Vergabe von Ingenieurleistungen § 47 HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen für die Überplanung der Straßen Kleine Gärtnerstraße / Friedensallee bis Ost-West-Brücke / Feldstraße, LP 1 - 8 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-50-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.elmshorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Ingenieurleistungen § 47 HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen für die Überplanung der Straßen Kleine Gärtnerstraße / Friedensallee bis Ost-West-Brücke / Feldstraße, LP 1 - 8
Vergabe von Ingenieurleistungen § 47 HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen für die Überplanung der Straßen Kleine Gärtnerstraße / Friedensallee bis Ost-West-Brücke / Feldstraße, LP 1 - 8
Planungsgebiet Ost-West-Brücke 25335 Elmshorn
Die Stadt Elmshorn beabsichtigt die Überplanung der Straße Kleine Gärtnerstraße / Ost-West-Brücke sowie die angrenzenden Knotenpunkte Feldstraße / Gärtnerstraße / Ost-West-Brücke und Friedensallee / Kleine Gärtnerstraße. Die Kleine Gärtnerstraße / Ost-West-Brücke führt über die in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Bahnschienen und stellt somit eine wichtige Verbindung in ostwestlicher Richtung dar. Das Planungsgebiet erstreckt sich in erster Linie von der Einmündung Kleine Gärtnerstraße / Friedensallee auf einer Länge von etwa 700 m.
Zweck der Maßnahme ist es, die Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmer zu optimieren. Insbesondere die Einmündung An der Ost-West-Brücke / Kleine Gärtnerstraße weist einen Unfallschwerpunkt auf. Des Weiteren ist eine gesonderte Führung des Radverkehrs zu berücksichtigen.
Seitens der Stadt wird angestrebt, in diesem Zusammenhang auch die Beleuchtung und Lichtsignalanlagen auf der Strecke entsprechend der aktuellen Regelwerke und Bedürfnisse anzupassen, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.
Aufgrund des vorhandenen Brückenbauwerks sind höhenmäßige Anpassungen nur in sehr geringem Umfang möglich.
Weder die Stadtentwässerung noch die Stadtwerke planen nennenswerte Arbeiten an ihren Einrichtungen durchzuführen. Lediglich die vorhandenen Straßenabläufe und Anschlussleitungen sind zu überprüfen und ggf. zu sanieren/erneuern. Ebenso empfiehlt die Stadtentwässerung, die Trummenlage sowie deren Anzahl zu überprüfen. Der genaue Umfang dieser Arbeiten kann erst im Zuge der Planung und in Abstimmung mit der Stadtentwässerung benannt werden.
Im östlichen Bereich des Planungsgebiets wird seitens der Stadtentwässerung geprüft, ob im Rahmen der Baumaßnahme ggf. eine SW-Vorstreckung für den Friedhof hergestellt werden könnte.
Im Zuge der Umgestaltung der Verkehrsflächen sollen die Fahrbahn, Busbuchten und Nebenflächen vollständig, einschließlich der ungebundenen Tragschichten, erneuert werden. Ausgenommen ist der grüne Bereich (siehe Anlage 1) im Bereich des Brückenbauwerks.
Baumaterialien der Oberflächen:
- Fahrbahn in Asphaltbauweise
- Busbuchten in Betonbauweise
- Gehwege in Pflasterbauweise
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Merkel Ingenieur Consult
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMKYYRN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland