Vergabe von Ingenieurleistungen § 47 HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen für die Überplanung der Straßen Kleine Gärtnerstraße / Friedensallee bis Ost-West-Brücke / Feldstraße, LP 1 - 8 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-50-3

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.elmshorn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Ingenieurleistungen § 47 HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen für die Überplanung der Straßen Kleine Gärtnerstraße / Friedensallee bis Ost-West-Brücke / Feldstraße, LP 1 - 8

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-50-3
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergabe von Ingenieurleistungen § 47 HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen für die Überplanung der Straßen Kleine Gärtnerstraße / Friedensallee bis Ost-West-Brücke / Feldstraße, LP 1 - 8

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 153 532.38 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:

Planungsgebiet Ost-West-Brücke 25335 Elmshorn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Elmshorn beabsichtigt die Überplanung der Straße Kleine Gärtnerstraße / Ost-West-Brücke sowie die angrenzenden Knotenpunkte Feldstraße / Gärtnerstraße / Ost-West-Brücke und Friedensallee / Kleine Gärtnerstraße. Die Kleine Gärtnerstraße / Ost-West-Brücke führt über die in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Bahnschienen und stellt somit eine wichtige Verbindung in ostwestlicher Richtung dar. Das Planungsgebiet erstreckt sich in erster Linie von der Einmündung Kleine Gärtnerstraße / Friedensallee auf einer Länge von etwa 700 m.

Zweck der Maßnahme ist es, die Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmer zu optimieren. Insbesondere die Einmündung An der Ost-West-Brücke / Kleine Gärtnerstraße weist einen Unfallschwerpunkt auf. Des Weiteren ist eine gesonderte Führung des Radverkehrs zu berücksichtigen.

Seitens der Stadt wird angestrebt, in diesem Zusammenhang auch die Beleuchtung und Lichtsignalanlagen auf der Strecke entsprechend der aktuellen Regelwerke und Bedürfnisse anzupassen, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.

Aufgrund des vorhandenen Brückenbauwerks sind höhenmäßige Anpassungen nur in sehr geringem Umfang möglich.

Weder die Stadtentwässerung noch die Stadtwerke planen nennenswerte Arbeiten an ihren Einrichtungen durchzuführen. Lediglich die vorhandenen Straßenabläufe und Anschlussleitungen sind zu überprüfen und ggf. zu sanieren/erneuern. Ebenso empfiehlt die Stadtentwässerung, die Trummenlage sowie deren Anzahl zu überprüfen. Der genaue Umfang dieser Arbeiten kann erst im Zuge der Planung und in Abstimmung mit der Stadtentwässerung benannt werden.

Im östlichen Bereich des Planungsgebiets wird seitens der Stadtentwässerung geprüft, ob im Rahmen der Baumaßnahme ggf. eine SW-Vorstreckung für den Friedhof hergestellt werden könnte.

Im Zuge der Umgestaltung der Verkehrsflächen sollen die Fahrbahn, Busbuchten und Nebenflächen vollständig, einschließlich der ungebundenen Tragschichten, erneuert werden. Ausgenommen ist der grüne Bereich (siehe Anlage 1) im Bereich des Brückenbauwerks.

Baumaterialien der Oberflächen:

- Fahrbahn in Asphaltbauweise

- Busbuchten in Betonbauweise

- Gehwege in Pflasterbauweise

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der zu erwartenden Leistung / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Kommunikationsfähigkeit / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 235-618056
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Merkel Ingenieur Consult

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 153 532.38 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YMKYYRN

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.

Dort heißt es:

"Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor

Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB

bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,

nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge

nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach

§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/06/2022

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