12-KSP-22-053, Erweiterung Grundschule Thesdorf, Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-22-053
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-22-053, Erweiterung Grundschule Thesdorf, Außenanlagen
Die Leistung umfasst die Lieferung und Erstellung der Außen- und Entwässerungsanlagen sowie einer separaten Stellplatzanlage an der Grundschule Thesdorf.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Pinneberg plant für die Grundschule Thesdorf in Pinneberg den Neubau eines Schulgebäudes. ein Teil der Bestandsgebäude entlang der Pestalozzistraße soll durch den Neubau ersetzt werden.
Der Neubau ist in einen 3-geschossigen (1.BA) un einen 2-geschossigen (2.BA) Gebäudeabschnitt mit dazwischenliegendem Eingangsbereich aufgeteilt. Die 2-geschossige Mensa erhält eine umlaufende Galerie. Die nachhaltige Gebäudeplanung richtet sich nach dem Motto "Schule hat Vorbildfunktion" aus, weshalb auch nachhaltige Materialien zum einsatz kommen und die Flachdächer begrünt werden.
Der Leitfaden für Nachhaltiges Bauen des Bundes ist zu beachten.
Die Leistung umfasst die Lieferung und Erstellung der Außen- und Entwässerungsanlagen sowie einer separaten Stellplatzanlage an der Grundschule Thesdorf.
Abbruchmaßnahmen, Materialentsorgung, Erdbau, Herstellung, Gründungen und Unterbau, Gründungen und Bodenplatten, Oberbau, Deckschichten, Plätze, Höfe, Spielplatzflächen, Baukonstruktionen, Einfriedungen, Wandkonstruktionen, Rampen, Treppen, Tribünen, Technische Anlagen, Abwasseranlagen, Elektrische Anlagen, Einbauten in Außenanlagen, Allgemeine Einbauten, Besondere Einbauten, Vegetationsflächen, Vegetationstechnische Bodenbearbeitung, Pflanzflächen, Rasen- und Saatflächen...
Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend.
Ausführungszeitraum:
1. BA 1. Abschnitt: 2 Wochen Oktober 2022
1. BA 2. Abschnitt: 4 Monate ab März 2023
2. BA: 3 Monate ab Mai 2024
Für die Durchführung der Arbeiten sind maßgebend:
Die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden , allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlich der für die Leistungen des AN zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB Teil C, DIN- Normen und technische Vorschriften neuester Fassung. Dieses beinhaltet auch die mitgeltenden bzw. auf die in der DIN- Normen verwiesenen weiterführenden und / oder ergänzenden DIN- Normen.
Auf Grundlage von § 51 (2) LBO Nr. 3. „Gebäude mit mehr als 1.600 m² Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung“, Nr. 7a. „Versammlungsstätten a) mit Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen oder Besucher fassen“ und Nr. 12. „Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen“, handelt es sich bei dem Gebäude um einen Sonderbau und wird aufgrund seiner Eckdaten in die Gebäudeklasse 5 eingestuft.
Der Unterrichtsbetrieb der Grundschule wird im derzeitigen Hauptgebäude im südlichen Grundstücksbereich über die gesamte Bauzeit aller Bauabschnitte weiter erfolgen. Erforderlichenfalls kann es im Einzelfall zu Abstimmungen für die Ausführung während des Schulbetriebs kommen. Auf den Schulbetrieb ist Rücksicht zu nehmen. Erforderlichenfalls müssen insbesondere lärm-, staub- und geruchsintensive Tätigkeiten außerhalb der Schulzeiten erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Erklärung zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahren,
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
- Erklärung über das Vorliegen einer Insolvenz / Liquidation, ggf. Vorlage rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan,
- Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
- Erklärung zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, ect. (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers) bis zu den letzten 5 Geschäftsjahren,
- Erklärung zu schweren Verfehlungen bis zu den letzten 5 Geschäftsjahren.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B.
Fristverlängerung der Schlusszahlung auf 60KT, da verlängerte Prüffristen (Generalplaner, Projektsteuerung, KSP, RPA) bishin zum Unterschriftenlauf Beauftragung vorliegen.
Vertragsstrafen / Sicherheiten / Nachweise:
Der AN hat bei Überschreitung der Ausführungsfrist der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne USt. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne USt) begrenzt.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl.Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Ausführungszeitraum:
1. BA 1. Abschnitt: 2 Wochen Oktober 2022
1. BA 2. Abschnitt: 4 Monate ab März 2023
2. BA: 3 Monate ab Mai 2024
Nachweise zu den Produkteigenschaften:
Nach gesonderter Abstimmung Bemusterung zur weiteren Abstimmung in der Bauphase, sowie der nachträglichen Pflege nach Übergang in Nutzung.
Abschnitt IV: Verfahren
§ 14 EU VOB/A
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg, vertreten durch Kommunaler Servicebetrieb der Stadt Pinneberg (KSP). Dieser wird Vertragspartner.
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (FB 213) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
Aufgrund der gestreckten EU Sanktionspakete gegen Russland ist das Formblatt „Eigenerklärung EU gegen Sanktionen gegen Russland“ zwingend mit Unterschrift mit Angebot ab zugegeben. Bei Nichtabgabe wird das Angebot ausgeschlossen.
Es ist nur die Abage eines Hauptangebotes zugelassen. Weiterhin ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Eine Anforderung fehlender Unterlagen (ausgenommen Angebotsschreiben FB 213, Leistungsverzeichnis, Eigenerklärung EU gegen Sanktionen gegen Russland) wird sich vorbehalten. Weiterhin wird sich eine einmalige Nachforderung von bereits angeforderten Unterlagen vorbehalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).