Dienstleistungen im Bereich Digitalisierung Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000056
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen im Bereich Digitalisierung
Bei der Gestaltung und Umsetzung der Digitalisierungsstrategien der Träger benötigen die Verwaltungen und Dataport im Zuge der Digitalen Transformation zu verschiedenen Aufgabengebieten der Digitalisierung externe Beratungs- und Umsetzungsleistungen.
Digitale Transformation bedeutet in Bezug auf den Public Sector:
- die Möglichkeit mit einer erhöhten Reaktionsfähigkeit auf sich wandelnde Bedürfnisse in Gesellschaft und Politik zu reagieren (Daseinsvorsorge)
- die Zusammenführung von Landes- und Kommunalstrategien, sowie IT-Strategien,
- die Steigerung der Innovationsfähigkeit in den Verwaltungen,
- it dem technologischen Wandel Schritt zu halten (Aspekt immer kürzerer Innovationszyklen)
- Aufrechterhaltung & Förderung der digitalen Souveränität.
- Förderung der digitalen Teilhabe
- Lösungen für digitale Räume für Bürgerinnen und Bürger, sowie für die Wirtschaft.
Digitalisierung im Sinn dieser Beschaffungsmaßnahme ist dabei mehr als E-Government. Letzteres beinhaltet den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IT) in öffentlichen Verwaltungen in Verbindung mit organisatorischen Veränderungen in den Geschäftsprozessen der öffentlichen Verwaltung zur Durchführung von Informations-, Kommunikations- und Transaktionsprozessen innerhalb und zwischen staatlichen Institutionen, sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen (vgl. nur § 2 Nr. 1 EGovG-SH).
Digitalisierung umfasst zusätzlich digitale Räume und IT-Lösungen, die unabhängig von Verwaltungsprozessen das private und das privatwirtschaftliche Um-eld betreffen, wie z.B. Mobilität, Arbeitswelt, Sicherheit, Bildung, Kultur, Sport, Gesundheit, Soziales u.v.a. Betroffen sind institutionelle, organisatorische, prozedurale und soziokulturelle Aspekte.
Über diese Leistungen soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Die Laufzeit des Vertrages beginnt voraussichtlich am 01.03.2023 und endet am 28.02.2026. Der Auftraggeber erhält die Option, die Laufzeit um ein Jahr zu verlängern. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 28.02.2027.
Hamburg
Bei der Gestaltung und Umsetzung der Digitalisierungsstrategien der Träger benötigen die Verwaltungen und Dataport im Zuge der Digitalen Transformation zu verschiedenen Aufgabengebieten der Digitalisierung externe Beratungs- und Umsetzungsleistungen.
Digitale Transformation bedeutet in Bezug auf den Public Sector:
- die Möglichkeit mit einer erhöhten Reaktionsfähigkeit auf sich wandelnde Bedürfnisse in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik zu reagieren (Daseinsvorsorge)
- die Zusammenführung von Landes- und Kommunalstrategien, sowie IT-Strategien
- die Steigerung der Innovationsfähigkeit und Krisenresilienz in den Verwaltungen
- mit dem technologischen Wandel Schritt zu halten (Aspekt immer kürzerer Innovationszyklen) und dessen Potentiale zu nutzen
- Aufrechterhaltung & Förderung der digitalen Souveränität
- Förderung der digitalen Teilhabe
- Lösungen für digitale Räume für Bürgerinnen und Bürger, sowie für die Wirtschaft
Digitalisierung im Sinn dieser Beschaffungsmaßnahme ist dabei mehr als
E-Government. Letzteres beinhaltet den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IT) in öffentlichen Verwaltungen in Verbindung mit organisatorischen Veränderungen in den Geschäftsprozessen der öffentlichen Verwaltung zur Durchführung von Informations-, Kommunikations- und Transaktionsprozessen innerhalb und zwischen staatlichen Institutionen, sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen (vgl. z.B. § 2 Nr. 1 EGovG-SH).
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Digitalisierung umfasst die digitale Transformation von Räumen der Kommunikation und Interaktion zwischen dem Staat, der Gesellschaft und der Wirtschaft, innerhalb der Gesellschaft und der Wirtschaft. Ferner die Entwicklung von IT-Lösungen, die unabhängig von Verwaltungsprozessen das private und das privatwirtschaftliche Umfeld betreffen, wie z.B. Mobililtät, Arbeitswelt, Sicherheit, Bildung, Kultur, Sport, Gesundheit, Soziales u.v.a. Betroffen sind institutionelle, organisatorische, prozedurale und soziokulturelle Aspekte.
Bei der Digitalisierung sind die Verwaltungen der Träger von Dataport und Dataport selbst durch unterschiedliche Beratungsleistungen zu unterstützen.
Grundlage hierfür bilden die folgenden Themenbereiche und Schwerpunkte:
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a. Handlungsfelder des Digitalisierungsprogramms und der Digitalisierungsstrategie (Schleswig Holstein), der Digitalen Agenda (Sachsen-Anhalt), der Digitalstrategien aus Hamburg, Bremen und für die Kommunen in Schleswig Holstein,
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b. bei den Trägern von Dataport begonnene Programme und Lösungsentwicklungen.
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Die fachliche Expertise der Bewerber soll dabei unterstützen, die Entscheidungsoptionen neutral zu bewerten und neue Blickwinkel und Innovationspotentiale zu erschließen. Die Dienstleistungen können neben der schwerpunktmäßigen Beratung auch alle daraus folgenden erforderlichen Leistungen für die Realisierung von Anwendungssystemen umfassen. Dazu gehören z.B. Entwicklung von Apps auf Basis von Minimum Viable Products (MVP), Proof of Concept (POC) und auch die Erstellung von vollständigen Prototypen.
Näheres ist unter Ziffer 1 im beigefügten Entwurf der Leistungsbeschreibung dargestellt.
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Über diese Leistungen soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Die Laufzeit des Vertrages beginnt voraussichtlich am 01.03.2023 und endet am 28.02.2026. Der Auftraggeber erhält die Option, die Laufzeit um ein Jahr zu verlängern. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 28.02.2027.
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Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist es unverzichtbar, dass der auszuwählende Rahmenvertragspartner seinen Tätigkeitsschwerpunkt u.a. im Public Sector hat und Dienstleistungen im Bereich Beratung & Entwicklung zur Digitalisierung durch sein Portfolio abdeckt. Wünschenswert ist dabei auch die Einbringung von Know-how aus dem privatwirtschaftlichen Bereich.
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Besondere Anforderungen werden dabei auch auf seine methodische Kompetenz gelegt, wie z.B. der Anwendung agiler Methoden (z.B. Scrum) und Planung & Anforderungsermittlung, wie z.B. durch Kanban, Design Thinking etc. Ebenso sollen aber auch konventionelle Methoden (z.B. Wasserfallmodell) anwendbar sein.
Der gewünschte Rahmenvertragspartner soll über fachspezifische und konzeptionell-strategische Beratungskompetenz verfügen und die Umsetzung mit hoher Qualität zu leisten vermögen.
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Die vom Rahmenvertragspartner eingesetzten Expertinnen und Experten müssen einerseits Strukturen und Verfahrensspezifika von Landes- und Kommunalverwaltungen kennen. Andererseits sollen diese jedoch auch in der Lage sein, die Verwaltungen durch Kreativität und fachübergreifendes Denken im digitalen Transformationsprozess zu unterstützen.
Auf Basis der bisherigen Planungen beläuft sich der geschätzte Personalbedarf aktuell in Summe für eine Vertragslaufzeit von vier Jahren (drei Jahre feste Laufzeit zzgl. ein Jahr optionale Laufzeit) auf ca. 125.800 Personentage. Dafür sucht Dataport einen Rahmenvertragspartner, der passend qualifiziertes Personal termingerecht bereitstellen kann.
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Die Anforderungen an die Erfahrung werden durch Kompetenzstufen (Junior, Professional, Senior, Expert, Partner) definiert. Der geschätzte Bedarf je Profil verteilt sich unterschiedlich auf die Kompetenzstufen.
Die Kompetenzstufen werden wie folgt definiert (angelehnt an ETH Zürich):
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- Junior
- erste Kenntnisse des Fachgebiets
- keine oder erste Praxiserfahrung im Fachgebiet
- benötigt fachliche Begleitung
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- Professional
- gute Kenntnisse des Fachgebiets
- drei oder mehr Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet
- führt Aufträge selbstständig aus
- erkennt, wann fachliche Unterstützung im eigenen oder in benachbarten Fachgebieten beigezogen werden muss
- Fähigkeit zur Mitarbeit in Projekten
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- Senior
- vertiefte Kenntnisse im Fachgebiet sowie Kenntnisse in benachbarten Fachgebieten
- fünf oder mehr Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet
- führt selbstständig Aufträge aus und kann erfahrene Personen fachlich anleiten
- Fähigkeit zu fachlicher Projektleitung
- Fähigkeit zu konzeptioneller Tätigkeit, Beratung und Lösung von anspruchsvollen Problemen im Fachgebiet
- kann innerhalb einer größeren Firma als Kader eingestuft werden, ohne jedoch direkte Führungsverantwortung zu haben
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- Expert
- umfassende Kenntnisse im eigenen und in benachbarten Fachgebieten
- acht oder mehr Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet
- Fähigkeit, Projektteams von Spezialisten fachlich zu leiten und zu coachen (ohne Personalführung)
- Fähigkeit zu konzeptioneller Tätigkeit, Beratung und Lösung von komplexen Problemen
- kann innerhalb einer größeren Firma als Kader oder Direktionsmitglied eingestuft werden, ohne jedoch direkte Führungsverantwortung zu haben
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- Partner
- Zwölf oder mehr Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet
- Acht oder mehr Jahre Erfahrung in der Leitung von Projekten und Führung von Mitarbeitern
- Umfassende Erfahrung in der Steuerung von IT und Infrastrukturen
- Strategische Beratung zu technologischen Entscheidungen
- Unterstützung der Leitungsebene
Über diese Leistungen soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Die Laufzeit des Vertrages beginnt voraussichtlich am 01.03.2023 und endet am 28.02.2026. Der Auftraggeber erhält die Option, die Laufzeit um ein Jahr zu verlängern. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 28.02.2027.
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung formell und materiell erfüllen, werden die 4 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV). Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der oben dargestellten Bewertungskriterien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wurden folgende Bewertungskriterien festgelegt:
Umsatzentwicklung in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 10 %
[Auswertung der ANLAGE Umsatz]
Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet:
Für das Kriterium „Umsatzentwicklung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von
0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln:
5 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich ist jeweils in jedem der drei Geschäftsjahre ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahreswert.
3 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahres höher sind als die des ersten Geschäftsjahres oder nicht mehr als 3 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen.
0 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage Umsatz für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrent einzureichen. Es werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
Lässt die Bewertung der ANLAGE Umsatz die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Umsatzzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der bewertungsre-levante Punktwert für das Kriterium „Umsatzentwicklung“.
Mindesumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
[Auswertung der ANLAGE Umsatz ]
Die ANLAGE Umsatz ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Anlagen für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz der letzten drei aktuellsten Geschäftsjahre jeweils für sich genommen mindestens 32 Mio Euro netto beträgt.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage Umsatz für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrent einzureichen. Es werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
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Betriebshaftpflichtversicherung:
[Auswertung der ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung]
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird:
5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Die ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der in der Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (s. ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung) ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen.
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand:
[Auswertung der ANLAGE Referenzen] 50 %
Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem (siehe unten). Es werden lediglich Referenzen zur Bewertung zugelassen, die die o. a. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte zur Vergleichbarkeit erfüllen.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 1-5 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 5 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 1-5 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Lässt die Bewertung der ANLAGE Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzen beschrieben wurde.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine Ansprechperson beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung einer Ansprechperson auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern eine Ansprechperson nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellen bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Die Bewertung nach Punkten erfolgt nach festgelegten Regeln, je nach Qualität und Quantität der eingereichten Referenzprojekte (Eine konkrete Differenzierung ist unter Ziffer 5.4.2.2 der Teilnahmeunterlage enthalten).
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Referenzen“.
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Entwicklung der Beschäftigtenzahlen: 5 %
[Auswertung der ANLAGE Beschäftigtenzahlen]
Für das Kriterium „Beschäftigtenzahlen“ erhält der Bewerber einen Punktwert von
0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln:
5 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens ist jeweils in jedem Jahr ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahr.
3 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber jeweils für sich insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs jeweils höher sind als die des ersten Geschäftsjahrs oder nicht mehr als 10 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen.
0 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben.
Der Nachweis Anlage Beschäftigtenzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Beschäftigtenzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
Lässt die Bewertung der ANLAGE Beschäftigtenzahl die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Beschäftigtenzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der bewertungsre-levante Punktwert für das Kriterium „Beschäftigtenzahl“.
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Darstellung Qualifiziertes Personal: 25 %
[Auswertung der ANLAGE Qualifiziertes Personal]
Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet:
Für jede Skillkategorie wird getrennt eine Note gebildet. Anschließend werden alle so erteilten Einzelnoten addiert und anschließend durch die Anzahl der Skillkategorie-Zeilen geteilt (es wird ein Mittelwert gebildet, dieser wird kaufmännisch gerundet in der zweiten Stelle nach dem Komma, z. B von 4,512 auf 4,51). Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Qualifiziertes Personal“.
Die Einzelnoten für jede Skillkategorie werden wie folgt vergeben:
5 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Zehnfache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllten Zahl.
4 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Achtfache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllten Zahl.
3 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Sechsfache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllten Zahl.
2 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Vierfache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllten Zahl.
1 Punkt: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Zweifache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorgefüllten Zahl.
0 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt weniger als das Zweifache der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllten Zahl.
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Qualifiziertes Personal“.
Der Nachweis ANLAGE Qualifiziertes Personal ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Personalkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung: 5 %
[Auswertung der ANLAGE Qualitätsmanagement]
5 Punkte für eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder eine gleichwertige Zertifizierung;
3 Punkte für ein dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN EN ISO 9001:2015 dargestellt sein muss;
1 Punkt für ein zwar nicht dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System zur Qualitätssicherung;
0 Punkte wenn keine geeigneten QM-Maßnahmen nachgewiesen werden.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätmanagement erforderlich ist, ausführen wird.
Bewerbergemeinschaften sowie Bewerber mit privilegierten Unterauftragnehmerschaften haben zusätzlich den Vordruck ANLAGE Qualitätsmanagement Zusatzerklärung einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften oder Unterauftragnehmerschaften im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemein-schaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
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Maßnahmen zur IT-Sicherheit: 5 %
[Auswertung der ANLAGE IT-Sicherheit]
Zusätzlich für das IT-Sicherheitsmanagement:
5 Punkte für eine Zertifizierung gem. ISO 27001 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung;
3 Punkte für ein dem Standard ISO 27001 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Vorgaben der ISO 27001 dargestellt sein muss;
1 Punkt für ein zwar nicht dem Standard ISO 27001 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System für das IT-Sicherheitsmanagement;
0 Punkte wenn keine geeigneten IT-Sicherheitsmaßnahmen nachgewiesen werden.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das IT-Sicherheitsmanagement relevant ist, ausführen wird.
Werden in diesem Fall mehrere Nachweise eingereicht, werden die Nachweise zunächst jeweils einzeln bewertet und anschließend ein Durchschnittswert aus den Bewertungspunkten gebildet, welcher sodann in die Gesamtbewertung der Eignung eingeht.
Neben den o.a. Unterlagen/Angaben werten der Auftraggeber und die Vergabestelle für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft aus.
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand:
[Auswertung der ANLAGE Referenzen]
Die ANLAGE Referenzen enthält mindestens ein im wesentlichen vergleichbares Referenzprojekt (siehe im Einzelnen unten).
Die ANLAGE Referenzen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen.
Anforderungen an die Referenzprojekte / Vergleichbarkeit
Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzen im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 30.05.2019 erfolgreich abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.
Erfolgreich abgeschlossen =
bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlau-fen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwies und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als „nicht erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung/Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Aufträge/Projekte.
Im Wesentlichen vergleichbar =
- mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.1.) und den sich daraus ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Auftraggeber) im Wesentlichen entspricht.
Für den Auftraggeber ist für eine Referenz hinsichtlich des Gesamtvolumens eine Vergleichbarkeit noch gegeben, wenn das Gesamtvolumen mindestens 30.000 PT beträgt. Das entspricht ca. 25% des geschätzten Umfangs an Personentagen (gerechnet auf 4 Jahre).
- ist eine Referenz, wenn der Referenzauftraggeber aus Deutschland kommt.
- setzt ebenso voraus, dass die referenzierten Leistungen in technischer und organisatorischer Hinsicht einen in etwa gleich hohen oder auch höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen müssen.
- bedeutet zugleich, dass die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln müssen, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnen.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
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Entwicklung der Beschäftigtenzahlen:
[Auswertung der ANLAGE Beschäftigtenzahlen]
Der Bewerber hat eine insgesamt solide Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in den aktuellsten drei Geschäftsjahren nachzuweisen. Dies kann nicht bejaht werden, sofern eine stark abfallende Entwicklung vorliegt. Stark abfallend wäre, wenn die Beschäftigtenzahlen des dritten Geschäftsjahrse jeweils 30 % oder mehr unterhalb des ersten Geschäftsjahres lägen.
Lässt die Bewertung der ANLAGE Beschäftigtenzahlen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Beschäftigtenzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der Nachweis Anlage Beschäftigtenzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Personalkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
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Darstellung Qualifiziertes Personal:
[Auswertung der ANLAGE Qualifiziertes Personal]
Soll-Maßstab bei der Benotung (= Anforderungen des Auftraggebers) sind folgende Erwartungen des Auftraggebers an die Qualifikation des Personals:
- Ausreichend vorhandenes Personal in den für den Auftraggeber relevanten Be-reichen, deren Kompetenzstufe (Ausbildung, Projekterfahrung und Fortbildung, insbesondere im IT-Sektor auf dem aktuellen Stand) den Anforderungen wie unter Ziffer 3.1 dargestellt in marktüblicher Weise entspricht und auf Verlangen kurzfristig durch Nachweise für jede einzelne bezifferte Person belegt werden kann.
Der Bewerber reicht die ANLAGE Darstellung qualifiziertes Personal vollständig ausgefüllt ein. Je Skillprofil werden in den vorgesehenen Zeilen die jeweiligen Kompetenzstufen gefüllt mit dem tatsächlich an den Bewerber gebundenen Personal. Die Summe der auszufüllenden Zeile je Kompetenzstufe muss mindestens die Zahl ergeben, die in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllt ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Prognose, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, nicht gestellt werden, so dass die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen wird.
Der Nachweis ANLAGE Darstellung qualifiziertes Personal ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Personalkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Teilnahmeantrags- / Angebotserstellung und –einreichung können vom Bewerber / Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bewerber / Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes / des Teilnahmeantrages erstmalig initiiert hat. Der Bewerber / Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bewerbers / Bieters (s.o.) senden.
Für den Teilnahmeantrag / das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
Dem Bewerber obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Teilnahmeantrag / Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers / Bieters.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Teilnahmeun-terlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Ab-schnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner darum, jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z.B. Teil A - Teilnahmeunterlage).
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen.
Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Teilnahmeantrages nachträglich in Frage stellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725152/
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.