Förderung von Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgtenGebieten des Landkreises Mittelsachsen auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-mittelsachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Förderung von Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgtenGebieten des Landkreises Mittelsachsen auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) war die Vergabe von Zuwendungen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten im Cluster B des Landkreises Mittelsachsen mit schnellen und zukunftsfähigen Breitbandinternetanschlüssen (Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Das Cluster B umfasst Gebiete der Kommunen Döbeln, Kriebstein, Leisnig, Roßwein, Waldheim und Zschaitz-Ottewig, ferner dort befindliche Institutionen. Das Ziel der Fördermaßnahme liegt in der umfassenden und flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten. Dabei sind für alle Anschlussnehmer zuverlässigeBandbreiten von einem Gbit/s zu gewährleisten (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. AbschlusspunktLinientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend), bei Institutionen (sowohl im Los 1 befindlicheInstitutionen als auch im Los 2 als „Institutionenlos“) symmetrisch.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grundantrag Cluster B

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand von Los 1 (Grundantrag Cluster B) ist die Vergabe von Zuwendungen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten im Cluster B des Landkreises Mittelsachsen mit schnellen und zukunftsfähigen Breitbandinternetanschlüssen (Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Das Cluster B umfasst ca. 2780 Anschlussnehmer in den Kommunen Döbeln (1106), Kriebstein (142), Leisnig (485), Roßwein (383), Waldheim(333) und Zschaitz-Ottewig (330) ohne die mit Los 2 ausgeschriebenen Institutionen.

Das Ziel der Fördermaßnahme liegt in der umfassenden und flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten. Dabei sind für alle Anschlussnehmer zuverlässige Bandbreiten von einem Gbit/s zu gewährleisten (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend). Soweit Los 1 auch Institutionen umfasst, ist die Bandbreite für diese Institutionen symmetisch zu gewährleisten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke
  • Kriterium: Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten
  • Kriterium: Umsetzungskonzept
  • Kriterium: Einsatz von alternativen Verlegemethoden
  • Kriterium: Endabnehmerpreise
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Ein Bewerber musste für die Teilnahme verschiedene Verpflichtungserklärungen abgeben.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Antrag Institutionen Cluster B

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand von Los 2 (Antrag Institutionen Cluster B) ist die Vergabe von Zuwendungen zur Erschließung von insgesamt 27 Institutionen in den Kommunen Döbeln (17), Kriebstein (1), Leisnig (3), Roßwein (3) und Waldheim (3) mit schnellen und zukunftsfähigen Breitbandinternetanschlüssen (Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen).

Das Ziel der Fördermaßnahme liegt in der umfassenden und flächendeckenden Versorgung der Institutionen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten. Dabei sind für alle Anschlussnehmer zuverlässige Bandbreiten von einem Gbit/s (symmetrisch) zu gewährleisten (tatsächliche Verfügbarkeit am sog.Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke
  • Kriterium: Umsetzungskonzept
  • Kriterium: Einsatz von alternativen Verlegemethoden
  • Kriterium: Endabnehmerpreise
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Teilnehmer mussten verscheidene Verpflichtungserklärungen abgeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung in den unten aufgeführten Fällen
  • Keine Bewerbungen, keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem vorherigen Vergabeverfahren für eine Konzession
Erläuterung:

Die Konzession sollte zunächst in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Im Ergebnis sind dann aber keine Teilnahmeanträge/Angebote eingegangen. Die Vergabestelle musste das Verfahren daher aufheben und hat dieses ohne Änderung der Vergabeungerlagen als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb fortgeführt.

IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 110-268318

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Los-Nr.: 1
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
08/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Prämien, Zahlungen und sonstige vom öffentlichen Auftraggeber gewährte finanzielle Vorteile: [Betrag gelöscht] EUR
Weitere für den Wert der Konzession relevante Einzelheiten gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie:

Die Angaben zu den erwarteten Einnahmen unterfallen dem Geschäftsgeheimnis der Bieter.

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Antrag Institutionen Cluster B

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
08/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Mittelsachsen
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Prämien, Zahlungen und sonstige vom öffentlichen Auftraggeber gewährte finanzielle Vorteile: [Betrag gelöscht] EUR
Weitere für den Wert der Konzession relevante Einzelheiten gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie:

Die weiteren Angaben zu den erwarteten Einnahmen unterfallen dem Geschäftsgeheimnis der Bieter.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ob sich die Vergabekammer des Freistaates Sachsen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe einer Förderung und kein typischer Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Vergabestelle weist auf Folgendes hin: Die Vergabekammer des Freistaates Sachsen hat mit Beschluss vom 17.07.2019 (1/SVK/017-19) festgestellt, dass es sich bei einer Ausschreibung nach Ziff. 3.1. der Förderrichtlinie des Bundes (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) um eine Vergabe einer Dienstleistungskonzession handelt. Die Vergabekammer steht jedoch sodann auf dem Standpunkt, sie sei sachlich nicht zuständig, weil eine Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliege. Bleibt es bei dieser Position, müssten Sie ordentlichen Rechtsschutz im Wege einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 und 23, 09112 Chemnitz 0049 +371 4530 ersuchen.

Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ferner unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die ggf. Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Demnach ist der Antrag unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2022

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