Gebäudereinigung, Glasreinigung und Wirtschaftsleistungen in Objekten der Stadt Loessnitz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-GR-WL-LOE
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lößnitz
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 08294
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung, Glasreinigung und Wirtschaftsleistungen in Objekten der Stadt Loessnitz
Gebäudereinigung, Glasreinigung und Wirtschaftsleistungen in Objekten der Stadt Loessnitz
Lößnitz, DE
Gebäudereinigung, Glasreinigung und Wirtschaftsleistungen in Objekten der Stadt Loessnitz
3 mal um jeweils ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Grundlaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: -Unterschriebenes Angebotsformular mit Eintrag der Preise einschließlich aller darin enthaltenen Eigenerklärungen,-Unterschriebener Ausdruck der Preisübersicht, -Unterschriebener Ausdruck des Stundenverrechnungssatzes oder der Stundenverrechnungsätze, ausgefüllte Angebotskalkulation, Nachunternehmerverzeichnis wenn erforderlich, siehe dazu Angebot Punkt 8, -Übersicht der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen, -Objektbesichtigungsnachweis einschließlich der darin enthaltenen Eigenerklärung zur Objektbesichtigung. Im Angebotsformblatt sind folgende Erklärungen enthalten: 1. Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns kalkulierten Preisen und dem Stundenverrechnungssatz an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. 2. Meinem/Unserem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde: die Gesamtheit der Vergabeunterlagen und alle darin geforderten Unterlagen, einschließlich der Besonderen Vertragsbedingungen des AG. 3. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir - meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind. - die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n).- in den letzten 2 Jahren nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz n. F. - wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 EUR belegt worden bin / sind. 4. Darüber hinaus erkläre(n) ich/wir, dass von mir/uns die Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetztes, insbesondere zur Zahlung des Mindestentgeltes, eingehalten werden. Ich/wir erklären, dass wir mit der Nachprüfung der Einhaltung der o.g. Vorgaben einverstanden sind. Für den Fall, dass ich/wir beabsichtige/(n) Nachunternehmer mit Teilen der ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen, werde ich/werden wir den/die Nachunternehmer zur Abgabe einer gleichlautenden Erklärung verpflichten. 5. Ich/Wir erkläre(n), - dass ein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet ist, eine Eröffnung nicht beantragt ist und ein Antrag mangels Masse abgewiesen wurde, - dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,- dass eine schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, nicht vorliegt, - falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine zum Zeitpunkt der Abgabe gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie der Berufsgenossenschaft/ Krankenkasse innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorlegen, - dass bei der Auskunftserteilung keine falschen Erklärungen gemacht wurden in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit - dass keine anderweitigen Ausschlussgründe nach VgV und GWB vorliegen. 6. Ich werde/Wir werden die Leistungen im eigenen Betrieb ausführen, durch den/die in der Liste aufgeführten Nachunternehmer ausführen lassen, obwohl unser Betrieb auf die Ausführung der benannten Leistungen ausgerichtet ist; durch den/die in der Liste aufgeführten Nachunternehmer ausführen lassen, weil unser Betrieb nicht auf die Ausführung der benannten Leistungen ausgerichtet ist. 7. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben sowie die Missachtung der von der ausschreibenden Stelle geforderte Form der Angebote meinen/unseren Ausschluss von dieser und weiteren Ausschreibungen zur Folge haben kann. Erklärung einer Haftpflichtversicherung, dass die geforderten Deckungssummen mit der vorhandenen Versicherung bereits jetzt abgedeckt sind:— für Personenschäden von mindestens 1 000 000 EUR je Versicherungsfall,— für Sach- und Bearbeitungsschäden von mindestens 1 000 000 EUR je Versicherungsfall , ---für Umweltschäden mindestens 500.000 EUR je Versicherungsfall und — für Schlüsselrisiko von mindestens 100 000 EUR je Versicherungsfall. Sollte die Versicherung der Bieter die o. g. Schadenarten und Deckungssummen nicht explizit widerspiegeln, ist eine Erklärung der Versicherung einzureichen die bestätigt, dass im Auftragsfall mit dem Bieter eine Versicherung mit den oben genannten Schadensarten und Deckungssummen abgeschlossen wird. Dazu ist ausschließlich das Formblatt "Erklärung einer Versicherungsgesellschaft" zu verwenden.Wenn vorhanden, darf zusätzlich ein Nachweis über ein Präqualifizierungsverfahren eingereicht werden. Die EEE wird anerkannt, entbindet den Bieter jedoch nicht von der Einreichung der oben geforderten Unterlagen. Folgende Nachweise sind durch die für die Zuschlagserteilung in Frage kommenden Bieter im Original innerhalb von 6 Werktagen nach Aufforderung durch die ausschreibende Stelle vorzulegen:— Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt zur Zahlung der Steuern,— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft zur Zahlung der Beiträge,— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n) über die regelmäßige Zahlung von Krankenkassenbeiträgen. Wenn vorhanden, darf zusätzlich ein Nachweis über ein Präqualifizierungsverfahren eingereicht werden.
Alle Angebote, die frist- und formgerecht eingereicht werden, die die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, die in der Form den Anforderungen der ausschreibenden Stelle entsprechen, gelten als geeignet.
Laut Vergabeunterlagen
Laut Vergabeunterlagen
Laut Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Internet
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen sind barrierefrei und ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung unter evergabe.de herunter zu laden. Änderungen an den Vergabeunterlagen, Antworten auf gestellte Fragen und sonstige Informationen werden tagesaktuell auf der oben genannten Plattform bekanntgemacht. Es obliegt dem Bieter, sich für die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens (Name und Anschrift des Unternehmens, E-Mailadresse und Name des Bearbeiters) zu registrieren. Ohne Registrierung besteht eine Holpflicht für alle Informationen. Die Interessenten müssen die Objekte besichtigen. Der Terminplan sowie die Objektanschriften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die genannten Termine sind verbindlich. Abweichungen sind nicht statthaft. Für die Objektbesichtigung sind folgende Termine vorgesehen: 21.06.2022 und/oder 05.07.2022. Die Zeiten werden in den Vergabeunterlagen zu den jeweiligen Objekten/Losen präzisiert. Bieter sind aufgefordert, fehlende Unterlagen innerhalb von 6 Tagen nach Aufforderung bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. Die Objektbesichtigung ist durch Unterschrift des Objektverantwortlichen des AG nachzuweisen. Darüberhinaus hat der Bieter eine Erklärung zur Objektbesichtigung abzugeben, die folgenden Inhalt hat: Wir/ich bestätige(n), dass wir uns bei der Besichtigung insbesondere einen Überblick verschafft haben, über - das Umfeld des Objektes und den damit im Zusammenhang stehenden Schmutzeintrag, - die Anzahl der Zuwege, die zu den Eingängen des Objektes führen und über die Beschaffenheit der Schmutzfangzonen/Abtreter, - die im Inneren des Objektes herrschenden Bedingungen hinsichtlich des Überstellungsrades der Bodenflächen und deren Beschaffenheit, - die Beschaffenheit des Mobiliars und der sonstigen Gegenstände der Raumausstattung, - die Anzahl und Beschaffenheit der Wasserentnahme- und Entsorgungsstellen und die damit im Zusammenhang stehenden Wegezeiten, - die Lage und Beschaffenheit der zur Verfügung stehenden Putzräume, - den Gesamtzustand des Objektes in Hinblick auf die durchzuführende Grundreinigung entsprechend der Anforderungen aus dem LV Grundreinigung, - die örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Glasreinigung und der ggf. notwendigen Steighilfen. Ich/wir bestätige(n), das wir alle für eine auskömmliche Kalkulation unseres Angebotes notwendigen Informationen erhalten haben. Angebote ohne nachgewiesene Objektbesichtigung und ohne unterschriebene Erklärung zur Objektbesichtigung werden ausgeschlossen. Für die Bieterkommunikation während des Ausschreibungszeitraumes ist ausschließlich der Schrifverkehr über evergabe.de zugelassen. Änderungen an den Vergabeunterlagen, Antworten auf gestellte Fragen und sonstige Informationen werden tagesaktuell auf der oben genannten Plattform bekanntgemacht. Es obliegt dem Bieter, sich für die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens zu registrieren. Ohne Registrierung besteht eine Holpflicht für alle Informationen. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4 Werktage (montags bis freitags) vor. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieterfragen) bis spätestens 10 Tage vor Angebotsende angefordert werden. Werden Fragen eingereicht, deren Antworten in den Vergabeunterlagen enthalten sind, wird für die Beantwortung ein Kostenbeitrag erhoben. Die Interessenten sind verantwortlich für die Einhaltung der in der Veröffentlichung genannten Fristen und Termine. Sind mit dem Angebot oder nach Aufforderung (siehe Vergabeunterlagen) einzureichende Unterlagen zeitlich befristet, müssen Sie am Tage der Einreichung gültig sein. Ausländische Unternehmen haben Erklärungen und Nachweise einzureichen, die dem Sinn der geforderten Unterlagen entsprechen. Die Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Wird im Rahmen der rechnerischen Nachprüfung festgestellt, dass Angaben im Angebot nicht mit anderen Berechnungen (SVS,...) übereinstimmen, behält sich die Vergabestelle vor, diese Angebote aufzuklären. Als Aufgreifgrenze für die Aufklärung von Angeboten legt die ausschreibende Stelle folgende Werte fest: 1. m²-Leistung je Stunde: 10% Überschreitung des Marktwertes für die je Stunde zu reinigende Fläche m²/Stunde. 2. Stundenverrechnungssatz: Unterschreitung des Marktwertes für den SVS um mehr als 2,5%. Der Marktwert ergibt sich aus dem mathematischen Durchschnitt aller in der Wertungsstufe 3 verbliebenen Angebote. Zur Aufklärung wird die Vergabestelle den Bieter ggf. auffordern, schriftlich zu Fragen Stellung zu nehmen oder eine Probereinigung durchzuführen. Kommt der Bieter der Aufforderung der Vergabestelle zur Probereinigung oder zur schriftlichen Stellungnahme nicht nach, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Kann der Bieter in seiner schriftlichen Stellungnahme die Zweifel an der Auskömmlichkeit seines Angebotes nicht ausräumen, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Kann der Bieter im Rahmen der Probereinigung nicht bestätigen, dass er in der von ihm selbst kalkulierten Zeit die ausgeschriebenen Leistungen in der geforderten Qualität erbringen kann, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bieter, die zu einer Probereinigung aufgefordert werden, erhalten die Aufforderung spätestens 7 Kalendertage vor dem Probereinigungstermin.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist unzulässig, soweit der Bieter den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen ab Kenntnis gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt