LAB-TOUR SH Messung Sensorik Referenznummer der Bekanntmachung: FH Westküste 2022-01

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ditf-fhw.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

LAB-TOUR SH Messung Sensorik

Referenznummer der Bekanntmachung: FH Westküste 2022-01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48614000 Datenerfassungssystem
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist (1) die Lieferung von Sensordaten an fest-gelegten Messpunkten in der Landschaft und (2) die Speicherung und Persistierung dieser Daten auf einer Datenplattform und Bereitstellung der Daten als Dateidownload und per API. Beides stellt das Arbeitspaket 2 "Messung & Sensorik des aus Landes- und EU-Mitteln geförderten Forschungsprojekts "Landesweites Digitales Besuchermanagement Tourismus in Schleswig-Holstein" (LAB-TOUR SH) dar.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Hauptort der Ausführung:

Rechtlicher Erfüllungsort ist Heide. Die Daten sind je nach Umfang des Angebots an den Messpunkten in Schleswig-Holstein durch zu installierende Sensoren zu erheben.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

S. oben II.1.4. Die Vergabe erfolgte zum vorgegebenen Festpreis, zu dem möglichst viele Sensoren anzubieten waren (sowie ein Umsetzungskonzept)..

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Umsetzungskonzepts / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Zahl der zum Festpreis [Betrag gelöscht] EUR angebotenen Sensor-Standorte / Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Leistungsänderungsvorbehalte nach VOL/B

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

FIT-Richtlinie (ABl. SH 2019, S. 1227)REACT-EUEFRE

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Erläuterung:

Im vorliegenden Fall war eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 4 VgV bzw. Art. 31 Abs. 3 lit. a Richtlinie 2014/24/EU zulässig.

Danach ist diese Verfahrensart eröffnet, wenn eine Lieferleistung beschafft werden soll, die ausschließlich zu Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecken hergestellt wurde, ausgenommen die Serienfertigung zum Nachweis der Marktfähigkeit des Produkts oder zur Deckung der Forschungs- und Entwicklungskosten.

Der Auftrag ist nach seinem Schwerpunkt als Lieferauftrag anzusehen, nicht als Dienstleistungsauftrag. Gegenstand der Lieferung sind die vom Auftraggeber bestellten Daten, nicht die Sensoren. (Da im CPV keine Lieferaufträge für Daten hinterlegt sind, wurde der CPV-Code für "Datenerfassungssystem" verwendet.

Die Lieferung erfolgt zu Forschungszwecken, womit jedes zielgerichtete und planmäßige Suchen nach neuen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen und Fertigkeiten gemeint ist (Pünder, in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Auflage 2019, § 14 VgV Rn. 81). Dabei ist Liefergegenstand entsprechend der einschränkenden Auslegung der Regelung durch die Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2010 - VII-Verg 46/09 -, juris-Rn. 64; VK Bund, Beschluss vom 23.10.2019 - VK 1 - 75/19 -, juris-Rn. 50) auch selbst Gegenstand der Forschung.

Nach der Rechtsprechung umfasst das Herstellen zu Forschungszwecken nicht die Beschaffung von Produkten, die bloß der Forschung dienen, etwa indem sie als Hilfsmittel für die Durchführung von Versuchen eingesetzt werden - unabhängig von ihrer individuellen Anpassung. Vielmehr muss die Fertigung selbst "Gegenstand der Lösung" sein und dabei "individuell auf die Lösungsbedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten" werden.

Würde es vorliegend um den Erwerb von Sensoren in der Form von marktverfügbaren Produkten ("off the shelf") gehen, so würde diese einschränkende Auslegung der Anwendung von § 14 Abs. 4 Nr. 4 VgV wohl entgegenstehen, da es dann nur um den Erwerb von Hilfsmitteln zur Forschung gehen würde. Tatsächlich aber ist der Auftraggeber nicht an dem Erwerb von konkreten physischen Sensoren interessiert, sondern am Erwerb von Forschungsdaten, die der Auftragnehmer selbst mit eigenen Sensoren generieren soll. Diese Daten sind speziell auf das Projekt des Auftraggebers zugeschnitten und gerade Gegenstand von dessen Forschung.

Damit aber entsteht die für § 14 Abs. 4 Nr. 4 VgV typische Situation, dass der Auftragnehmer praktisch in ein Forschungsvorhaben eingebunden wird. Die damit einhergehende besondere Komplexität rechtfertigt die (auf Art. 32 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2014/24/EU zurückgehende) Privilegierung der Vergabe von solchen Lieferungen, da sie schon im Vorfeld der Auftragserteilung Verhandlungen zur Abstimmung der Art und Weise der Leistungserbringung erforderlich machen kann und zudem die Prüfung der fachlichen Eignung komplexer ist als sie typischerweise im Rahmen eines förmlichen Teilnahmewettbewerbs erfolgt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

LAB-TOUR SH Messung Sensorik

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Vergabeverfahren wurde als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage von § 119 Abs. 5 GWB, § 113 GWB, § 14 Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 4 VgV i.V.m. § 17 Abs. 5 VgV, durchgeführt (siehe zur Begründung auch Anhang D1 der Bekanntmachung. Es wurden nach einer Markterkundung 6 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht (dem dient die vorliegende Bekanntmachung), endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/05/2022

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