Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr - Neubürgerberatung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22846
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.norderstedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr - Neubürgerberatung
Neubürgerberatung - Konzeption und Durchführung
Der Aufgabenschwerpunkt liegt in der Konfektion der Neubürgermappe und Durchführung der Mobilitätsberatung.
Für die Durchführung der Kampagne muss der / die AN über eine geeignete Software verfügen. Diese Software muss folgenden Einsatzzwecken dienen:
• Datenhaltung und Datenkontrolle • Steuerung und Abbildung aller im Projekt notwendigen Prozesse • Call Center-Funktionen z.B. automatisches Wählen, Vergabe von Rechten etc.
• Erfassungsmaske für Bestellungen (standardisiert und individuell) und soziodemographische Angaben, Mobilitätsverhalten, Zeitkartenbesitz aller Mitglieder des Haushalts • Ansteuerung der Drucker und des Lettershops • Protokollierung aller Zugriffe • lndividuelle Schreib- und Leserechte für verschiedene Mitarbeitergruppen • Beliebige lmport- und Exportschnittstellen • Webbasierte Echtzeitauswertung zur Qualitätssicherung und Dokumentation (Hybrides Verschlüsselungsprotokoll TLS oder SSL).
Pro Jahr werden alle Zuziehenden auf individuelle Weise beraten, die nach Übergabe der Neubürgermappe oder nach Versand des Erinnerungsschreibens eine Bestellung aufgeben. Pro Jahr gibt es etwa 4.000 Haushalte mit Neubürgerinnen und Neubürgern in Norderstedt. Das Angebot muss transparent aufzeigen, wie hoch die durchschnittlichen Kosten pro angesprochene Zielperson sowie pro Arbeitspaket sind und die sich daraus ergebende Gesamtsumme ausweisen.
Für die Beratung der Zuziehenden wird vom / von der AN eine hochwertige und ansprechende, aber dennoch handliche Begrüßungsmappe entwickelt. Diese Mappe wird den Zuziehenden bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt durch einen städtischen Angerstellten überreicht. Zudem verfasst der / die AN ein Erinnerungsschreiben, die der / die AN in monatlichen Intervallen versendet. Der / die AN ist für die vollständige Abwicklung der lnformationswünsche inklusive der Lagerhaltung der Materialien verantwortlich.
Die Mobilitätsberatung läuft zunächst voraussichtlich bis zum 31.08.2024 (24 Monate) mit der Option auf weitere zwei Jahre. Diese Option ist im Angebot preislich zu kalkulieren.
Die Mobilitätsberatung läuft zunächst voraussichtlich bis zum 31.08.2024 (24 Monate) mit der Option auf weitere zwei Jahre. Diese Option ist im Angebot preislich zu kalkulieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter kann seine Eignung durch die Angabe einer Präqualifizierung im Angebotsschreiben belegen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der vorgesehenen Nachunternehmen) durch Vorlage der geforderten Unterlagen zu belegen. Sollte keine Präqualifizierung vorliegen und auch keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden, ist der Nachweis durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung zu erbringen.
Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot die beiliegende Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU vorzulegen
s. unter III.1.1 Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen:
Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
s. unter III.1.1 Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen:
Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt bis zur Durchführung der Submission auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform.
Die weitere Kommunikation nach der Submission und auch die Auftragserteilung erfolgen nicht über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Rechtsbehelfsbelehrung: Gem. § 160 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.