Unterstützung OSS Schulportalaufgaben Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung OSS Schulportalaufgaben
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Unterstützungsleistungen für den Aufbau, Betrieb, Pflege und Support der Open-Source-Software UCS, [gelöscht] und privacyIDEA für Schulportalaufgaben
Wir suchen Unterstützung für Beratung, Entwicklung, Implementierung, Inbetriebnahme und laufenden Betrieb (Pflege und Support) der Open-Source-Software UCS, [gelöscht] und privacyIDEA für Schulportalaufgaben.
Sowohl die Anzahl, als auch die Komplexität der von den Schulen geforderten IT-Werkzeuge nimmt zu. Neben Basisdiensten wie E-Mail, Datenablage, Messenger, WLAN-Authentifizierung, 2-Faktor-Authentifizierung und Schnittstellen zur digitalen Schulverwaltung, der Stundenplansoftware oder weiteren Diensten externer gewerblicher Anbieter, werden in Zukunft Dienste und Methoden in den Schulen angewendet, die heute noch nicht abschliessend benannt werden können. Damit digitale Bildung gelingen kann, müssen die IT-Werkzeuge einfach und zuverlässig funktionieren. Für letzteres spricht die Professionalisierung der Bereitstellung und Betreuung der IT-Systeme. Die Lehrkräfte sollen sich nicht mit der Administration und Pflege der IT beschäftigen müssen, sondern mit dem Unterricht. Damit die Werkzeuge durch die Anwender/Anwenderin in der Schule auch genutzt werden, müssen sie einfach zugänglich sein. Dieses erreicht man dadurch, dass ein Anwender/Anwenderin mit nur einer Anmeldung (SSO) orts- und zeitunabhängig Zugriff auf seine Dienste und Inhalte erhält. Viele Schulen erreichen dieses heute bereits mit dem Einsatz lokaler Schulserverlösungen. Diese sind jedoch häufig auf ein bestimmtes Diensteangebot eines Herstellers beschränkt und die Pflege und Administration der Systeme findet häufig noch lokal vor Ort in der Schule statt. Die flächendeckende Anbindung der Schulen an das Breitbandnetz ermöglicht nun jedoch stärker als zuvor, den Aufbau zentraler Systeme, durch die nicht nur Kosten gespart werden können, sondern auch Standards für die schulübergreifende Zusammenarbeit geschaffen werden.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
• Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
• Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützung OSS Schulportalaufgaben
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.