VE 45 Aufzugsanlagen - 32200170OV
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oststeinbek
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oststeinbek.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 45 Aufzugsanlagen - 32200170OV
Montage und Installation von zwei behinderten- und krankentragengerechten Aufzügen gem. DIN EN 18040-2 mit jeweils zwei Haltestellen.
Oststeinbek
Montage und Installation von zwei behinderten- und krankentragengerechten Aufzügen gem. DIN EN 18040-2 mit jeweils zwei Haltestellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
"Präqualifikation muss nachgewiesen werden
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in das Handelsregister behalten wir uns vor
- Die Gewerbeanmeldung,
- Den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister,
- Die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist,
zu fordern.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen."
"Präqualifikation muss nachgewiesen werden
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:
- eine Bankerklärung über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit Bezug auf den konkreten Auftrag
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- eine durch den Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen nicht älter als ein Jahr
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als ein Jahr
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft nicht älter als ein Jahr
- Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht älter als ein Jahr
oder gleichwertige Nachweise/Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist."
"Mindestens ein durchschnittlicher jährlicher Umsatz von [Betrag gelöscht] EUR aus den mit dem Auftrag vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Spracheabgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen."
"Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise zu fordern:
- mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren zu mit der Bauleistung baufachlich vergleichbaren Leistungen
- Aufstellung der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Erklärung über die Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter für die Ausführung des Auftrages verfügt
- Angabe, welche Teile des Auftrages der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt"
"Gefordert werden mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren zu mit der Bauleistung baufachlich vergleichbaren Leistungen, die die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der Leistung bestätigen. Mindestens eine der Referenzen sollte [Betrag gelöscht] EUR umfassen. Sollte hinsichtlich der Anforderung einer Referenzüber einen ausgeführten Auftragswert dieser [Betrag gelöscht] EUR aus den letzten fünf Jahren nicht vorliegen, können Sie ersatzweise auch zwei Referenzen mit jeweils [Betrag gelöscht] EUR aus diesem Zeitraum vorlegen. Maßgeblich für die Berechnung des 5-Jahres-Zeitraumes ist der Submissionstermin dieser Ausschreibung und der Zeitraum der Ausführung der Leistung, die durch eine Referenz belegt wird.
Die Referenzen sollen die folgenden Kriterien umfassen:
- Benennung der Ansprechpartner
- Art der ausgeführten Leistung
- Auftragssumme
- Ausführungszeitraum
- stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
- stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal)
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
- ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Hinsichtlich der Referenzen behalten wir uns vor weitere anzufordern, sofern die im Rahmen der Präqualifikation hinterlegten nach Art und Umfang nicht ausreichend sein sollten. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Spracheabgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen."
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
GMSH AöR, Büro Lübeck, Schillstraße 1-3, 23566 Lübeck
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU."
Ort: Oststeinbek
Land: Deutschland