Neubau Grundschule Hans Beimler Strasse inkl. Sporthalle - Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 092.30.01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lesg-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Hans Beimler Strasse inkl. Sporthalle - Objektplanung
Objektplanung Gebäude
LESG mbH
Salomonstr. 21
04103 Leipzig
Objektplanung Gebäude
Die Stadt Leipzig plant auf dem Grundstück Hans-Beimler-Straße, 04159 Leipzig, Flst 705/1 und 706/2, Gem. Möckern den Neubau einer vierzügigen Grundschule inkl. einer Dreifeld-Sporthalle sowie den erforderlichen Freiflächen und Freisportflächen entsprechend den Baustandards der Stadt Leipzig.
Die Errichtung der Schule mit Dreifeld- Sporthalle ist Bestandteil einer städtebaulichen Neuordnung des Quartiers entsprechend dem in Aufstellung befindlichen B-Plans 449 (siehe Anlage 13).
Der Schulstandort Hans-Beimler-Straße befindet sich im Stadtbezirk Nordwest in der geografischen Mitte des gemeinsamen Schulbezirkes NW 4. Die neue Grundschule soll eine Regelkapazität von 4 Zügen haben. Es werden zusätzlich die baulichen Voraussetzungen für 2 DaZ-Klassen und für eine temporäre Überbelegung von bis zu 20 % der Regelkapazität geschaffen. Bei einer Regelbelegung werden bis zu 448 Schülerrinnen und Schüler unterrichtet, im Falle der temporären Überbelegung bis zu 594.
Der geplante Neubau dient als Ersatzneubau und Kapazitätserweiterung für die 39. Schule, Gustav-Kühn-Straße 1.
Die Dreifeld-Sporthalle soll auf dem Baufeld so angeordnet werden, dass eine Zugänglichkeit von außen möglich ist, da eine Nutzung nicht nur als Schulsporthalle vorgesehen ist, sondern auch dem Vereinssport einschließlich Ligabetrieb zur Verfügung stehen soll. Daher ist die Sporthalle mit Tribünenbereich vorzusehen. Im Rahmen der Baumaßnahme ist die Unterbringung von 35 Stellplätzen (20 Stellplätze für das umliegende Quartier und 15 für die beschriebene Baumaßnahme an sich, baurechtlich erforderliche Stellplätze) städtebaulich mit zu denken und baulich vorzusehen als mögliches Mobilitätsgeschoss unterhalb der Sporthalle.
Die Gebäude müssen barrierefrei gestaltet sein.
Auf dem kommunalen Grundstück befindet sich derzeit ein Garagenhof mit 80 Einheiten. Dieser wird im Rahmen der Schulrealisierung abgebrochen werden.
Für die Objektplanung Gebäude soll eine Konzeptidee für eine 4-zügige Grundschule inkl. 2 DaZ-Klassen, Dreifelderhalle mit Tribüne und mögliches Mobilitätsgeschoss entwickelt werden.
Die Objektplanung zur Grundschule soll sich an einem offen gestalteten Lernhauskonzept orientieren. Als Orientierungshilfe dient das Nutzungskonzept der 39. Schule und Hort zu moderner pädagogischer Arbeit und Ganztagsbetreuung.
Für die Teilnehmer ist es von Vorteil, aber keine Bedingung, mit den neuen pädagogischen Konzepten schon in Berührung gekommen zu sein und die architektonischen Herausforderungen der multifunktionalen, flexiblen, räumlichen Anordnungen und Möglichkeiten zu kennen.
Nähere Beschreibung siehe Auslobung zur 2. Verfahrensstufe.
Mit dem 2-stufigen VgV-Verfahren wird ein Architekturbüro gesucht, für die Objektplanung Gebäude HOAI §34, LPH 1-9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst pauschal nur für die Leistungsphasen 1-4 in Anlehnung HOAI als Festpreis.
Alle weiteren Anforderungen und Vorgaben zur Konzeptidee, siehe Auslobung zum VgV Verfahren.
Planungsbeginn: 12/ 2022, Einreichung Bauantrag: 03/ 2024, Baubeginn: 10/ 2024, Fertigstellung: 07/ 2026
Mit Veröffentlichung dieser Ausschreibung auf evergabe, sind die Unterlagen zur 1. Verfahrensstufe hinterlegt und zum Download bereitgestellt.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 1-9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur für Leistungsphase 1-4 in Anlehnung HOAI pauschal als Festpreis.
Optional kann der Auftrag verlängert werden für die LPH 5-9.
Ein Anspruch auf die Verlängerung besteht nicht.
Der Auftraggeber will mit maximal 6 Bewerbern die Vergabeverhandlung führen.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Kriterien:
Die im Formblatt für den Bewerber geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 6 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen wie folgt:
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Umsatz und Personal) mit max. 18 Punkten,
- technische Leistungsfähigkeit mit max. 57 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem ("Checkliste), dass der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit maximal 6 Bewerbern verhandeln. Bei Punktgleichheit entscheidet der höhere Wert der Technischen Leistungsfähigkeit.
Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Leistungsphasen 5-9
Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer.
Zusätzlich gilt jeweils spezifisch für die Kategorien:
Der/die Projektleiter(in) muss über die Qualifikation "Architekt" oder "Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung" verfügen. Das gleiche gilt für den stellvertretenden Projektleiter(in).
Angaben zum Projektleiter:
- Vorlage Lebenslauf
- Benennung persönliche Referenz mit Projektbeschreibeung,
- Person war mindestens für 3 aufeinanderfolgende Leistungsphasen verantwortlich
Alle vorgenannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine fünfjährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
Notwendige Angaben zum Personal
- Name
- Berufsstand und akad. Grad
- Datum Studienabschluss
keine Ausschlussgründe nach § 123f GWB
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Abfrage beim Wettbewerbsregister für eine entsprechende Auskunft zu tätigen.
Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung
Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.2.1 Versicherung
Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 3 Mio. € für Personenschäden und 5 Mio € für Sach- und Vermögensschäden führen (z.B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Bei Bewerbergemeinschaften ist das für jedes Mitglied erforderlich. Für Nachunternehmer ist kein Versicherungsnachweis erforderlich.
Besteht momentan eine Berufshaftpflicht mit einer geringeren Deckungssumme, muss eine Bereitschaftserklärung beigefügt werden, dass im Auftragsfall die Deckungssummen wie gefordert angepasst werden.
1.2.2 Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung (beide Kategorien): Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es sollen insgesamt bis zu drei vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 01.01.2011 in Betrieb genommen wurden, benannt werden. Des Weiteren müssen die eingereichten Referenzen durch das sich bewerbende Büro erbracht worden sein. Weiteres siehe Teilnahmeantrag und Anlage 1 Hinweise zu den Teilnahmebedingungen.
Geforderte Mindeststandard:
Ein Referenzprojekt des bewerbenden Büros muss einem öffentlichen Auftraggeber zu zuordnen sein, dass nach dem 01.01.2011 in Betrieb genommen wurde.
Mindestanforderung an eine Referenz, welche folgende Merkmale beinhalten sollte:
- Öffentlicher Auftraggeber
- Neubau einer Schule
- min. LPH 2-4 erbracht.
- Baukosten KG 300/ 400 betrugen mindestens 4,0 Mio € netto
Sollten die Mindestanforderungen nicht erfüllt sein, wird der Teilnahmeantrag nicht gewertet.
Anzahl des fest angestellten Personals (incl. Büroinhaber) in allen Jahren 2019 bis 2021 jeweils mindestens 6 Architekten/Ingenieure
siehe III.1.1
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung inclusive Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe-sachsen.de.
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an die Technische Hotline
03[gelöscht]
Die Auskünfte sind kostenlos.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.