Erweiterung / Umbau Hans-Brüggemann-Schule
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bordesholm
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24582
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bordesholm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung / Umbau Hans-Brüggemann-Schule
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Erweiterung und den Umbau der Hans-Brüggemann-Schule in Bordesholm, einer Gemeinschaftsschule mit zum Abitur führender Oberstufe mit ca. 700 Schülerinnen und Schülern und ca. 80 Lehrkräften.
Gegenstand der im vorliegenden Verfahren zu vergebenden Aufträge sind Planungsleistungen für dieses Vorhaben. Sie umfassen als Generalplanung die Leistungsbilder der Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 3-9 der Anlage 10.1 zur HOAI 2013) und der Freianlagen (Anlage 11.1 zur HOAI 2013), der Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 1-9 der Anlage 15.1 zur HOAI 2013) für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4 und 6 sowie der Tragwerksplanung (LPH 1-6 der Anlage 14.1 zur HOAI 2013).
Bordesholm
Vgl. II.1.4 und die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Der Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit. Die obige Angabe ist daher nur eine grobe Schätzung, ausgehend von einem Leistungsbeginn im August 2022 und einer Fertigstellung des Bauabschnitts II im Dezember 2024. Die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung während der Gewährleistungsphase der Bauleistungen) wurde oben zur Vereinfachung außer Betracht gelassen, ist aber bei Abruf der entsprechenden Auftragsstufe zu erbringen.
-AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (60 %),
-AK 2: Größe der jährlichen Umsätze (EK-V) auf der Basis der Angaben zu WL2 (20 %),
-AK 3: Größe der Beschäftigtenzahl des Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (20 %).
Einzelheiten auch zur Bewertungsmethode ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.5).
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. D.h., mit dem Zuschlag werden nur die nach dem jetzigen Planungsstand anfänglich zu erbringenden Leistungen der Leistungsbilder fest beauftragt, über den Abruf der weiteren entscheidet der Auftraggeber. Die Aufteilung der Stufen lässt sich den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Vertragsentwurf) entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bedingungen: EK-I. Wirksame Gründung; EK-II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung; EK-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
- PL1: Unternehmensprofil, Eintragung in Berufsregister,
- PL2: Keine Straftaten iSv § 123 GWB
- PL3: Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherung,
- PL4.1: Eigenerklärung Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht,
- PL4.2: Eigenerklärung Keine Geldbuße AEntG, MiLoG,
- PL5: Keine Insolvenz o. Ä.,
- PL6: Keine schweren Verfehlungen,
- PL7: Keine sanktionierten Vertragsverletzungen,
- PL8: Kein Bezug zu Russland
Es wird darauf hingewiesen, dass, wenn einer der in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Bezüge zu Russland vorliegt, der Zuschlag nicht wirksam erteilt werden kann und der Vertrag nicht durchgeführt werden darf (gesetzliches Verbot mit Nichtigkeitsfolge).
Weitere Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Bewerbungsbedingungen“), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare wird hingewiesen.
Kriterien: EK-V. Haftpflichtversicherung; EK-VI. Hinreichende Größenordnung Gesamtumsätze.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- WL1: Haftpflichtversicherung,
- WL2: Gesamtumsatz (jährlich, für letzte 3 Geschäftsjahre)
Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare zum Teilnahmeantrag wird hingewiesen.
Zu EK-V: Deckung von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden muss mind. für Auftragsfall verbindlich durch Versicherer (nicht bloß Makler) zugesagt sein.
Zu EK-VI: jedenfalls erfüllt bei Gesamtumsätzen in den letzten 3 Jahren, die im jährlichen Mittel so hoch sind wie der geschätzte Auftragswert des vorliegenden Auftrags, aber keine fixer Mindestumsatz, Einzelfallbetrachtung entscheidet.
Kriterien: EK-VI: Berufliche Erfahrung/Referenzen; EK-VII: Personalstärke.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- TL1: Referenzliste (5 Jahre)
- TL2: Angabe der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte (Jahresdurchschnitt, letzte 3 Jahre)
Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare zum Teilnahmeantrag wird hingewiesen.
Bauvorlageberechtigung nach § 65 Landesbauordnung Schleswig-Holstein in Verbindung mit dem Architekten- und Ingenieurkammergesetz Schleswig-Holstein
Beachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) - auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften-, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Zu (erst) mit dem Angebot abzugebenden Verpflichtungserklärungen vgl. unten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die zu verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird.
Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind nur elektronisch über die eVergabe-Plattform subreport ELVis zulässig.
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die eVergabe-Plattform an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien (s. oben II.2.9)) ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben.
Die aufgeforderten Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (insbes. Zahlung des schleswig-holsteinischen vergabespezifischen Mindestlohns von [Betrag gelöscht] EUR/h) abzugeben. Das entsprechende VGSH-Formblatt wird mit den Vergabeunterlagen öffentlich bereitgestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.