Vereinigte Weißeritz in Freital, Instandsetzung Uferbefestigung, Planungsleistungen ab Lph 5 und Besondere Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 5.221.1221.010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01259
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wasserwirtschaft.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vereinigte Weißeritz in Freital, Instandsetzung Uferbefestigung, Planungsleistungen ab Lph 5 und Besondere Leistungen
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen beabsichtigt, Ingenieurleistungen für die Instandsetzung, Erhöhung und teilweisen Neubau der Uferbefestigungen sowie die Neuerrichtung eines Hochwasserschützes am Mühlgraben an der Vereinigten Weißeritz in Freital, im Abschnitt von Fluss-km 12+830 bis Fluss-km 13+250, zu beauftragen.
Freital, DE
Es ist beabsichtigt, die erforderlichen Planungsleistung der Leistungsphasen 5 bis 9 für Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 5 und 6 der Tragwerksplanung, die Örtliche Bauüberwachung für die bauliche Umsetzung sowie die Ökologische Baubetreuung zu vergeben. Darüber hinaus sind Besondere Leistungen für das Einholen der Gestattungsverträge, die Beauftragung und Begleitung der Bestandsvermessung nach Abschluss der Maßnahme sowie Erstellung der Bestandspläne zu erbringen.
EFRE-Förderperiode 2022 bis 2029
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Erklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
Erklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Erklärung des Bieters zum MiLoG
- Nachweis der Berufshaftpflicht (die Deckungssummen für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio. EUR betragen; die Deckungssumme für sonstige Schäden muss mindestens 3,0 Mio. EUR betragen)
- Angaben zum Firmenprofil und zur Personalstruktur
- Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Es sind vom Bieter mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 8 Jahren für die Lph 5-8 Ingenieurbauwerke, Lph 5-6 Tragwerksplanung und Örtliche Bauüberwachung für die Instandsetzung von Ufermauern aus Natursteinmauerwerk und Herstellung von Mauerkronen/Mauererhöhungen aus Stahlbetonbalken o. glw. mit einer Bausumme von mind. 500.000 € netto nachzuweisen. Leistungserbringung vom Gewässer aus mit Mauerhöhen von mind. 3,0 m. Dabei sind der erbrachte Leistungsumfang, der Bearbeitungszeitraum und der entsprechende Ansprechpartner für die Referenzen anzugeben.
- Es ist vom Projektleiter mindestens 1 Referenz aus den letzten 8 Jahren für die Lph 5-8 Ingenieurbauwerke, Lph 5-6 Tragwerksplanung und Örtliche Bauüberwachung für die Instandsetzung von Ufermauern aus Natursteinmauerwerk und Herstellung von Mauerkronen/Mauererhöhungen aus Stahlbetonbalken o. glw. mit einer Bausumme von mind. 500.000 € netto sowie vom stellvertretenden Projektleiter mindestens 1 Referenz aus den letzten 8 Jahren für die Lph 5-8 Ingenieurbauwerke und Örtliche Bauüberwachung für die Instandsetzung von Ufermauern aus Natursteinmauerwerk und Herstellung von Mauerkronen/Mauererhöhungen aus Stahlbetonbalken o. glw. mit einer Bausumme von mind. 500.000 € netto nachzuweisen. Leistungserbringung vom Gewässer aus mit Mauerhöhen von mind. 3,0 m. Dabei sind der erbrachte Leistungsumfang, der Bearbeitungszeitraum und der entsprechende Ansprechpartner für die Referenzen anzugeben.
- Es ist für die Örtliche Bauüberwachung mindestens 1 Referenz aus den letzten 8 Jahren für Örtliche Bauüberwachung für die Instandsetzung von Ufermauern aus Natursteinmauerwerk und Herstellung von Mauerkronen/Mauererhöhungen aus Stahlbetonbalken o. glw. mit einer Bausumme von mind. 500.000 € netto nachzuweisen. Leistungserbringung vom Gewässer aus mit Mauerhöhen von mind. 3,0 m. Dabei sind die Gesamtbausumme, der Bauzeitraum und der entsprechende Ansprechpartner für die Referenzen anzugeben.
- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Hinweis: Angebote sind auszuschließen, in denen die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 nicht abgeben wird.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, Am Viertelacker 14, 01259 Dresden
Die Teilnahme von Bietern/ Bevollmächtigten zum Eröffnungstermin ist ausgeschlossen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.Ids.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.