Gebäude inklusive Glasreinigung für diverse Objekte der Gemeinde Naundorf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naundorf
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04769
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.naundorf-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude inklusive Glasreinigung für diverse Objekte der Gemeinde Naundorf
Gebäude inklusive Glasreinigung für diverse Objekte der Gemeinde Naundorf
04769 Naundorf
Gebäude inklusive Glasreinigung für diverse Objekte der Gemeinde Naundorf, Unterhaltsreinigungsfläche ca. 3.900 m², Glasreinigungsfläche ca. 660 m².
Es verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Vertragsjahr (01.10. bis 30.09.), sollte es nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des jeweili-gen Vertragsjahres durch den AG oder AN gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Erklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mindestens in folgender Höhe besteht:
- 5.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden
- 200.000,00 € für Vermögensschäden
pro Schadensfall
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss den Ersatz von Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln für Gebäudeschließanlagen beinhalten.
oder Erklärung, eine solche für den Fall der Zuschlagserteilung abzuschließen vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen, vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch über das Vergabeportal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Obligatorischer Besichtigungstermin
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre und der besonderen Örtlichkeiten ist eine Objektbesichtigung zwingend und verpflichtend vorgesehen. Bieter, die nicht an einem Besichtigungstermin teilgenommen haben, werden von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Termin findet am 24.06.2022, alternativ am 27.06.2022 statt.
Vorherige Anmeldung bis spätestens 21.06.2022 erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de
Ort: unbesetzt
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de