Werftaufenthalt Fähren PÖTENITZ und TRAVEMÜNDE Referenznummer der Bekanntmachung: R 5029/22
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werftaufenthalt Fähren PÖTENITZ und TRAVEMÜNDE
Im Rahmen der turnusmäßigen Erhaltungsarbeiten sind für die Fähren PÖTENITZ und TRAVEMÜNDE Arbeiten von der Werft anzubieten.
Im Rahmen der turnusmäßigen Erhaltungsarbeiten sind für die Fähren PÖTENITZ und TRAVEMÜNDE Arbeiten von der Werft anzubieten.
Alle Arbeitspositionen sind jeweils im Zeitraster der etwa 3-wöchigen Dockzeit zu erbringen. Die Abarbeitung von Fremdleistungen ist durch die Werft zu ermöglichen bzw. abzustimmen.
Zeitfenster:
FS PÖTENITZ
4. Quartal 2022
Ausweichtermin: 1. Quartal 2023
FS TRAVEMÜNDE
4. Quartal 2022
Ausweichtermin: 1. Quartal 2023
Bei der für beide Schiffe terminlich aufeinander folgenden Leistungserbringung ist für die wechselseitige Überführung ein Zeitraum von ca. 2 Wochen zu berücksichtigen. In der Zeit von Mitte Dezember bis Mitte Januar, kann keine Dockzeit vorgenommen werden, da beide Schiffe für diesen Zeitraum im Einsatz sein müssen!
Die Fahrzeuge werden auf dem eigenen Kiel von Travemünde bis zur ausführen-den Werft überführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen!
Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen
wird nicht akzeptiert. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff.
I.3. genannte Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben.
Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) - (15) zusammengefasst werden
und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert,
soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass
die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat.
Folgende Nachweise/Angaben sind zu leisten:
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung
einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit
aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder
Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
3. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine
fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,
21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG vorliegen.
Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner
angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der
Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen.
Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des
Teilnahmeantrages anzufordern bzw. von der Plattform herunter zu laden
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
6. Bescheinigung über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr),
7. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange
besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den
Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen,
8. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen
9. Personalentwicklung mind. der letzten 3 Jahre für vergleichbare Aufträge,
10. Voraussichtliche Personalkapazität für vergleichbare Aufträge zum Zeitpunkt der Auftragserteilung
11. Referenzen: Nennung von mindestens zwei Referenzen der letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum der Teilnahmefrist)
12. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 oder vergleichbar
13. Darstellung des Umweltmanagementsystems des Anbieters
14. Darlegung der technischen Werftausstattung zur Ausführung des Auftrages
15. Entfernung zur Werft im Radius von 200 km - ja/nein (Schiffbarkeit der zu befahrenen Gewässer mit den beiden Fähren)
Eine Vor-Ort-Besichtigung des Standorts ist für die Anbieter verpflichtend.
Siehe spätere Verdingungsunterlagen.
Siehe spätere Verdingungsunterlagen.
Siehe spätere Verdingungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYRPA1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.