Reinraumbekleidung Referenznummer der Bekanntmachung: VGS # 11/2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Reinraumbekleidung

Referenznummer der Bekanntmachung: VGS # 11/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Versorgung des Auftraggebers mit Reinraumbekleidung und Reinraummöppen als Mietwäsche

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
18110000 Berufskleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Versorgung des Auftraggebers mit Reinraumbekleidung und Reinraummöppen als Mietwäsche

Mit Erteilung des Zuschlags verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Auftraggeber während der gesamten Vertragslaufzeit saubere, hygienisch einwandfreie, entsprechend ihrem Verwendungszweck keimarm oder steril verpackte sowie mangelfreie Reinraumbekleidung und Reinraummöppe entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Verfügung zu stellen und gewährleistet dem Auftraggeber dabei maximale Versorgungssicherheit. Der Auftragnehmer sichert im Übrigen die Einhaltung der geforderten / vertraglich festgelegten sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Hygiene- und Qualitätsstandards im Hinblick auf die Leistungserbringung über die gesamte Vertragslaufzeit zu.

Die Anforderungen an die Reinraumbekleidung, Reinraummöppe und weiteren Leistungen sind in den Hinweisen zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren inklusive Anlagen aufgeführt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 65
Qualitätskriterium - Name: Unterkriterium zum Zuschlagskriterium "Qualität": Bemusterung / Gewichtung: 60
Qualitätskriterium - Name: Unterkriterium zum Zuschlagskriterium "Qualität": Havariekonzept / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Unterkriterium zum Zuschlagskriterium "Qualität": Wäschemanagementkonzept / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 35
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein sechstes und ein siebtes Vertragsjahr zu verlängern, indem er die Verlängerung schriftlich erklärt und diese Erklärung dem Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende (d.h. zum Ende des fünften Vertragsjahres / zum Ende des sechsten Vertragsjahres) zugeht. (Vertragsverlängerungsoptionen)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei dem angegebenen Wert des Auftrags (Punkte II.1.7), V.2.4)) von 1 EUR handelt es sich jeweils nicht um den tatsächlichen Auftragswert / Wert der Beschaffung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 002-003199
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Reinraumbekleidung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Eisenach
NUTS-Code: DEG0N Eisenach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei dem angegebenen Wert des Auftrags (Punkte II.1.7), V.2.4)) von 1 EUR handelt es sich jeweils nicht um den tatsächlichen Auftragswert / Wert der Beschaffung.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWRPU5

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,

(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.)

Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/06/2022

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