AK Reinbek, Neubau INZ, Generalplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/AKR/GP/001/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reinbek
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 21465
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krankenhaus-reinbek.de
Abschnitt II: Gegenstand
AK Reinbek, Neubau INZ, Generalplanung
Leistungen der Generalplanung für den Neubau eines interdisziplinären Notfallzentrums (INZ) mit Erweiterungsstation auf dem Gelände des Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift. Die Planungsleistungen der Lph 4-9 gemäß HOAI werden stufenweise beauftragt. Mit Vertragsschluss wird zunächst die Lph 4 für die Leistungen der Objektplanung Gebäude, Freianlagen, Tragwerksplanung sowie Fachplanung der Technischen Ausrüstung Anlagengruppe 1-8 inkl. Medizintechnik beauftragt.
Der derzeitige Kostenrahmen beträgt über die Kostengrupppen 200-600 und auf Basis der ungeprüften Krankenhausunterlage Bau (KHU-Bau) 29,376 Mio. Euro brutto.
Dieser wird auf Basis der geprüften Krankenhausunterlage Bau (KHU-Bau) fortgeschrieben.
Reinbek, DE
Leistungen der Generalplanung für den Neubau eines interdisziplinären Notfallzentrums (INZ) mit Erweiterungsstation auf dem Gelände des Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift. Im Bestandsgebäude (Haus C) erfolgen auf einer Ebene ebenfalls kleinere Umbauten im Stationsbereich. Die Planungsleistungen der Lph 4-9 gemäß HOAI werden stufenweise beauftragt. Mit Vertrgsschluss wird zunächst die Lph 4 für die Leistungen der Objektplanung Gebäude, Freianlagen, Tragwerksplanung sowie Fachplanung der Technischen Ausrüstung Anlagengruppe 1-8 inkl. Medizintechnik beauftragt
Die Beauftragung ist jeweils stufenweise vorgesehen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst die Generalplanungsleistungen bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung (Lph. 4). Die weiteren Stufen (Lph. 5-9) werden option
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AK Reinbek, Neubau INZ, Generalplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.henke-partner.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das gesamte Vergabefahren wird als 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vollständig elektronisch über die Vergabeplattform abgewickelt. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu übermitteln. Per Email, Fax, Post oder Boten übersandte Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Eine freiwillige Registrierung auf der Vergabeplattform wird zur uneingeschränkten Teilnahme am Vergabeverfahren ausdrücklich empfohlen, insbesondere, um Informationsdefizite im Rahmen der späteren Bewerber- und Bieterkommunikation zu vermeiden, welche im Falle einer fehlenden Registrierung zu Lasten des Bewerbers bzw. Bieters gehen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Teilnehmer am Verfahren haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen über
deren Vollständigkeit, Verständlichkeit und Klarheit zu vergewissern. Unklarheiten, Unvollständigkeiten und Widersprüche sind dem Auftraggeber unmittelbar über die Vergabeplattform mitzuteilen.
2) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes (1. Stufe) werden anhand eignungsbasierter objektiver Auswahlkriterien (§ 51 VgV) zunächst die Teilnehmer für das anschließende Verhandlungsverfahren (2. Stufe) ausgewählt, um ein Erstangebot abzugeben, über welches sodann verhandelt wird, um anschließend (mindestens) ein optimiertes Angebot abzugeben (im Falle mehrerer Angebots- und Verhandlungsphasen bleibt eine Abschichtung nach § 17 Abs. 12 VgV vorbehalten). Wird der Zuschlag hingegen bereits auf Grundlage der Erstangebote erteilt (§ 17 Abs. 11 VgV), wird nicht verhandelt. Es werden max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Stufe 2) eingeladen. Die erfolgreich aus der 1. Verfahrensstufe hervorgegangenen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften werden zur Teilnahme an der 2. Verfahrensstufe (Angebots- und Verhandlungsphase) eingeladen. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird zudem auch mitgeteilt, ob neben der schriftlichen Darlegung des fachlichen Angebots auch eine mündliche Vorstellung und Erläuterung der Inhalte des fachlichen Angebots erfolgen
wird (Bieterpräsentation). Die Bewertung der leistungsbezogenen Zuschlagskriterien erfolgt auf Basis der eingereichten Dokumente bzw. Bieterpräsentation.
HINWEIS: Für den Fall, dass eine Bieterpräsentation durchgeführt wird, ist zu beachten, dass die Inhalte des fachlichen Angebots im Rahmen der Bieterpräsentation lediglich erläutert werden dürfen. Die Inhalte dürfen ausdrücklich nicht verändert werden und dürfen nicht von den Angaben abweichen, die im fachlichen Angebot
gemacht wurden!Bewerber- bzw. Bieterfragen können über die Vergabeplattform bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerichtet werden. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die vom Bewerber gemäß den Vorgaben des Bewerbungsbogens geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise
mit dem Teilnahmeantrag jeweils separat vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht gemäß § 56 VgV Gebrauch zu machen. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen. Werden Angaben, Erklärungen und Nachweise auf einmalige Nachforderung unter Fristsetzung nicht bzw. wie gefordert nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen.
3) Die ausgewählten Bieter werden im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ggf. aufgefordert, ihr Unternehmen und ihr Angebot zu präsentieren. Die Präsentationsunterlage wird grundlegend Zuschlagskriterium sein. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und die Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
4) Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere diejenigen der EU-Datenschutzgrundverordnung, einzuhalten.
5) Aufgrund der Entscheidung des EuGH (Urteil v. 04.07.2019, Rs. C-377/17) und des dazu ergangenen Informationsschreibens des Bundeswirtschaftsministeriums vom 04.07.2019 sind die für europarechtswidrig erklärten Regelungen der HOAI nicht mehr anzuwenden. Daher führt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Architekten- oder Ingenieurleistungen allein die Tatsache, dass die angebotenen Preise unterhalb der Basishonorarsätze oder oberhalb der Höchstsätze der HOAI liegen, nicht mehr zum Angebotsausschluss. Die Prüfung des Vorliegens eines ungewöhnlich niedrigen Angebots bleibt davon unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.