Rahmenvertrag Entwicklung und Pflege des DV-Verfahrens Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZL) für die ELER-Förderperiode 2023-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2022-14 LfULG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niederwiesa
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09577
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfulg.sachsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Entwicklung und Pflege des DV-Verfahrens Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZL) für die ELER-Förderperiode 2023-2027
Vorgesehen ist die Schaffung eines neuen DV-Programmes für die "Ausgleichszulage in benachteiligte Gebiete (AGZL)". Ein bestehendes Förderprogramm muss ersetzt werden. Die neue Software wird in der gesamten Förderperiode 2023-2027 eingesetzt.
Niederwiesa (OT Lichtenwalde) und Sitz des Auftragnehmers
Vorgesehen ist die Schaffung eines neuen DV-Programmes für die "Ausgleichszulage in benachteiligte Gebiete (AGZL)". Ein bestehendes Förderprogramm muss ab 2023 ersetzt werden. Die neue Software wird in der gesamten Förderperiode 2023-2027 (oder länger) Anwendung finden.
Die Verlustausgleichszahlung an Landwirte dient der nachhaltigen Flächenbewirtschaftung. Eine Förderrichtlinie des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) regelt Antragsberechtigung und Konditionen. Bei der Finanzierung werden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) sowie Mittel von Bund und Land eingesetzt. Durch die Beteiligung der EU ergeben sich eine Reihe von rechtlichen Verpflichtungen.
Gegenstand der Ausschreibung:
- Erstellung, Implementierung eines DV-Programm als Mehrbenutzer-Client-Anwendung (2022/2023)
- Optimierung, Anpassung, Pflege DV-Programm (bis mindestens 2027)
- Interpretation und DV-Modellierung von Fachvorgaben (Planung, Konzipierung)
- Entwicklung einer Software mit 3-Schichten-Architektur auf Basis
+ Microsoft SQL Server 2019 und T-SQL
+ Microsoft .NET Framework 4.7.1 (oder höhere .NET-Version) und C#
- Nutzung, Beteiligung an Arbeitsaufgaben- und Versionsverwaltung
- Erarbeitung von Dokumentationen
- Berücksichtigung und Einhaltung von technischen und fachlich-organisatorischen Richtlinien des Auftraggebers
- Teilnahme an Projektbesprechungen (digital oder in Präsenz)
Zum Ende der Förderperiode ist bei Bedarf zum Ende der Vertragslaufzeit eine Übergangszeit (Übergangsfinanzierung) von zweimal einem Jahr als optionale Verlängerung möglich (Kapitel 6.3, Phase 3). Die Verlängerungsoption ist auf schriftlichem Wege gegenüber dem Auftragnehmer bis drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer zu erklären.
Zum Ende der Förderperiode ist bei Bedarf zum Ende der Vertragslaufzeit eine Übergangszeit (Übergangsfinanzierung) von zweimal einem Jahr als optionale Verlängerung möglich (Kapitel 6.3, Phase 3). Die Verlängerungsoption ist auf schriftlichem Wege gegenüber dem Auftragnehmer bis drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer zu erklären.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter oder sofern zutreffend jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Unterlagen vorzulegen:
1. im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung:
- aussagekräftige Darstellung des Bieters und seiner institutionellen Struktur,
- Angabe der Rechtsform und Gründungsjahr;
- Nennung des rechtlich Verantwortlichen,
- Darstellung der Geschäftsbereiche, Tätigkeitsfelder und Arbeitsschwerpunkte des Unternehmens,
- Angaben zum Hauptsitz des Unternehmens mit Adresse,
- ggf. die Angabe der Anzahl weiterer Unternehmensstandorte,
- Angaben, ob und auf welche Weise der Bieter wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist,
- Darstellung der Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bietergemeinschaften,
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens - bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2019 bis 2021),
3. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags - bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2019 bis 2021),
4. Nachweis (Kopie) einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über mind. [Betrag gelöscht] Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Die bloße Vorlage eines aktuellen Versicherungsnachweises deckt den geforderten Erklärungsgehalt ggf. nicht vollständig ab; neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein; im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
- Erklärung über die Anzahl der durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeiter - bezogen auf die letzten drei Kalenderjahre (2019 bis 2021),
- Erklärung über die Anzahl der durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeiter im relevanten Geschäftsbereich der anzubietenden Leistungen (Softwareentwicklung) - bezogen auf die letzten drei Kalenderjahre (2019 bis 2021).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de