Ersatzneubau Krankenhaus Mittweida, Bauabschnitt Neubau Pflege, Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2736-02-113
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mittweida
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09648
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lmkgmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Krankenhaus Mittweida, Bauabschnitt Neubau Pflege, Rohbauarbeiten
Bauleistung Gewerk Rohbauarbeiten zum Ersatzneubau Pflege und Anbau Palliativ am Krankenhaus Mittweida
Mittweida, DE
Am Krankenhaus Mittweida erfolgt der Ersatzneubau für die Pflege P3 und ein Anbau an die Palliativstation P2 auf dem Gelände des Krankenhauses.
Dabei sollen für das Gewerk folgende Hauptleistungen erbracht werden.
Los 113 – Maßnahme 1, Rohbauarbeiten P3+P2:
Alle Abbrucharbeiten verstehen sich aus Abbruch und Entsorgung!
ca. 1.400 m³ Beton Gründung
ca. 1.800 m³ Beton Hochbau
4 St. Fertigteil Treppe
ca. 165 m² Elementwandtafeln
ca. 5.700 m³ Traggerüst BK B
ca. 450 t Stahl
ca. 9.000 m² Schalung
ca. 2.800 m² Perimeterdämmung
ca. 210 m² KS Mauerwerk
ca. 130 m³ Erdaushub Rohrgräben
ca. 380 m Grundleitungen
ca. 2.500 m² Abdichtungsarbeiten
ca. 860 m² Abbruch WDVS
ca. 140 m² Abbruch Massivbauwände
ca. 160 m² Abbruch Mauerwerk
ca. 100 m² Abbruch und Einbau Fußboden
ca. 500 m² Neubau Trockenbauwände
ca. 670 m² Abbruch Trockenbauwände
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau Krankenhaus Mittweida, Bauabschnitt Neubau Pflege, Rohbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glauchau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08371
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Die vorgenannten Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Nachprüfungsantrag gelten nicht, wenn mit dem Nachprüfungsantrag die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages gem. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Vergabe des Auftrages ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist) begehrt wird (§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB)