22D407001 - Generalplanungsleistung Neubau Zentrales Rechenzentrum (TO 1) / Errichtung Ergänzungsrechenzentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 22D407001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.sachsen-vergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
22D407001 - Generalplanungsleistung Neubau Zentrales Rechenzentrum (TO 1) / Errichtung Ergänzungsrechenzentrum
Generalplanungleistungen (Gebäudeplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung, Bauphysik, Brandschutz)
TO1: Neubau des Zentralen Rechnungszentrums nordöstlich der äußeren Dresdner Neustadt
TO 2: Ergänzungsrechenzentrum in direkter Nähe zu den Bestandsgebäuden des SID am Standort Kamenz
Der Freistaat Sachsen konzentriert perspektivisch seine gesamten anfallenden IT-Leistungen, die in den einzelnen Geschäftsbereichen seiner Ministerien erbracht werden, in ein zentrales Rechenzentrum (ZRZ) am Standort Dresden. Das ZRZ soll als Neubau auf einem dafür bestimmten Baufeld errichtet werden. Weiterhin soll dazu am Standort Kamenz ein Ergänzungsrechenzentrum (ERZ) eingerichtet werden. Kamenz wird bereits als RZ-Standort genutzt. ZRZ und ERZ bilden einen georedundanten RZ-Verbund, um die geforderte hohe Ausfallsicherheit der IT zu erreichen. Die komplette Infrastruktur beider RZ wird durch den SID, Staatsbetrieb Sächsische Informatikdienste betrieben (Nutzer). Darüber hinaus soll es sogenannte Housingzonen geben, auf denen die Ressorts ihre eigenen sensiblen IT-Systeme entsprechend ihrer Sicherheitsanforderungen exklusiv betreiben können. Eine zertifizierbare und nachgewiesene hohe Leistungsfähigkeit, sowie eine sehr hohe Energieeffizienz über den gesamten Nutzungszeitraum sind für beide RZ die bestimmenden Faktoren. Aufgrund der Vielfalt eng ineinandergreifender Planungsaspekte soll über das Vergabeverfahren ein erfahrener Generalplaner gewonnen werden, der bei Konzepten und der Ausarbeitung gebäudetechnischer Lösungen einen besonders innovativen und kreativen Ansatz verfolgt. Das schließt die grundsätzliche Bereitschaft zu Sonderlösungen ein, wie z.B. wasserbasierte Kühlkonzepte und Abwärmenutzung.
Gegenstand der geplanten Beauftragung dieses VgV-Verfahrens sind die Generalplanungsleistungen für die TO 1 und TO 2, bestehend aus Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI, Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung in Gebäuden gemäß § 53 HOAI, Fachplanung Tragwerkplanung gemäß § 51 HOAI, Fachplanungsleistungen Bauphysik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1 Nr. 1.2.1 bis 1.2.3 HOAI, Fachplanungs- und Beratungsleistungen Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 und die Leistungen für Brandschutz, Stand Juni 2015. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die BWK (KG 300+400) für das TO 1, Stand ES - Anfang 2020, belaufen sich rd. 28,7 Mio. € brutto. Die BWK (KG 300+400) für das TO 2, Stand Anfang 2022, belaufen sich auf rd. 15,6 Mio. € brutto. Grundlage für das vorliegende VgV-Verfahren bildet der genehmigte Raumbedarf. Aufgrund eines möglichen, noch nicht abschließend geklärten Mehrbedarfs von 76 Racks wird dieser als "TO 1 Variante 2" optional im Vertrag ausgewiesen. Die Entscheidung bzw. Ausübung der Option zur Erbringung der Leistungen für das "TO 1 Variante 2" macht der Auftraggeber von der Voraussetzung der Erteilung des Auftrages zur Durchführung der Baumaßnahme (Planungsauftrag) der Zentrale des Auftraggebers im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig.
In der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens ist unter anderem ein Lösungsvorschlag mit dem Angebot einzureichen. Die Maßnahme unterliegt speziellen Sicherheitsvorschriften. Für die Angebotserstellung und den Lösungsvorschlag erforderliche Unterlagen, z.B. zum Gebäudebestand, werden nur den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Planungsbüros übersendet.
Weiterführende Beschreibungen siehe Vergabeunterlagen - Projektbeschreibung.
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards).
Die Bewerber werden nach den aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die genaue Zusammensetzung ist aus der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Wertungsmatrix ersichtlich. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten. Wird die Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren angewendet.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsabschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1 gemäß § 6 Nummer 6.1, den Leistungen gemäß § 6 Nummer 6.7,den Leistungen gemäß § 6 Nr. 6.6.1 a), c) für Leistungsphase 3, d1) und e1) jeweils für TO 1 Variante 1 und TO 2.
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen nach § 6 Nummern 6.2 bis 6.5 für TO 1 Variante 1, § 6 Nummern 6.1 bis 6.5 für TO 1 Variante 2 durch Erhöhung der anrechenbaren Kosten der Variante 1 um die Kosten der zusätzlichen 76 Racks (es findet keine Wiederholungsplanung statt), § 6 Nummern 6.2 bis 6.5 für TO 2 und § 6 Nummer 6.6.1: b), c) für Leistungsphase 5, d2) bis d4), e2) bis e4) einzeln oder im Ganzen - abzurufen. Der Abruf erfolgt in Textform.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
1) Rückfragen an die Vergabestelle ausschließlich über das Bietercockpit (www.sachsen-vergabe.de).
Bestandteil des Vergabeverfahrens ist die Erarbeitung eines Lösungsvorschlages, welcher von den ausgewählten Bewerbern in Stufe 2 des Vergabeverfahrens zu erarbeiten ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) BERUFLICHEN BEFÄHIGUNG:
Es ist zugelassen wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen und bei einer Architektenkammer eingetragen ist, oder Bauingenieure, Beratende Ingenieure oder Ingenieure mit Eintrag in eine Liste "Bauvorlageberechtigte Ingenieure" oder vergleichbar bei einer Ingenieurkammer, und nach § 65 SächsBO Bauvorlagebereichtigung besitzt.
Ergänzung:
Zum Nachweis der Bauvorlageberechtigung gem. § 65 SächsBO durch Nachweis der Eintragung in die Architektenkammer oder Nachweis der Eintragung in die Liste bauvorlageberechtigte Ingenieure.
Zum Nachweis der Berechtigung zur Erstellung von Bautechnischen Nachweisen gem. § 66 SächsBO durch Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 65 SächsBO oder Nachweis der Eintragung in die "Liste der qualifizierten Tragwerksplaner" oder gleichwertig.
Zum Nachweis der Berechtigung zur Erstellung Brandschutznachweis ab Gebäudeklasse 4 Nachweis der Befähigung als qualifizierter Brandschutzplaner nach § 66 SächsBO.
Nachweis der Eintragung in der Ingenieurkammer (als Beratender Ingenieur).
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
2.) EINTRAGUNG HANDELSREGISTER (bei Eintragungspflicht):
Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer sowie Vorlage Handelsregisterauszug
3.) WEITERE ANGABEN/ERKLÄRUNGEN:
3.1) Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., Email, usw.)
3.2) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
3.3) Neben Einzelunternehmen sind aus Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr.VI.3) Ziff.6 der Auftragsbekanntmachung. Rechtsform von BG: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu liegt das Formblatt "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" den Ausschreibungsunterlagen bei. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mitschriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1.) SPEZIFISCHER JAHRESUMSATZ:
Erklärung über den Umsatz (brutto) im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise). Sind die Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat.
2.) NACHWEIS BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den gestellten Anforderungen und Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung einer in der EU zugelassen Versicherung.
Erforderlicher Umfang siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
3.) UNABHÄNGIGKEIT VON AUSFÜHRUNGS- UND LIEFERINTERESSEN:
Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
4.) VERPFLICHTUNGSGESETZ:
Erklärung, dass die am Auftrag beteiligten Mitarbeiter bereit sein werden, sich nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) verpflichten zu lassen.
5.) RECHTLICH UND WIRTSCHAFTLICHE VERKNÜPFUNGEN:
Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung;
ERGÄNZEND...
ZU 2.) NACHWEIS BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3,0 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5,0 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens (nicht Makler) vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler) erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1.) GEEIGNETE REFERENZEN:
Erklärung zu geeigneten Referenzen über ausgeführte wesentliche Dienstleistungen. Es sind geeignete Referenzen über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten. Hierzu ist der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Referenzbogen (Formblatt 901R-AI EU) zu nutzen. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Geforderte Angaben zu den Referenzen siehe Ausschreibungsunterlagen (Formblatt 901R-AI EU Referenzbogen). Je Referenz ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos + Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang sollte 3 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten!
An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurück liegen (max. Zeitraum siehe unter Mindeststandards).
2.) BESCHÄFTIGTENZAHL:
Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, aufgegliedert in Berufsgruppen und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
3.) NUTZUNG KAPAZITÄTEN ANDERER UNTERNEHMEN:
Erklärung zur Inanspruchnahmen Kapazitäten andere Unternehmen mit Bezeichnung der zu vergebenden Teilleistungen bzw. der in Anspruch genommenen Kapazität und Angabe des Namen des Unterauftragnehmers bzw. des anderen Unternehmens (Formblatt). Nur in Fällen von Eignungsleihe ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich vom anderen Unternehmen ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen und Unterlagen vorzulegen. In allen anderen Fällen fordert der Auftraggeber erforderliche Erklärungen und Nachweise zur Eignung der Dritten ggf. von den Bewerbern/Bietern, die in die engere Wahl kommen gesondert ab und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen.
4.) VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG ANDERER UNTERNEHMEN:
Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (Formblatt) unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
5.) STUDIEN- UND AUSBILDUNGSNACHWEISE SOWIE BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG:
Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage der Studien- und Ausbildungsnachweise / Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber / Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens. Führungkräfte sind dabei verantwortliche Personen die im Auftragsfall die Leistungserbringung leiten und steuern. Anforderungen siehe unter Nr. III.1.1 i.V.m. Nr. III.2.1 der Auftragsbekanntmachung. Erforderliche Mindestanforderungen siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards"
ERGÄNZEND ZU
1.) GEEIGNETE REFERENZEN:
Für die Erfüllung der Mindestanforderungen sind für die Hauptfachplanungen Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung und Technische Gebäudeausrüstung (hier nur für ALG 1,2,3 und TGA ALG 4,5) je mindestens eine Referenz bzw. maximal 4 Referenzen (je Fachplanung eine Referenz) mit folgenden Eigenschaften einzureichen.
Es ist auch möglich, nur eine Referenz einzureichen, soweit diese die unten geforderten Mindestanforderungen vollumfänglich erfüllt.
Mindestanforderungen an alle Referenzen:
a) es ist kein Wohnungsbau;
b) es handelt sich um ein Hochbauprojekt
c) es handelt sich um einen Neubau oder um eine Modernisierung eines Bestandsgebäude, bei dem die Komplettmodernisierung der haustechnischen Anlagen erfolgt ist
d) die Kosten der KG 300 müssen mindestens 2.0 Mio. € brutto betragen
e) die Kosten der KG 400 müssen mindestens 3.0 Mio. € brutto betragen
f) die nutzungsfähige Inbetriebnahme muss zwischen dem 31.12.2016 und der Abgabe des Teilnahmeantrages erfolgt sein
Ergänzend müssen mit den maximal 4 einzureichenden und wertbaren Referenzen folgende Mindestkriterien in Bezug auf die Honorarzonen und dem Leistungsumfang nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie dazu die weitere Bewertung dieser Angaben nach Punkten in der Matrix "Bewerberauswahl".
Honorarzonen (HZ):
- OPLG: IV nach § 35 HOAI;
- TWP: III nach § 52 HOAI;
- TGA - ALG 1-3: II nach § 56 HOAI;
- TGA- ALG 4-5: II nach § 56 HOAI;
Durch den Bieter erbrachte Leistungsphasen (LP) je Referenz:
- OPLG: mind. 3 LP nach § 34 HOAI;
- TWP: mind. 3 LP nach § 51 HOAI;
- TGA: mind. 3 LP nach § 55 HOAI;
Durch den Bieter bearbeitete Anlagengruppen (ALG) der Fachplanung TGA
- mind. ALG 1,2,3 bzw. 4,5 nach § 53 (TGA)
Weitere Angaben zu den Referenzen (siehe dazu die Matrix "Bewerberauswahl")
- Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB handelt;
- Angabe über die Zuordnung gem. Bauwerkszuordnungskatalog RBBau (Nr. und Bezeichnung);
- Angabe, ob eine Zertifizierung nach "TÜViT TSI. Standard" erfolgte, und falls ja, nach welchem Level ( 1 bis 4);
- Angabe, ob eine Zertifizierung nach "ISO 27001" erfolgt ist.
Hinweis zu Bietergemeinschaften:
Das Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Referenz für die Leistungen derjenigen Anlagengruppe(n) im Umfang derjenigen Leistungsphasen nachweisen, die im Auftragsfall durch diese Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen wird.
5.) STUDIEN- UND AUSBILDUNGSNACHWEISE SOWIE BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG:
Objektplanung Gebäude:
Nachweis des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens über die gültige Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach jeweiligem Landesgesetz in Deutschland oder nach §§ 35,36 des Sächsischen Architektengesetzes (auswärtiger Architekt) durch:
- Kammerurkunde oder Bauvorlageberechtigung
Tragwerksplanung:
Nachweis des Bewerbers und / oder der Führungskräfte des Unternehmens über den Eintrag in die Liste der qualifizierten Tragwerksplaner nach § 66 SächsBO ODER Nachweis der Zugangsvoraussetzungen zu dieser Liste durch:
- berufsqualifizierter Studienabschluss (mind. 6 Semester Vollzeit) in den Fachrichtungen Architektur / Hochbau oder Bauingenieurwesen
- Nachweis dreijähriger Berufserfahrung in der Tragwerksplanung.
Technische Gebäudeausrüstung ALG 1,2,3,7,8:
Nachweis der Berufsqualifikation des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens durch:
- Studienabschlusses in der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung (Heizung/Lüftung/Sanitär /Gebäudetechnik, Maschinenbau, Versorgungstechnik oder gleichwertig) und entsprechende Berechtigung zum Tragen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach SächsIngG in einer der o.g. Studienrichtung oder Eintrag bei einer Ingenieurkammer
Technische Gebäudeausrüstung ALG 4,5,6:
Nachweis der Berufsqualifikation des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens durch:
- Studienabschluss in der Fachrichtung Elektrotechnik, Informationstechnik oder gleichwertig und entsprechende Berechtigung zum Tragen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach SächsIngG in einer der o. g. Studienrichtung oder Eintrag bei einer Ingenieurkammer
Brandschutzplanung:
- siehe geforderter Nachweis unter Ziff. III.1.1) der Bekanntmachung
Bauphysik:
- siehe geforderter Nachweis als "Beratender Ingenieur" Ziff. III.1.1) der Bekanntmachung
§ 75 (1), (2) und (3) VgV, § 65 SächsBO, § 66 SächsBO;
Erforderliche berufliche Befähigung siehe III.1.1 zu dieser Auftragsbekanntmachung.
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) zum Download bereitgestellt.
2.) Die einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen u. zu speichern. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene o. qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) o. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3.) Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen, Nachweisen und ggf. weiteren Unterlagen.
3.1) Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt u. nicht die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, um die Eignungskriterien zu erfüllen, muss nur einen Bewerberbogen mit ggf. geforderten Anlagen als Teilnahmeantrag abgeben.
3.2) Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt, aber die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss in Fällen von Eignungsleihe seinen eigenen Bewerberbogen und dessen Anlagen zusammen mit jeweils einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne hierfür in Anspruch genommenen Unternehmen mit den verlangten Informationen und Unterlagen an den öffentlichen Auftraggeber als Teilnahmeantrag übermitteln. Dies gilt insbesondere für techn. Fachkräfte o. Stellen, die nicht unmittelbar dem Unternehmen angehören, deren Kapazitäten das Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
3.3.) Bei Bewerbergemeinschaft (BG), ist für jedes Mitglied ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen vorzulegen. Das vertretungsberechtigte Mitglied der BG lädt seinen Bewerberbogen mit den geforderten Unterlagen als Teilnahmeantrag hoch und legt die Bewerberbögen u. ggf. weitere Unterlagen der übrigen Mitglieder der BG (als Eigenerklärungen) als Anlage bei. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden u. in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bzgl. der Ausschlussgründe gem. §§ 123,124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
4.) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge/ Angebote unterschiedl. Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (BG) bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern können das Ausscheiden aller Mitglieder der BG sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge haben.
5.) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
6.) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/ Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt;
7.) Enthalten die Bekanntmachung o. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche o. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60