SOTI Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000060

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/c705a2dd-c084-45a9-b428-995ea6e63577
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informations- und Kommunikationstechnik

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SOTI Lizenzen

Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000060
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48211000 Softwarepaket für den Plattformenverbund
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung von SOTI-Lizenzen für Dataport für Q3/Q4 2022 (Kauf- und Mietli-zenzen, Lizenzwartung und Hersteller-Support)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72261000 Software-Unterstützung
72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung von SOTI-Lizenzen für Dataport für Q3/Q4 2022 (Kauf- und Mietlizenzen, Lizenzwartung und Hersteller-Support)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2022
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die

Ausführung des Auftrags verfügen.

Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten

verfügt (Eigenerklärung)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Ausfüllen der Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie

ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen

zu können.

Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen personellen

und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Ausfüllen der Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

 Deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,

 Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,

 dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf

der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer

gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,

 Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz SchleswigHolstein (VGSH),

 Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,

 Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,

 Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

StautsQuo: div. Lizenzen laufen zum 30.06.2022 aus.

Sollten zum 30.06.2022 keine neuen Lizenzen/ Lizenzverlängerungen hätte dies folgende

Auswirkungen:

- Ca. 1.200 produktive Geräte der Polizei in SH sind nicht mehr nutzbar

- Ca. 2.700 produktive Geräte der Polizei in HH sind nicht mehr verwaltbar

Dies gilt auch für die restlichen ca. 12.000 dSmartDesk Geräte

bedeutet: kein Support / keine Wartung / keine Updates -auch keine Sicherheitsupdates

o Hierzu gehören u. a.:

 Bürgermeister*innen

 Minister*innen

 Staatsräte und Staatsrätinnen

 CIO

o es wird kein Zugriff auf persönliche dienstliche E-Mail, Kalender und Notizen möglich

o es wird kein Zugriff auf ausgerollte Fachanwendungen ( via App ) möglich.

Die Angebotseinreichungsfrist ist gem. § 15 Abs. 3 VgV auf 15 Tage zu verkürzen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/06/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/06/2022
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.

Dieser lautet:

"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder

der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden

ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb

einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2

bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung

oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,

nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge

nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §

135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.

Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB:

Vergabekammer Schleswig-Holstein

Düsternbrooker Weg 94

24105 Kiel

Telefon: +49 4[gelöscht]

Fax: +49 4[gelöscht]

E-Mail: [gelöscht]

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/06/2022

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