Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf Abschnitt M 1.14, NTV 05 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.232.7171.013
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf Abschnitt M 1.14, NTV 05
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf Abschnitt M 1.14, NTV 01
Planungsleistungen: Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013 Leistungsphasen 5-9, Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI 2013 Leistungsphasen 5-6, Besondere Leistungen zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung
EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Ident-Nr.: 103097052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.14
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aue
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 08280
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09235 Burkhardtsdorf
Planungsleistungen: Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013 Leistungsphasen 5-9, Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI 2013 Leistungsphasen 5-6, Besondere Leistungen zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aue
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 08280
Land: Deutschland
Im Zuge des Planungsprozesses der LP 5 ff sind zusätzliche Leistungen erforderlich geworden, die im Vorfeld für den AG nicht vorhersehbar waren, aber für die Erstellung einer ausführungsreifen Planung und der Erbringung des geschuldeten Werkserfolges zwingend erforderlich gewesen sind. Mit der 5. Nachtragsvereinbarung wurden folgende zusätzliche Leistungen vereinbart:
1. Vermessung: Erstellung der Aufgabenstellung für Vermessungsleistungen, Angebotsabfrage und Auswertung der eingegangenen Angebote einschließlich Vergabevorschlag, Einweisung der Vermesser in die Örtlichkeiten.
2. Baugrundgutachten: Erstellung der Aufgabenstellung und der erforderlichen Planunterlagen für Gutachterleistungen ausgeschrieben nach VgV. Dabei handelt es sich in einzelnen um spezielle Grundwasseruntersuchungen hinsichtlich Beton- und Stahlangriff, zusätzliche Untersuchungen an Gebäudegründungen und
vorhandenen Ufermauern und Abbrucharbeiten für im Zuge der Baufeldfreimachung abzubrechender Gebäude im Maßnahmebereich.
3. Bestandsrecherche Bestandsmauer: Die in der Entwurfsplanung enthaltenen Unterlagen zu bestehenden Ufermauern waren unvollständig. Diese Bestandsunterlagen sind für die weiterführende Ausführungsplanung zwingend erforderlich. Die Übernahme der Ergebnisse der Untersuchungen in die Bestandsdaten und
Einarbeitung in die laufende Planung musste durch das Ingenieurbüro erfolgen.
4. Erstellung Baumfällpläne und Baumliste: Im Zuge der Baufeldfreimachung sind alle im Baufeld der Maßnahme sich befindlichen Bäume zu fällen. Für die Baumfällungen sind entsprechende aktuelle Baumfällpläne zu erstellen.
5. Fortschreibung als vertiefte Untersuchung zur Binnenentwässerung: Bezüglich der Maßnahmen zur Binnenentwässerung sind weitere zusätzliche Planungsleistungen erforderlich. Dabei handelt es sich um vertiefende Untersuchungen zur technischen Ausstattung, Variantenuntersuchungen, Datenaufbereitung und
Datenzusammenstellung als Grundlage Bemessungskonzept.
6. Variantenuntersuchung Gebäudeabbrüche der Wohngebäude Ahnerweg 24 und Obere Hauptstraße 21 im Maßnahmebereich: Durch die Abbrüche genannter Gebäude könnte eine Optimierungsplanung der zu errichtenden Hochwasserschutzanlage durchgeführt werden. Die Variantenuntersuchung soll dem
Auftraggeber zur Entscheidungsfindung dienen (Durchführung eines Kostenvergleich zwischen Abbruchkosten und Kosten Gebäudesicherung und Herstellung Hochwasserschutzwand als Entscheidungsgrundlage).
7. Anfertigung Grundstückseinzelpläne: Auf der Grundlage der neuen Vermessung und der aktuellen ALK-Daten muss der Grunderwerbsplan fortgeschrieben werden. Für die Einholung von Betretungs- und Bauerlaubnissen sind für alle von der Maßnahme betroffenen Grundstücke Grundstückseinzelpläne zu erstellen.
Der Nachtrag begründet sich nach § 132 GWB Abs. 2, Nr. 1, Nr. 2a) und b), Nr. 3 und Abs. 3.Aufbauend auf die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, dem Planfeststellungsbeschluss, den Forderungen der Planfeststellungsbehörde und Festlegungen seitens des Auftraggebers sind die oben genannten zusätzlichen Leistungen zu erbringen, die dem Grund nach zu vergüten sind. Es handelt sich um zusätzliche Leistungen die hauptsächlich zur Erstellung einer ausführungsreifen Ausführungsplanung erforderlich sind und die nicht Bestandteil des beauftragten Grundleistungsumfanges sind. Aus Haftungsgründen ist außerdem ein Wechsel des Auftragnehmers nicht möglich.