Planungsleistungen für die Freilegung der Trasse Schauenburgerstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-03-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.elmshorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Freilegung der Trasse Schauenburgerstraße
Planungsleistungen Entfernung von Bodenhindernissen im Verkehrsbereich neue Schauenburgerstraße
Schauenburgerstraße 25336 Elmshorn Planungsabschnitt 3 bis LPH6 ist innerhalb von 4 Wochen nach Auftragsvergabe zu erbringen. Sollte eine fristgerechte Bearbeitung nicht möglich sein, ist die Priorisierung mit dem AG abzustimmen.
Planungsabschnitt 3 (LPH7) ist direkt im Anschluss zu erbringen, voraussichtlich in einem oder mehreren ca. viermonatigen, europaweiten Vergabeverfahren, welche durch den Auftraggeber durchgeführt werden.
Planungsabschnitt 4 (LPH8/ Überwachung und Dokumentation sowie die besonderen Leistungen) erfolgt nach Vergabe der Bauleistungen stufenweise mit folgender Priorität:
(1) Tankstellenfundamente
(2) Gasometerfundament
(3) Postpfähle + Sohlplatte + Heizöltank
Sollte sich aufgrund von unvorhersehbaren und unvermeidbaren Unterbrechungen der Ausfüh-rungszeitraum des Planungsabschnitts 4 über den Juni 2023 hinaus verzögern, erfolgt eine Abstimmung im gegenseitigen Einvernehmen.
Die Schauenburgerstraße wird im Zuge der Neugestaltung des Marktplatzes "Buttermarktes" nach Norden verlegt. Im Baugrund des Straßenraumes der neuen Schauenburgerstraße sind Schmutz- und Regenwasserkanäle herzustellen. Diese sollen im Rohrvortrieb hergestellt werden. Die Schmutzwasserkanaltrasse muss inkl. Puffer bis in eine Tiefe von 4,0 m u. GOK beräumt sein. Die Regenwasserkanaltrasse muss inkl. Puffer bis in eine Tiefe von 4,0 m u. GOK beräumt sein.
Hierfür sind vorlaufend Bodenhindernisse im Trassenverlauf zurückzubauen. Dazu zählen
- ein Gasometerfundament,
- Fundamente einer ehemaligen Tankstelle bzw. Fundamente deren Tanks, sowie
- die Sohlplatte und Gründungspfähle eines ehemaligen Postgebäudes (Berliner Straße 6) und
- dessen unterirdisch gelegener Heizöltank.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
s. Vergabeunterlagen
s. Vergabeunterlagen
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch zu führen ist.
Fragen sind ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung über die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMKYYRF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland