Planung der Altlastensanierung im Zuge der Erschließungsmaßnahmen StrandOrt Kiel Referenznummer der Bekanntmachung: 181 003 22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kiel.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der Altlastensanierung im Zuge der Erschließungsmaßnahmen StrandOrt Kiel
Planung der Altlastensanierung im Zuge der Erschließungsmaßnahmen StrandOrt Kiel gem. AHO Heft-Nr. 08 zzgl. Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Kiel
Die Landeshauptstadt Kiel beabsichtigt das Gewerbe- und Industriegebiet Friedrichsort grundlegend mit dem Ziel zu revitalisieren, ein modernes und industriell zu nutzendes Gebiet zu schaffen.
Zu den vorgesehenen Planungsleistungen gehören die Planung der Altlastensanierung gem. AHO Heft-Nr. 08 (Sanierungsplanung und Sanierungsüberwachung) für die, (mit Verweis auf die Leistungsbeschreibung) durch eine vorausgegangene technische Untersuchung, identifizierten Schadensbereiche.
Es wird beabsichtigt, die Leistungen gemäß II.2.4) in Stufen zu beauftragen:
1.Stufe: Planung bis Abschluss Sanierungsplanung
2. Stufe: Sanierungsüberwachung
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
3. Fachliche Eignung - Referenzprojekte
Die Kriterien inkl. Unterkriterien können auch der Kriterienliste entnommen werden. Die Kriterienliste ist zusammen mit den Unterlagen zum Teilnahmeantrag unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abrufbar.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmer unter den verbliebenden Bewerbern zu losen.
Die Präsentationstermine sind im Zeitraum vom 15.08.2022 bis 16.08.2022 geplant.
Der Auftraggeber behält sich gem § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Die Präsentationsunterlage ist mit dem Erstangebot einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass Eintragungen in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden sind. Gem. § 44 Abs. 1, §46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
2. Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt. Gem. § 75 Abs. 2 VgV
3. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die federführende Bearbeitung durch einen nach § 18 BBodSchG Sachverständigen oder gleichwertige Qualifikation erfolgt
1. Eigenerklärung dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1 Mio. EUR, jeweils 2-fach maximiert
2. Angabe des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre (Wichtung 20 %): (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von 200.000 € netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von >= 400.000 € netto)
1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. (Wichtung 20%, Mindestpunktzahl ab einer Anzahl von 3 Mitarbeitern, Höchstpunktzahl ab einer Anzahl von 7 Mitarbeitern.
2. Vorlage einer Referenzliste mit 3 Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge Objektplanung Ingenieurbauwerke, Planungsbereich "Altlasten" (Wichtung 60%)
Geforderte Mindestanforderungen:
- Leistungsstufen 3 und 4.a nach AHO Heft-Nr. 08 einschließlich örtliche Bauüberwachung vollständig erbracht
- Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI
- Projektfertigstellung seit 01.01.2012
- Angabe Auftraggeber, Ansprechperson und Telefonnummer
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 3 Referenzen erreicht werden. Der Bieter erklärt dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilöige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
- Angabe zur Höhe der anrechenbaren Kosten
(Mindestpunktzahl ab einer Höhe von 1 Mio. € netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von 5 Mio. € netto)
- Projektfertigstellung (Mindestpunktzahl nach 01.01.2015, Höchstpunktzahl nach 01.01.2019)
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung) (Ausschlusskriterium)
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben) (Ausschlusskriterium)
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz) (Ausschlusskriterium)
-Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV (Ausschlusskriterium)
-Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.April 2022 (Ausschlusskriterium)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Auschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Bieterplattform heruntergeladen werden kann (Link siehe (1.3) der Bekanntmachung. Der Zugang zur Bieterplattform ist uneingeschränkt und ohne Registrierung möglich, es wird jedoch die Registrierung empfohlen! Bitte beachten Sie, dass nicht auf der Vergabeplattform registrierte Bewerber nicht über die Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Beantwortung der Bieterfragen informiert werden können.
2. Formale Ausschlusskriterien
-Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV 2.2 der Bekanntmachung)
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
3. Rechtliche Ausschlusskriterien:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 GWB Abs. 4 S. 2 GWB
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
-Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.April 2022
- Erklärung Mindestlohn
4. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
-Bietergemeinschaften geben einen gemeinsamen Teilnahmeantrag ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
-Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern.
5. Der Auftraggeber möchte gem. § 17 Abs, 7 VgV eine verkürzte Angebotsfrist von 13 Tagen einvernehmlich vereinbaren.
6. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikation zur Vergabe (Bieteranfragen, Bekanntmachung, Submissionsergebnis, etc.) ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform geführt werden. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Anfragen der Bewerber erteilt, die bis spätestens bis zum
05.07.2022 elektronisch über die Vergabeplattform gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
- §135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
- § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach EIngang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.