Rahmenvereinbarung Fahrzeugreinigung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Fahrzeugreinigung
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) verfügt über einen Fahrzeugbestand von insgesamt 285 Fahrzeugen (Stand 25.03.2022). Um ein gepflegtes Erscheinungsbild wahren zu können, sucht die GMSH nun einen Dienstleister, welcher die fachmännische Reinigung eines Teils des genannten Fuhrparks vornimmt. Hierbei handelt es sich um Personenkraftwagen mit verschiedenen Antriebsarten.
Los 1 Büdelsdorf
Büdelsdorf
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) verfügt über einen Fahrzeugbestand von insgesamt 285 Fahrzeugen (Stand 25.03.2022). Um ein gepflegtes Erscheinungsbild wahren zu können, sucht die GMSH nun einen Dienstleister, welcher die fachmännische Reinigung eines Teils des genannten Fuhrparks vornimmt. Hierbei handelt es sich um Personenkraftwagen, welche mit einem Verbrennungsmotor angetrieben sind. An einigen Standorten sind auch Elektrofahrzeuge im Einsatz.
Es handelt sich um den Standort Büdelsdorf, Hollerstraße 34-58 mit zur Zeit 6 Fahrzeugen.
Die gewünschte Leistung umfasst folgende Punkte:
• Hol- und Bringservice
• Fahrzeugwäsche inkl. Felgenreinigung
• Aussaugen des Innenraums
• Reinigung der Fenster von Innen
• Entfernung von Verschmutzungen / Staub im Innenraum
• Prüfung / Anpassung des Reifenluftdruckes
• Prüfung / Anpassung von Flüssigkeiten (Motoröl, Scheibenreiniger, Kühlwasser)
Das Fahrzeug soll je nach terminlicher Abstimmung mit dem Ansprechpartner vor Ort einmal je Monat zur Reinigung abgeholt und nach Durchführung der Reinigung zurück gebracht werden.
Die Leistung ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8 Uhr und 15 Uhr und Freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr zu erbringen.
Das jeweilige Fahrzeug muss am Tag der Abholung fertiggestellt und zurückgebracht werden.
Für die Überführung des Fahrzeugs muss sichergestellt sein, dass die überführende Person im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis mit der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist. Die Fahrerlaubnis ist auf verlangen im Original vorzulegen. Die durchgeführten Fahrten sind im Fahrtenbuch des jeweiligen Fahrzeugs zu dokumentieren. Für Verstöße gegen die StVo ist die überführende Person verantwortlich.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
Höchstmenge der Reinigungen für den Leistungszeitraum: 480
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.
Los 2 Eutin
Eutin
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) verfügt über einen Fahrzeugbestand von insgesamt 285 Fahrzeugen (Stand 25.03.2022). Um ein gepflegtes Erscheinungsbild wahren zu können, sucht die GMSH nun einen Dienstleister, welcher die fachmännische Reinigung eines Teils des genannten Fuhrparks vornimmt. Hierbei handelt es sich um Personenkraftwagen, welche mit einem Verbrennungsmotor angetrieben sind. An einigen Standorten sind auch Elektrofahrzeuge im Einsatz.
Es handelt sich hier um den Standort Eutin, Plöner Straße 48 und Robert-Schade-Straße 20 mit zunächst 7 Fahrzeugen, davon 2 Elektrofahrzeuge.
Die gewünschte Leistung umfasst folgende Punkte:
• Hol- und Bringservice
• Fahrzeugwäsche inkl. Felgenreinigung
• Aussaugen des Innenraums
• Reinigung der Fenster von Innen
• Entfernung von Verschmutzungen / Staub im Innenraum
• Prüfung / Anpassung des Reifenluftdruckes
• Prüfung / Anpassung von Flüssigkeiten (Motoröl, Scheibenreiniger, Kühlwasser)
Das Fahrzeug soll je nach terminlicher Abstimmung mit dem Ansprechpartner vor Ort einmal je Monat zur Reinigung abgeholt und nach Durchführung der Reinigung zurück gebracht werden.
Die Leistung ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8 Uhr und 15 Uhr und Freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr zu erbringen.
Das jeweilige Fahrzeug muss am Tag der Abholung fertiggestellt und zurückgebracht werden.
Für die Überführung des Fahrzeugs muss sichergestellt sein, dass die überführende Person im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis mit der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist. Die Fahrerlaubnis ist auf verlangen im Original vorzulegen. Die durchgeführten Fahrten sind im Fahrtenbuch des jeweiligen Fahrzeugs zu dokumentieren. Für Verstöße gegen die StVo ist die überführende Person verantwortlich.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
Höchstmenge der Reinigungen für den Leistungszeitraum: 540
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.
Los 3 Flensburg
Flensburg
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) verfügt über einen Fahrzeugbestand von insgesamt 285 Fahrzeugen (Stand 25.03.2022). Um ein gepflegtes Erscheinungsbild wahren zu können, sucht die GMSH nun einen Dienstleister, welcher die fachmännische Reinigung eines Teils des genannten Fuhrparks vornimmt. Hierbei handelt es sich um Personenkraftwagen, welche mit einem Verbrennungsmotor angetrieben sind. An einigen Standorten sind auch Elektrofahrzeuge im Einsatz.
Es handelt sich hier um den Standort Flensburg, Fichtestraße 2 mit zunächst 7 Fahrzeugen, davon ein Elektrofahrzeug.
Die gewünschte Leistung umfasst folgende Punkte:
• Hol- und Bringservice
• Fahrzeugwäsche inkl. Felgenreinigung
• Aussaugen des Innenraums
• Reinigung der Fenster von Innen
• Entfernung von Verschmutzungen / Staub im Innenraum
• Prüfung / Anpassung des Reifenluftdruckes
• Prüfung / Anpassung von Flüssigkeiten (Motoröl, Scheibenreiniger, Kühlwasser)
Das Fahrzeug soll je nach terminlicher Abstimmung mit dem Ansprechpartner vor Ort einmal je Monat zur Reinigung abgeholt und nach Durchführung der Reinigung zurück gebracht werden.
Die Leistung ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8 Uhr und 15 Uhr und Freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr zu erbringen.
Das jeweilige Fahrzeug muss am Tag der Abholung fertiggestellt und zurückgebracht werden.
Für die Überführung des Fahrzeugs muss sichergestellt sein, dass die überführende Person im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis mit der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist. Die Fahrerlaubnis ist auf verlangen im Original vorzulegen. Die durchgeführten Fahrten sind im Fahrtenbuch des jeweiligen Fahrzeugs zu dokumentieren. Für Verstöße gegen die StVo ist die überführende Person verantwortlich.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
Höchstmenge der Reinigungen für den Leistungszeitraum: 540
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.
Los 4 Husum
Husum
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) verfügt über einen Fahrzeugbestand von insgesamt 285 Fahrzeugen (Stand 25.03.2022). Um ein gepflegtes Erscheinungsbild wahren zu können, sucht die GMSH nun einen Dienstleister, welcher die fachmännische Reinigung eines Teils des genannten Fuhrparks vornimmt. Hierbei handelt es sich um Personenkraftwagen, welche mit einem Verbrennungsmotor angetrieben sind. An einigen Standorten sind auch Elektrofahrzeuge im Einsatz.
Es handelt sich hier um den Standort Husum, Matthias-Claudius-Straße 135 mit zunächst 2 Fahrzeugen. Der Standort wird voraussichtlich ab Juni umziehen. Die neue Anschrift lautet dann: Rödemishallig 14, 25813 Husum.
Die gewünschte Leistung umfasst folgende Punkte:
• Hol- und Bringservice
• Fahrzeugwäsche inkl. Felgenreinigung
• Aussaugen des Innenraums
• Reinigung der Fenster von Innen
• Entfernung von Verschmutzungen / Staub im Innenraum
• Prüfung / Anpassung des Reifenluftdruckes
• Prüfung / Anpassung von Flüssigkeiten (Motoröl, Scheibenreiniger, Kühlwasser)
Das Fahrzeug soll je nach terminlicher Abstimmung mit dem Ansprechpartner vor Ort einmal je Monat zur Reinigung abgeholt und nach Durchführung der Reinigung zurück gebracht werden.
Die Leistung ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8 Uhr und 15 Uhr und Freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr zu erbringen.
Das jeweilige Fahrzeug muss am Tag der Abholung fertiggestellt und zurückgebracht werden.
Für die Überführung des Fahrzeugs muss sichergestellt sein, dass die überführende Person im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis mit der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist. Die Fahrerlaubnis ist auf verlangen im Original vorzulegen. Die durchgeführten Fahrten sind im Fahrtenbuch des jeweiligen Fahrzeugs zu dokumentieren. Für Verstöße gegen die StVo ist die überführende Person verantwortlich.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
Höchstmenge der Reinigungen für den Leistungszeitraum: 180
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.
Los 5 Itzehoe
Itzehoe
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) verfügt über einen Fahrzeugbestand von insgesamt 285 Fahrzeugen (Stand 25.03.2022). Um ein gepflegtes Erscheinungsbild wahren zu können, sucht die GMSH nun einen Dienstleister, welcher die fachmännische Reinigung eines Teils des genannten Fuhrparks vornimmt. Hierbei handelt es sich um Personenkraftwagen, welche mit einem Verbrennungsmotor angetrieben sind. An einigen Standorten sind auch Elektrofahrzeuge im Einsatz.
Es handelt sich hier um den Standort Itzehoe, Bergstraße 6 mit zur Zeit 6 Fahrzeugen, davon ein Elektrofahrzeug.
Die gewünschte Leistung umfasst folgende Punkte:
• Hol- und Bringservice
• Fahrzeugwäsche inkl. Felgenreinigung
• Aussaugen des Innenraums
• Reinigung der Fenster von Innen
• Entfernung von Verschmutzungen / Staub im Innenraum
• Prüfung / Anpassung des Reifenluftdruckes
• Prüfung / Anpassung von Flüssigkeiten (Motoröl, Scheibenreiniger, Kühlwasser)
Das Fahrzeug soll je nach terminlicher Abstimmung mit dem Ansprechpartner vor Ort einmal je Monat zur Reinigung abgeholt und nach Durchführung der Reinigung zurück gebracht werden.
Die Leistung ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8 Uhr und 15 Uhr und Freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr zu erbringen.
Das jeweilige Fahrzeug muss am Tag der Abholung fertiggestellt und zurückgebracht werden.
Für die Überführung des Fahrzeugs muss sichergestellt sein, dass die überführende Person im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis mit der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist. Die Fahrerlaubnis ist auf verlangen im Original vorzulegen. Die durchgeführten Fahrten sind im Fahrtenbuch des jeweiligen Fahrzeugs zu dokumentieren. Für Verstöße gegen die StVo ist die überführende Person verantwortlich.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
Höchstmenge der Reinigungen für den Leistungszeitraum: 480
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.
Los 6 Neumünster
Neumünster
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) verfügt über einen Fahrzeugbestand von insgesamt 285 Fahrzeugen (Stand 25.03.2022). Um ein gepflegtes Erscheinungsbild wahren zu können, sucht die GMSH nun einen Dienstleister, welcher die fachmännische Reinigung eines Teils des genannten Fuhrparks vornimmt. Hierbei handelt es sich um Personenkraftwagen, welche mit einem Verbrennungsmotor angetrieben sind. An einigen Standorten sind auch Elektrofahrzeuge im Einsatz.
Es handelt sich hier um den Standort Neumünster, Hansaring 122 mit zur Zeit 4 Fahrzeugen, davon ein Elektrofahrzeug.
Die gewünschte Leistung umfasst folgende Punkte:
• Hol- und Bringservice
• Fahrzeugwäsche inkl. Felgenreinigung
• Aussaugen des Innenraums
• Reinigung der Fenster von Innen
• Entfernung von Verschmutzungen / Staub im Innenraum
• Prüfung / Anpassung des Reifenluftdruckes
• Prüfung / Anpassung von Flüssigkeiten (Motoröl, Scheibenreiniger, Kühlwasser)
Das Fahrzeug soll je nach terminlicher Abstimmung mit dem Ansprechpartner vor Ort einmal je Monat zur Reinigung abgeholt und nach Durchführung der Reinigung zurück gebracht werden.
Die Leistung ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8 Uhr und 15 Uhr und Freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr zu erbringen.
Das jeweilige Fahrzeug muss am Tag der Abholung fertiggestellt und zurückgebracht werden.
Für die Überführung des Fahrzeugs muss sichergestellt sein, dass die überführende Person im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis mit der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist. Die Fahrerlaubnis ist auf verlangen im Original vorzulegen. Die durchgeführten Fahrten sind im Fahrtenbuch des jeweiligen Fahrzeugs zu dokumentieren. Für Verstöße gegen die StVo ist die überführende Person verantwortlich.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
Höchstmenge der Reinigungen für den Leistungszeitraum: 300
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.
Los 7 Schleswig
Schleswig
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) verfügt über einen Fahrzeugbestand von insgesamt 285 Fahrzeugen (Stand 25.03.2022). Um ein gepflegtes Erscheinungsbild wahren zu können, sucht die GMSH nun einen Dienstleister, welcher die fachmännische Reinigung eines Teils des genannten Fuhrparks vornimmt. Hierbei handelt es sich um Personenkraftwagen, welche mit einem Verbrennungsmotor angetrieben sind. An einigen Standorten sind auch Elektrofahrzeuge im Einsatz.
Es handelt sich hier um den Standort Schleswig, Süderdomstraße 15 mit zunächst 4 Fahrzeugen, davon ein Elektrofahrzeug.
Die gewünschte Leistung umfasst folgende Punkte:
• Hol- und Bringservice
• Fahrzeugwäsche inkl. Felgenreinigung
• Aussaugen des Innenraums
• Reinigung der Fenster von Innen
• Entfernung von Verschmutzungen / Staub im Innenraum
• Prüfung / Anpassung des Reifenluftdruckes
• Prüfung / Anpassung von Flüssigkeiten (Motoröl, Scheibenreiniger, Kühlwasser)
Das Fahrzeug soll je nach terminlicher Abstimmung mit dem Ansprechpartner vor Ort einmal je Monat zur Reinigung abgeholt und nach Durchführung der Reinigung zurück gebracht werden.
Die Leistung ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8 Uhr und 15 Uhr und Freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr zu erbringen.
Das jeweilige Fahrzeug muss am Tag der Abholung fertiggestellt und zurückgebracht werden.
Für die Überführung des Fahrzeugs muss sichergestellt sein, dass die überführende Person im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis mit der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist. Die Fahrerlaubnis ist auf verlangen im Original vorzulegen. Die durchgeführten Fahrten sind im Fahrtenbuch des jeweiligen Fahrzeugs zu dokumentieren. Für Verstöße gegen die StVo ist die überführende Person verantwortlich.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
Höchstmenge der Reinigungen für den Leistungszeitraum: 360
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
2. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
3. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
3 a. ggf. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als
Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 01. Juli 2022 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
4. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
5. Ausgefülltes Preisblatt pro Los.
6. Eigenerklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
7. Eigenerklärung mit den Angaben des Zeitvorlaufs für die Terminbuchung gem. Bekanntmachung pro Los.
8. Eigenerklärung mit den Angaben des Zeitraums für die Leistungserbringung gem. Bekanntmachung pro Los.
9. ausgefülltes Formblatt Abfrage „EU-Sanktion“.
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Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgenden Höchstwerte für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
Folgende Höchstmenge wurden je Los für die gesamte Vertragslaufzeit ermittelt:
Los 1 – 480 Reinigungen
Los 2 – 540 Reinigungen
Los 3 – 540 Reinigungen
Los 4 – 180 Reinigungen
Los 5 – 480 Reinigungen
Los 6 – 300 Reinigungen
Los 7 – 360 Reinigungen
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtlichesverzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bietergemeinschaft:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]