CAU Kiel, Geb. 506/K3 1. Medizin- Umbau Sanierung, Machbarkeitsuntersuchung mit Planung, Projekt Nr. 220 40 104 Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 21D00750
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
CAU Kiel, Geb. 506/K3 1. Medizin- Umbau Sanierung, Machbarkeitsuntersuchung mit Planung, Projekt Nr. 220 40 104
Architekten- und Ingenieurleistungen gemäß HOAI für Abbruch, Umbau, Sanierung, Neubau Hörsaal Geb. 506/K3 1. Medizin -, stufenweise und anteilige Beauftragung für das Leistungsbild Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 34 Gebäude und Innenräume, LPH 1-9 mit Machbarkeitsstudie als Besondere Leistung sowie weitere Besondere Leistungen
Kiel, Kreisfreie Stadt
Ingenieur- und Architektenleistung Gebäude der gültigen HOAI für eine Machbarkeitsuntersuchung, Sanierung, Umbau und Neubau Hörsaal unter Einbeziehung eines denkmalgeschützten Bestandes zum Zwecke der Lehre und der Verwaltung auf dem Campus Kiel des UKSH. Zielsetzung ist die Zentralisierung der Forschung und Lehre im Bereich des nordwestlichen Campus. Im nahem Umfeld befinden sich 2 Forschungsneubauten im Bau. Diese Baustellen sind in direkter Nähe.
Auftrag dieses Vergabeverfahrens ist die Untersuchung des Gebäudekomplexes „506/K3, 1. Medizin“ zur Entwicklung eines „Studiencampus“. Der Planungsbereich setzt sich zusammen aus den denkmalgeschützten Gebäudeteilen, einem zum Abbruch vorgesehenen Westflügel mit weiterem Anbau und abgängige Gebäude im Innenhof. Der Modulbau 506.401 bleibt bis max. 2036 in der Nutzung. Die Krankenversorgungs- und Verkehrsführung ist zu berücksichtigen. Der Abbruch/ die Baufeldfreimachung wird parallel bearbeitet und soll Eingang in die Machbarkeitsstudie finden. Vom Entwurf mit integriertem Altbau der 1.Medzin soll nach dem Umbau eine Strahlkraft ausgehen und durch die Öffnung eine Platzsituation mit Identitätscharakter und Adressbildung gestaltet werden. Die Koordination mit dem bereits eingeschalteten Planer für die Infrastrukturmaßnahme und einem Freianlagenplaner ist bei einer evtl. späteren Weiterbeauftragung mit zu berücksichtigen. Die Untersuchung des Umbaus und die Erweiterung basiert auf der Bedarfsplanung des Dekanats der Medizinischen Fakultät. Es sind acht Einrichtungen vorgesehen: Folgende Nutzungsinhalte der ca. 6.700m² NuF 1-6 sind benannt: Telemedizinarbeitsplätze/ Einrichtung technischer Skill Labs, Praktikumsräume für Mikrobiologie, Seminarräume und Räume für Kleingruppen, Büroarbeitsplätze, Besprechungsräume, Lagerflächen Archive, Bibliothek, Duschen und Umkleiden.
Variantenuntersuchung: Variantenuntersuchungen sind im Auftrag vorgesehen. Durch die Unterdeckung von rund 17% der Flächen sind weitere Flächennutzungen zu prüfen.
1. Die Unterbringung der Bedarfe des Prüfungszentrums OSCEs und EKM Praktikums im Gebäude 511.2
2. Ausweitung des Neubauteils zur Unterbringung des Prüfungszentrums im denkmalgeschützten Bereich
3. Prüfung des baukonstruktiven Bestandes, des Städtebaus, evtl. Lösungen mit einem Neubauteil oder Reduzierung/ Veränderungen des Denkmals
4. Prüfung von Flächenoptimierungen durch Synergien während der möglichen Betriebszeiten.
Interimsnutzungen bis zur Umsetzung der endgültigen Entwurfsidee: Die konkurrierenden und partizipierenden Planungen der jeweiligen Interimsunterbringungen und der zukünftigen Forschung- u. Lehre-Nutzung sind in einem zeitlichen und baulichen Ablaufszenario und, oder in einer interdisziplinären Gebäudestruktur oder weiteren Ideen zu finden.
Automatisches Warentransportsystem / freifahrendes, fahrerloses Transportsystem: Zukünftig soll das bestehende Warentransportsystem, welches auch das Mildred-Scheel-Haus logistisch versorgt, auf ein frei fahrendes, fahrerloses Transportsystem (FTS) umgestellt werden.
Stufenbeauftragung und besondere Leistungen: Die erste Stufe die Machbarkeitsuntersuchung in Varianten in der Leistungsphase 1+2 der HOAI mit Kostenermittlungen.
Die Gesamtbaukosten der Maßnahme sind mit 23 Mio.€ brutto veranschlagt.
Die ausgewählten Bieter werden aufgefordert im Verhandlungsverfahrens eine Arbeitsprobe zur Umsetzung der Aufgabenstellung vorzulegen. Die Arbeitsprobe wird nach Abschluss des Verfahrens mit einer Aufwandspauschale vergütet.
Projekttermine: Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung:4.Quartal 2022, Beginn Abbrucharbeiten abgängige Gebäude:1.Quartal 2023, Vorlage FU-Bau:1.Quartal 2023, Ende Abbrucharbeiten:1.Quartal 2024,Baubeginn: 3.Quartal 2024, Ende Bauzeit: 4. Quartal 2026, Bauübergabe: 2027
Eine detaillierte Beschreibung des Auftrags sowie weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121000322 eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
CAU Kiel, Geb. 506/K3 1. Medizin- Umbau Sanierung, Machbarkeitsuntersuchung mit Planung, Projekt Nr. 220 40 104
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24106
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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E-Mail: [gelöscht]
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de