600542 - Up Date SDM
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23562
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uksh.de
Abschnitt II: Gegenstand
600542 - Up Date SDM
Im Rahmen des Projektes "Making Shared Decision Making (SDM) a Reality am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel wurden 80 evidenzbasierte Entscheidungshilfen erstellt. Im Rahmen des zu vergebenden Auftrags sollen 32 dieser Entscheidungshilfen, deren Erstellung länger als 18 Monate zurückliegt, dahingehend überprüft werden, dass durch das Screening neuer Literatur ggf. notwendige Änderungsbedarf abgeschätzt werden kann. Ist eine Aktualisierung notwendig sind diese entsprechend aufzubereiten und in die bestehenden Entscheidungshilfen einzuarbeiten. Darüber hinaus sollen bis zu 20 weitere Entscheidungshilfen redaktionell überarbeitet werden. Auch sind entsprechende Filme für 22 Erfahrungsberichte zu drehen, sowie notwendige Änderungen, z.B. Nachdreh und Einarbeitung von neuen Experten bei bestehenden Entscheidungshilfen umzusetzen, dieses beinhaltet auch notwendige kleinere technische Anpassungen von bestehendem Filmmaterial
Im Rahmen des Projektes "Making Shared Decision Making (SDM) a Reality am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel wurden 80 evidenzbasierte Entscheidungshilfen erstellt. Im Rahmen des zu vergebenden Auftrags sollen 32 dieser Entscheidungshilfen, deren Erstellung länger als 18 Monate zurückliegt, dahingehend überprüft werden, dass durch das Screening neuer Literatur ggf. notwendige Änderungsbedarf abgeschätzt werden kann. Ist eine Aktualisierung notwendig sind diese entsprechend aufzubereiten und in die bestehenden Entscheidungshilfen einzuarbeiten. Darüber hinaus sollen bis zu 20 weitere Entscheidungshilfen redaktionell überarbeitet werden. Auch sind entsprechende Filme für 22 Erfahrungsberichte zu drehen, sowie notwendige Änderungen, z.B. Nachdreh und Einarbeitung von neuen Experten bei bestehenden Entscheidungshilfen umzusetzen, dieses beinhaltet auch notwendige kleinere technische Anpassungen von bestehendem Filmmaterial
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
BF-I. Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig.
BF-II. Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein.
NA-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 und § 126 GWB vorliegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 und § 126 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist, hängt die Teilnahme von einer Ermessensentscheidung des Auftraggebers ab.
NA- IV: Es darf keine Ausschlussgrund aufgrund Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 vorliegen ab) Eigenerklärungen und Nachweise PL 1: Unternehmensprofil: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens. Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist.
PL 2 : Keine Straftaten: Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, auf gesonderte Anforderung Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einem gleichwertigen Register des Herkunftslandes.
PL 3: Steuern und Abgaben PL 3.1: Eigenerklärung Steuern und Abgaben: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (für Arbeitnehmer) innerhalb der letzten drei Jahre ordnungsgemäß nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB) PL 3.2: Nachweis Sozialversicherungsbeiträge: Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für die Beschäftigten des Unternehmens und, soweit eine tarifvertragliche Verpflichtung dazu besteht, Nachweis der vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne von § 5 Nr. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Der Nachweis ist durch Unterlagen zu führen, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle (Einzugsstelle) festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten;
erforderlich ist die Bescheinigung mindestens eines, möglichst jedoch aller im Unternehmen vertretenen Einzugsstellen (also der Krankenkassen, nicht bloß eines Buchhalters, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers o. dgl.).
PL 4: Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht PL 4.1: Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht: Eigenerklärung,
dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge in den letzten drei Jahren nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
PL 4.2: Eigenerklärung AEntG MiLoG: Eigenerklärung, dass der Bieter bzw.
das Unternehmen oder der nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren wegen eines Verstoßes nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder wegen eines Verstoßes gegen § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
PL 5: Keine Insolvenz o.Ä: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren. beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
PL 6: Keine schweren Verfehlungen: Eigenerklärung, dass keine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren eine schwere Verfehlung begangen hat, durch welche die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
PL 7: Keine Vertragsverletzungen: Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge oder Konzessionsverträge in den letzten drei Jahren wesentliche Anforderungen nicht erheblich oder fortdauernd mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung oder der Verpflichtung zum Schadensersatz mangelhaft erfüllt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
EK-I. Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens 1.000.000,00 €, für Vermögensschäden mindestens 300.000 € pro Jahr (je zweifach maximiert) beträgt, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden.
EK-II: Größenordnung Gesamtumsätze: Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre den auf das Jahr gerechneten geschätzten Auftragswert des vorliegenden Auftrags klar übersteigt, ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung auch im Verhältnis zum nachfolgenden Kriterium an.
EK-III: Vergleichbare Größenordnung der Umsätze im Tätigkeitsbereich: Das Unternehmen muss in den vergangenen drei Jahren in einer Größenordnung, die dem Umfang des vorliegenden Auftrags vergleichbar ist, Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags erzielt haben.
bb) Eigenerklärungen und Nachweise WL1 Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und ihrer Höhe, auf gesonderte Anforderung auch Nachweis des Versicherers. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens 1 Mio. €, für Vermögensschäden mindestens 300.000 € pro Jahr (je zweifach maximiert) beträgt, ist schon mit dem Angebot Erklärung des Versicherers, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen, einzureichen.
WL2 Gesamtumsatz: Eigenerklärung zum jeweiligen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren.
WL3 Umsatz vergleichbarer Leistungen: Eigenerklärung zum jeweiligen Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
EK-I: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Der Bieter muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen verfügen. Mindeststandard ist Vorlage einer entsprechenden Publikationsliste (s. TL1) und Nachweis eines Hochschulabschlusses in den Bereichen Medizin, Public Health, Medizinische Biometrie oder vergleichbare Studienabschlüsse durch Vorlage einer Kopie des Abschlusszeugnisses für jede beteiligte Person (s.TL3) bb) Eigenerklärungen und Nachweis Außerdem sollen Erfahrungen in der Erstellung systematischer Übersichten oder evidenzbasierter Gesundheitsinformationen / Entscheidungshilfen nachgewiesen werden EK-II: Der Bieter muss nachweisen, dass er über die notwendigen Möglichkeiten und Erfahrungen verfügt Filme und Graphiken zu erstellen und zu modifizieren. Mindestnachweis ist das Zurverfügungstellen zweier Links, über die vom Bieter erstellte/modifizierte Filme abrufbar sind cb) Eigenerklärungen und Nachweise Zur Prüfung dieser Kriterien sind die folgenden Eigenerklärungen und Nachweise einzureichen:
TL1 Nachweis einschlägiger Erfahrungen im Bereich der klinischen Forschung sowie in der Erstellung systematischer Übersichtsarbeiten: Durch Vorlage einer entsprechenden Publikationsliste über in Fachzeitschriften veröffentlichte Artikel mit 3-5 Einträgen für mindestens eine der beteiligten Personen.
TL2 Lebenslauf: Lebenslauf für jede an diesem Auftrag beteiligte Person TL3 Nachweis einer entsprechenden Ausbildung: Nachweis eines Hochschulabschlusses Medizin, Public Health, Medizinische Biometrie oder vergleichbare Studienabschlüsse durch Vorlage einer Kopie des Abschlusszeugnisses für jede beteiligte Person oder den Verweis wo die entsprechenden Nachweise abgefordert werden können (spezielle Regelungen u.a. in den USA/Kanada TL4 Angabe von zwei Links über die durch den Bieter erstellte/modifizierte Filme abrufbar sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016).
Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel, Telefon:
0431/988-4640, Telefax: 0431/988-4702 Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).