Planungsleistungen für die Erweiterung des Amtsgebäudes in Mittelangeln und Neugestaltung des umliegenden Funktionsraumes mit zentralem Omnibusbahnhof Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-156586
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mittelangeln
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24986
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.architekten-richter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Erweiterung des Amtsgebäudes in Mittelangeln und Neugestaltung des umliegenden Funktionsraumes mit zentralem Omnibusbahnhof
Das Amt Mittelangeln ist ein Amt im Zentrum der Landschaft Angeln im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein mit Verwaltungssitz im OT Satrup. Die Gemeinde Mittelangeln bedient sich der Verwaltung der Amtsverwaltung Mittelangeln. Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, wie Ummeldungen, Personalausweisverlängerungen, Anmeldungen zur Eheschließung etc. werden direkt dort bearbeitet. Sowohl im Hinblick auf den Raumbedarf wie auch die Raumqualität kann das vorhandene Amtsgebäude nicht mehr die gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen an eine moderne Verwaltung erfüllen. Auf der Basis des neu entwickelten Raum- und Flächenprogramms soll mit einer Erweiterung (ca. 2.130 m² BGF zuzügl. Option 2.BA) das Amtsgebäude und das Umfeld zukunftsfähig gestaltet und weiterentwickelt werden.
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Vorentwurf für einen Erweiterungsneubau und die Neugestaltung des umliegenden Funktionsraumes mit zentralem Omnibusbahnhof.
Folgende Aufgabenfelder sind Gegenstand (§1 Abs. 1 RPW) des Wettbewerbs:
§34 HOAI Planung von Gebäuden und Innenräumen
§39 HOAI Landschafts- und Freiraumplanung
Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Konzepte, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, eine geeignete Auftragnehmerin/einen geeigneten Auftragnehmer (Architekt/in / Landschaftsarchitekt/in) für die weiteren Planungsleistungen zu finden.
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts eine der Preisträgerinnen/einen der Preisträger mit Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume), § 39 HOAI (Freianlagen), und soweit erforderlich der Bauleitplanung ggf. stufenweise, zu beauftragen, wenn und soweit der Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund stünde der Beauftragung insbesondere dann entgegen, wenn die Ausloberin das Projekt nicht realisiert.
Die Ausloberin wird bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Beauftragung zunächst die Gewinnerin bzw. den Gewinner des Wettbewerbs zur Abgabe eines Honorarangebots auffordern und nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit dieser/diesem auf der Grundlage eines entsprechenden Vertragsentwurfes Auftragsgespräche führen. Sollten diese Auftragsgespräche nicht zu einer Beauftragung führen, wird die Ausloberin alle Preisträgerinnen/Preisträgern des Wettbewerbs zur Abgabe eines Honorarangebots und der genannten Eignungsnachweise auffordern und mit ihnen Auftragsgespräche führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden. Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
Formalleistungen
- Termingerechte Abgabe
- Leistungs- und Programmerfüllung
- Einhaltung der Grundstücksgrenzen
Städtebauliches Gesamtkonzept:
- Strukturelle Leitidee
- Einbindung in das städtebauliche Umfeld, Anordnung und Maßstäblichkeit der Baumassen
- Qualität des Nutzungs- und Freiraumkonzeptes
- Vernetzung mit der Umgebung
Gestaltungsqualität und Funktionen:
- Qualität des architektonisch und räumlichen Konzeptes
- Erfüllung Raumprogramm, funktionale Anforderungen
- Funktionalität (Erschließung, Barrierefreiheit, Kommunikation);
- Komfort und Gesundheit (Tageslicht, Raumklima);
- Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Investitionskostenrahmen);
- Nachhaltigkeit (Flächenversiegelung, Ressourcen, Baustoffe, Energie);
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28217
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.npc-bremen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10999
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mozia.eu
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10823
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.studio-kubik.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufteilung der Preissumme:
Das Preisgericht entscheidet einstimmig folgende neue Aufteilung der Preissummen:
1. Preis Arbeit 1004 Preissumme: 14.000,- €
3. Preis Arbeit 1006 Preissumme: 7.000,- €
3. Preis Arbeit 1010 Preissumme: 7.000,- €
Empfehlung des Preisgerichts:
Das Gremium empfiehlt der Ausloberin, den 1. Preisträger gemäß der Auslobung mit der weiteren Planung zu beauftragen.
Die in der Beurteilung benannten Empfehlungen sind dabei zu berücksichtigen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkanntund gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nichtabgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der obengenannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.