Lieferung von 8 Stück Erdbaumaschinen (6 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 1222801-U63
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de/E91942964
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 8 Stück Erdbaumaschinen (6 Lose)
Lieferung von:
1 Stück allradgetriebener Mobilbagger mit Verstellausleger, Einsatzgewicht 15 - 17 t (Los 1)
1 Stück Kettenbagger mit Verstellausleger, Einsatzgewicht 15 - 17 t (Los 2)
2 Stück Planierraupen (baugleich), Einsatzgewicht 20 - 22 t (Los 3)
1 Stück Planierraupe, Einsatzgewicht 14 - 16 t (Los 4)
1 Stück Walzenzug, Einsatzgewicht 10 - 12 t (Los 5)
2 Stück Walzenzüge (baugleich), Einsatzgewicht 12 - 14 t (Los 6)
1 Stück allradgetriebener Mobilbagger mit Verstellausleger, Einsatzgewicht 15 - 17 t
07580 Ronneburg
• Dieselmotor, EU Stufe V
• Hubraum 3 - 5 Ltr.
• Nettoleistung nach ISO 9249 min. 90 kW
• Kraftstofftankvolumen min. 200 Ltr.
Weitere technische Mindestanforderungen sind in den Vergabeunterlagen benannt.
1 Stück Kettenbagger mit Verstellausleger, Einsatzgewicht 15 - 17 t
07580 Ronneburg
• Dieselmotor, EU Stufe V
• Hubraum 3 - 5 Ltr.
• Nettoleistung nach ISO 9249 min. 70 kW
• Kraftstofftankvolumen min. 170 Ltr.
Weitere technische Mindestanforderungen sind in den Vergabeunterlagen benannt.
2 Stück Planierraupen (baugleich), Einsatzgewicht 20 - 22 t
07580 Ronneburg
• Dieselmotor, EU Stufe V
• Hubraum 6 - 8 Ltr.
• Nettoleistung (nach ISO 9249) 120 - 160 kW
• Kraftstofftankvolumen min. 300 Ltr.
Weitere technische Mindestanforderungen sind in den Vergabeunterlagen benannt.
1 Stück Planierraupe, Einsatzgewicht 14 - 16 t
07580 Ronneburg
• Dieselmotor, EU Stufe V
• Hubraum 4 - 5 Ltr.
• Nettoleistung (nach ISO 9249) 90 - 100 kW
• Kraftstofftankvolumen min. 250 Ltr.
Weitere technische Mindestanforderungen sind in den Vergabeunterlagen benannt.
1 Stück Walzenzug, Einsatzgewicht 10 - 12 t
07580 Ronneburg
• Dieselmotor, EU Stufe V
• Hubraum 3 - 5 Ltr.
• Nettoleistung (nach ISO 9249) min. 80 kW
• Kraftstofftankvolumen min. 160 Ltr.
Weitere technische Mindestanforderungen sind in den Vergabeunterlagen benannt.
2 Stück Walzenzüge (baugleich), Einsatzgewicht 12 - 14 t
07580 Ronneburg
• Dieselmotor, EU Stufe V
• Hubraum 3 - 5 Ltr.
• Nettoleistung (nach ISO 9249) min. 90 kW
• Kraftstofftankvolumen min. 160 Ltr.
Weitere technische Mindestanforderungen sind in den Vergabeunterlagen benannt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
Eigenerklärungen:
- Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder
die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber /
Bieter in Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Erklärung,
dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten
Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
- das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im
Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG);
- das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
- sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder
- allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen
einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich
vorgegeben werden.
3 Referenzen über Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind;
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- Angaben, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.