SOTI Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000060
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
SOTI Lizenzen
Beschaffung von SOTI-Lizenzen für Dataport für Q3/Q4 2022 (Kauf- und Mietli-zenzen, Lizenzwartung und Hersteller-Support)
Beschaffung von SOTI-Lizenzen für Dataport für Q3/Q4 2022 (Kauf- und Mietlizenzen, Lizenzwartung und Hersteller-Support)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die
Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten
verfügt (Eigenerklärung)
Ausfüllen der Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie
ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen
zu können.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen personellen
und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt.
Ausfüllen der Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf
der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer
gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz SchleswigHolstein (VGSH),
Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
Abschnitt IV: Verfahren
StautsQuo: div. Lizenzen laufen zum 30.06.2022 aus.
Sollten zum 30.06.2022 keine neuen Lizenzen/ Lizenzverlängerungen hätte dies folgende
Auswirkungen:
- Ca. 1.200 produktive Geräte der Polizei in SH sind nicht mehr nutzbar
- Ca. 2.700 produktive Geräte der Polizei in HH sind nicht mehr verwaltbar
Dies gilt auch für die restlichen ca. 12.000 dSmartDesk Geräte
bedeutet: kein Support / keine Wartung / keine Updates -auch keine Sicherheitsupdates
o Hierzu gehören u. a.:
Bürgermeister*innen
Minister*innen
Staatsräte und Staatsrätinnen
CIO
o es wird kein Zugriff auf persönliche dienstliche E-Mail, Kalender und Notizen möglich
o es wird kein Zugriff auf ausgerollte Fachanwendungen ( via App ) möglich.
Die Angebotseinreichungsfrist ist gem. § 15 Abs. 3 VgV auf 15 Tage zu verkürzen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder
der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §
135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB:
Vergabekammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Telefon: +49 4[gelöscht]
Fax: +49 4[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]