Sicherheitsdienstleistungen für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein
Sicherheitsdienstleistungen für 78 Liegenschaften in Schleswig-Holstein, aufgeteilt auf 4 Lose.
Nord
Leck, Husum, Schleswig, Eckernförde, Flensburg, Harrislee, Niebüll
Sicherheitsdienstleistungen für 22 Liegenschaften in Schleswig-Holstein in der Region Nord.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Auftragsvolumen pro Vertragsjahr: 153.800 € netto.
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung.
West
Heide, Meldorf, Rendsburg, Neumünster, Itzehoe, Norderstedt, Elmshorn, Quickborn, Hamburg
Sicherheitsdienstleistungen für 20 Liegenschaften in Schleswig-Holstein in der Region West.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Auftragsvolumen pro Vertragsjahr: 165.300 € netto.
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung.
Kiel
Kiel, Plön
Sicherheitsdienstleistungen für 19 Liegenschaften in Schleswig-Holstein in der Region Kiel.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Auftragsvolumen pro Vertragsjahr: 140.200 € netto.
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung.
Südost
Oldenburg, Eutin, Bad Segeberg, Lübeck, Ratzeburg, Schwarzenbek, Reinbek
Sicherheitsdienstleistungen für 17 Liegenschaften in Schleswig-Holstein in der Region Südost.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Auftragsvolumen pro Vertragsjahr: 129.100 € netto.
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gewerbeanmeldung
2. Erlaubnis nach §34a GewO Bewachererlaubnis
3. Handelsregisterauszug
4. Eigenerklärung über die Anmeldung im Bewacherzentralregister
5. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft im BDSW, BVMS oder eines gleichwertigen
Berufsverbands der Sicherheitswirtschaft
6. Eigenerklärung über eine entsprechend bestehende Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) und darüber hinaus denen der DIN 77200 aufweist bzw. bereits eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Hinweis: Die GMSH behält sich die Einholung des Nachweises vor Zuschlagserteilung vor.
7. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart (Sicherheitsdienstleistung), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Jahre (2019 - 2021).
8. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
9. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen maximal 6 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2019 - 2021) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Sicherheitsdienstleistungen unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
10. Eigenerklärung über die Zertifizierung nach DIN 77200 und 9001 bzw.
gleichwertiger Systeme
11. Eigenerklärung über die Zertifizierung nach VdS
12. Eigenerklärung über vorhandene Sachkundeprüfung §34a GewO des einzusetzenden
Personals
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel.
Bei dem Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form überunsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich.Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertungnicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 08. Juli 2022 an die GMSH, z.H. Herrn Andre Schwarz (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
2. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max.4 DIN-A4-Seiten).
3. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
4. Preisblatt / Leistungsverzeichnis pro angebotenem Los als Excel-Datei.
5. Auszug aus dem Gewerbezentralregister Unternehmen
6. Auszug aus dem Gewerbezentralregister Geschäftsführung
7. Eigenerklärung zur EU Verordnung 2022/576.
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Bietergemeinschaft:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft
müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]