischertwiete 2A 20095 Hamburg, Hereon / DESY Notkestraße 85 22607 Hamburg, Helmholtz-Zentrum hereon GmbH Kantstraße 55 14513 Teltow
Büromöbel Rahmenvertrag (Wertkontrakt) für
Tische, Schränke und Container (ohne Stühle)
Leistungsumfang:
Beratungsleistungen/Einrichtungsplanung
Herstellung
etwaige Verpackung
Lieferung frei Verwendungsstelle
Aufstellen
Montage mit Abnahme
Anforderungen sind definiert bezüglich
1. Produktstandard
2. Produktkonzeption
3. ökologische Qualität und Nachhaltigkeit
4. Informationsmanagement
5. produktbezogenen Verkaufsservice
5.1. örtlichen Verkaufsservice
5.2 Lieferung und Montage
5.3 After-Sales-Service
5.4 eines mit dem Angebot einzureichenden
Servicekonzeptes
6. Büro-Einrichtungen allgemein
6.1 verwendete Materialien
6.2 Servicefreundlichkeit und Nutzungsqualität
7. Büro-Arbeitstische
7.1 funktionale Konzeption
7.2 ergonomische Konzeption
7.3 Technische Anforderungen
7.4 Sicherheit
7.5 des Programms
7.6 des Designs
8. des Programms im Hinblick auf Besucher-,
Besprechungs- und Konferenztische
9. Büro-Container
9.1. Sortimentsgestaltung und Konstruktion
9.2. funktionale Konzeption
9.3 ergonomische Konzeption
9.4. Sicherheit
10 Büroschränke
10.1. Materialstärken Grundelemente
10.2. Sortimentsgestaltung und Konstruktion
10.3. Fachböden und Oberböden
10.4. Innen-Organisation
10.5. Sockel und Fußgestellrahmen
10.6. ergonomische Konzeption
10.7. Sicherheit
11. Elektrifizierung und Technik-Integration
11.1. Standard
11.2. Elektrifizierung Büro-Arbeitstische
12. allgemeine Anforderungen
in dem Dokument:
"10092357 Leistungsbeschreibung Teil 2" (Mindestanforderungen [MIN] und Anforderungen mit vorteilsstiftender Bepunktung [AN], jeweils einzeln gekennzeichnet)
Die anzubietenden Varianten sind definiert im Dokument "10092357 Preisblatt" (Mindestanforderung).
Die Angaben zu Bedarfsmengen (Rubrik/.xls-Reiter "Warenkorb") dienen lediglich als Richtwert und Basis für die Angebotspreisermittlung, sie können über- wie auch unterschritten werden, die Mengenverteilung je Komponententype oder -ausführung kann abweichen.
Jegliche Abnahmeverpflichtungen seitens des Auftraggebers oder jegliche Kompensationsansprüche seitens des Auftragnehmers werden ausdrücklich ausgeschlossen: dies gilt sowohl für jeden einzelnen Abrechnungszeitraum wie auch für die Gesamtdauer der Vereinbarung. Es gilt des Weiteren für jede Komponententype und/oder -ausführung.
Festpreis für die ersten 24 Monate der Basis-Vertragslaufzeit.
Gewährleistung 24 Monate
Nachkaufgarantie für Standardfarben und Modelle ohne Aufpreis mindestens 5 Jahre nach Vertragsende.
Weitere kaufmännische Anforderungen in Bezug auf Angebotserstellung und Vereinbarung sind definiert im Dokument
"10092357 Leistungsbeschreibung Teil 1" (Mindestanforderungen)
Der Auftraggeber kann die Verträge zweimal um vierundzwanzig (24) Monate verlängern (Option). Nimmt er von diesem Optionsrecht keinen Gebrauch, hat der Auftraggeber die Option in Textform spätestens sechs (6) Monate vor Optionsbeginn abzusagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Henry Fölschow GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oststeinbek
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.foelschow.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYY3R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.