Unterstützungsleistungen im Zuge des Programms „Aktive Baulandentwicklung – Baulandfonds Schleswig-Holstein“

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützungsleistungen im Zuge des Programms „Aktive Baulandentwicklung – Baulandfonds Schleswig-Holstein“

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) das zentrale Förderinstitut des Landes mit derzeit knapp 800 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sucht drei Dienstleister für die Erbringung von Unterstützungsleistungen bei der aktiven Baulandentwicklung.

Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt, Kommunen bei der Entwicklung von Bauland im Zuge des Förderprogramms „Aktive Baulandentwicklung – Baulandfonds Schleswig-Holstein“ (im folgendem Baulandfonds) zu unterstützen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Baulandfonds Schleswig-Holstein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt, Kommunen bei der Entwicklung von Bauland im Zuge des Förderprogramms „Aktive Baulandentwicklung – Baulandfonds Schleswig-Holstein“ (im folgendem Baulandfonds) zu unterstützen. Die diesbezügliche Richtlinie befindet sich derzeit in Ausgestaltung und ist in der Entwurfsfassung vom 30.05.2022 Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.

Kernziel des Baulandfonds ist die Unterstützung der Kommunen bei einer aktiven Bodenpolitik unter prioritärer Beachtung der Baulandmobilisierung im Innenbereich. Insbesondere etwaige Unrentierlichkeiten bei der Flächenentwicklung sollen teilweise kompensiert und die Kommunen dadurch ermuntert werden, die häufig schwierige und finanziell aufwendige Innenentwicklung und Nachverdichtung vermehrt in den Fokus zu nehmen.

Der Baulandfonds gliedert sich in zwei Programmteile. Im Programmteil 1 unterstützt das Land die Kommunen bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich der Durchführung der Flächenentwicklung und bei der Festlegung der dafür notwendigen nächsten Schritte durch die Förderung einer Potentialanalyse. Im Programmteil 2 wird die Durchführung der Flächenentwicklungsmaßnahme gefördert.

Zwischen der IB.SH und drei Dienstleistungsunternehmen sollen Rahmenvereinbarungen geschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung regelt Beauftragungen, die einerseits durch die IB.SH und andererseits durch die Kommunen erfolgen und die folgenden Leistungen umfassen:

1. Beauftragung durch die IB.SH:

• Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Baulandfonds zum effizienten Förderprogramm für die aktive Baulandentwicklung, insbesondere:

• Konzeptionelle Erarbeitung und laufende Weiterentwicklung der inhaltlichen Ausgestaltung der Potentialanalysen als Instrument zur anfänglichen Beurteilung der Potentiale und Hemmnisse der jeweiligen Entwicklung sowie zur Abschätzung der Wirtschaftlichkeit. Dies erfolgt gemeinsam mit der IB.SH sowie den weiteren beauftragten Dienstleistungsunternehmen.

• Durchführung von Fach- und Informationsveranstaltungen sowie Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit.

2. Beauftragung durch die Kommunen:

• Erstellung von bis zu 60 Potentialanalysen (rund 20 von jeweiligem Dienstleistungsunternehmen) zu einem in der Rahmenvereinbarung fixierten Preis nach Beauftragung durch die jeweilige Kommune.

• Im Zusammenhang mit der Beauftragung der Potentialanalysen können weitere Leistungen auf Stundenbasis als Erweiterung zum Hauptauftrag durch die Kommunen abgerufen werden. Diese müssen im engen Sachzusammenhang mit der eigentlichen Erstellung der Potentialanalysen stehen; z.B. die Präsentation der Ergebnisse in weiteren Gremien/ der Öffentlichkeit.

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Höchstmengen der Rahmenvereinbarung:

Für diese Rahmenvereinbarung gilt die folgende Höchstmenge für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:

60 Potentialanalysen.

Bei Erreichen des Höchstwertes endet diese Rahmenvereinbarung automatisch.

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Leistungsabruf der Rahmenvereinbarung durch den Miniwettbewerb.

Der einzelne Leistungsabruf unter dieser Rahmenvereinbarung gestaltet sich für die Leistungen wie folgt:

Die Festlegung der Zuschlagskriterien sowie die Gewichtung dieser Kriterien in Abhängigkeit vom konkreten Leistungsabruf, so dass diese von Einzelabruf zu Einzelabruf variieren können. Folgende Zuschlagskriterien sind jedoch für alle Leistungsabrufe maßgeblich:

- Verfügbarkeit über den gewünschten Zeitraum nebst Beginn zum gewünschten Termin,

- Qualifikationsniveau der jeweils für die Durchführung der Unterstützungsleistung vorgesehenen Mitarbeiter des Rahmenvereinbarungspartners.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept der Erbringung der Dienstleistung, inkl. Projektverständnis und Methodik / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals / Gewichtung: 40 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2022
Ende: 31/10/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" vergeben. Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden max. 6 Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 6 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 6. und 7. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, ergibt sich die endgültige Platzierung der Bewerber in Abhängigkeit vom höchsten Wert im Kriterium „Berufliche Erfahrung/Referenzen" über deren Platzierung, falls diese eine gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.

Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

2. Auf Grundlage des (Konzern-) Jahresabschlusses des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres (inklusive Gewinn- und Verlustrechnung) des Unternehmens sowie ggf. (Konzern-) Jahresabschlusses des letzten Geschäftsjahres des Mutterkonzerns (wenn der bewerbende Unternehmensteil eine Tochtergesellschaft darstellt) erfolgt ein Rating der Anbieter gem. dem offiziellen DSGV- oder RSU-Corporate-Ratingverfahren durch unseren Kreditbereich. Die Ratingnoten werden anschließend kategorisiert.

Anbieter mit einer DSGV / RSU Corporate Ratingnote von 12 oder schlechter werden im Verfahren nicht weiter berücksichtigt - Ausschluss von Verfahren. Auch die Nicht Vorlage des (Konzern-) Jahresabschlusses inkl. GuV Rechnung führt zu einem Ausschluss vom Verfahren.

3. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV. Die Höhe der Versicherung für Personen- und Sachschäden und Vermögensschäden jeweils mind. 0,5 Mio. €.

4. Gesamtumsatz: Eigenerklärung zum jeweiligen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre mind. 400.000,00 € beträgt.

5. Umsatz mit vergleichbaren Leistungen: Eigenerklärung zum jeweiligen Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren aus vergleichbaren Leistungen. Das Kriterium ist erfüllt, wenn der jährliche Umsatz mindestens 50.000,00 € beträgt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

6. Berufliche Erfahrung/Referenzen:

Beschreibung des Leistungsspektrums, Know-How und Erfahrung des Unternehmens bei der Erbringung der angeforderten Dienstleistungen;

Beschreibung der Geschäftsfelder, in denen es tätig ist; Liste von mind. 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen mit stichwortartiger Beschreibung (z.B. zum Gegenstand der Untersuchung, Leistungsspektrum) und Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers (Kommune) inklusive Ansprechperson für Referenzprüfung mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon) oder Referenzschreiben und des Auftragsumfangs (möglichst auch des erzielten Umsatzes).

7. Größe des Personalbestandes und der fachlichen Durchmischung der Qualifikationen in Bezug auf ganzes Unternehmen (unabhängig vom zum Einsatz geplanten Personal).

Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (aufgeschlüsselt nach den Jahren). Desweiteren wird eine Darstellung der Qualifikation der Beschäftigten wie folgt gewünscht:

* Hochschul- oder vergl. Abschluss im Naturwissenschaftlich / technischen Bereich (z.B. Stadtplanung, Architektur, Geographie),

* Wirtschaftlich / kaufmännischen Bereich (z.B. Betriebs- oder Volkswirtschaft),

* Geisteswissenschaftlichen Bereich (z.B. Jura),

* Beschäftigte mit abgeschlossener Ausbildung im Naturwissenschaftlich / Technischen Bereich (z.B. als BauzeichnerIn, VermessungstechnikerIn),

* Kaufmännischen Bereich (z.B. Immobilienkaufmann/frau, Bankkaufmann/frau),

* Sonstige Beschäftigte.

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Folgende weitere Unterlagen sind mit der Bewerbung vorzulegen, siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Es wird eine Rahmenvereinbarung mit drei Rahmenvertragspartner geschlossen. Für diese Rahmenvereinbarung gilt die folgende Höchstmenge für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum: 60 Potentialanalysen. Bei Erreichen des Höchstwerts endet diese Rahmenvereinbarung automatisch. Der Leistungsabruf erfolgt durch einen Miniwettbewerb (siehe LV 4.4).

IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/07/2022
Ortszeit: 07:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 21/07/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.

Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist.

Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.

Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 22. Juni 2022 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten.

Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die sechs ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 11. August 2022 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten.

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

8. Unternehmensprofil/-organsiation:

Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens, möglichst auch Organisationsschema.

9. Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer die Ausschreibungsbedingungen anerkennt und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben, und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließt und, sofern diese auf der Rückseite von Geschäftsbriefen verwendet oder in sonstiger Form dem Teilnahmeantrag beigelegt werden, keine Wirkung erlangen.

10. Eigenerklärung, dass es kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 und § 126 GWB vorliegt, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 und § 126 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist, hängt die Teilnahme von einer Ermessensentscheidung des Auftraggebers ab. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund zugleich die geschäftliche Zuverlässigkeit im Sinne von § 158 Nr. 4 BauGB beeinträchtigt, erfolgt ein Ausschluss.

11. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.

Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.

12. Eigenerklärung (Formblatt), dass entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht.

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Verhandlungsgespräche/ Präsentationen finden voraussichtlich in der 37. bis 38. KW 2022 statt.

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Präqualifikation:

Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2022

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Nordstrand
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